Vermietung und Verpachtung und untentgelticher Wohnraumüberlassung

1 Antwort

Der Mietvertrag muss von der ortsüblichen Miete ( Abschlag max 25%) ausgehen und die Nebenkosten müssen abgerechnet werden, sonst wird das Mietverhältnis nicht anerkannt. Ihr könnt aber auf der anderen Seite eure Mutter/Schwiegermutter unterstützen wenn sie im Monat nur 600€ Rente bekommt.(Unterstützung bedurftiger Personen), so dass ihr die Miete, die ihr mehr versteuern müsst sich wieder durch außergewöhnliche Belastungen neutralisieren. Den Raum, den sie (mit)benutzen darf gehört nicht zu ihrer Wohnung (Gemeinschaftsraum der Familie) !!!!!!