Umzugskosten - sind das außergewöhnliche Belastungen bei Steuer, wenn Umzug wegen Schimmel nötig?

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Zu dieser Thematik habe ich kürzlich gelesen, daß es zu einem Prozess durch 2 Instanzen bis vor den BFH kam. (BFH AZ VI B 66-08) Steuerermässigungen sind wohl nur zu erwarten, wenn nachweislich ein Umzug auf grd. Krankheit nötig wurde. Dazu düfte ein ärztliches Gutachten erforderlich sein.

korrekt ohne das geht nichts ...

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Ich denke, so was ist nur dann möglich, wenn dem Finanzamt alles einwandfrei durch Gutachten und ärztliche Atteste nachgewiesen werden kann. Außerdem wird vermutlich ein Nachweis verlangt, dass man den Vermieter über die Wohnsituation hinreichend informiert hatte. Sonst könnte ja jeder hingehen, und seine Umzugskosten mit dieser Begründung versuchen abzusetzen.