Informiert das Finanzamt die Krankenkasse über meine Beschäftigungen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Noch nicht.
Aber so wie der Datenabgleich zwischen den ARGEN (ALG2) und den KK/RV bereits funktioniert ist es nur noch eine Frage der Zeit bis die Nernetzung auch klappt.
Umgekehrt läuft es ja dieses Jahr an, dass die FA´s die Daten der Rentner abgleichen für evtl. Versteuerung der Renten.
Ich kann Dir nur raten versichere Dich. Wenn das aufgedeckt wird zahlst Du reichlich nach und Strafe wg. Sozialbetrug noch oben drauf.

Kontrollmitteilungen an die Krankenkasse gibt es nicht. Allerdings werden die Lohnbuchhaltungen der Arbeitgeber regelmaßig von eigenen Prüfern der Krankenkassen überprüft. Da könnte so etwas auffallen.

Nein, da gibt es keinen Datenaustausch.

Aber es ist strafbar und kann teuer werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986