Kosten für künstliche Bräune steuerlich absetzbar?

2 Antworten

einen Paragraphen für die Abzugsfähigkeit, sondern einen dagegen.

§ 12 Nr. 1 EStG, danach snd alle Ausgaben nciht abzugsfähig, die die private Lebensführung berührern. Da die meisten Leute gerne gebräunt sein möchten wird Dir kein Finanzbeamter glauben, das Du nur wegen der beruflichen Tätigkeit ins Studio gehst udn sonst auf keinen Fall.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

die Bräunung vielleicht nicht - aber vielleicht würde es mit den Beiträgen zu einem Fitness-Studio klappen - muss man mal probieren.