Wie mächtig ist das Finanzamt wirklich?

1 Antwort

Die Kontenbewegungen dürfen nur im Verdachtsfall eingesehen werden. Es geht nur darum zu ermitteln ob Zinseinkünfte vorliegen. Da die nun der Abgeltungssteuer unterliegen, wird man da kaum ncoh rangehen. kostet ja alles Zeit.

Nur wenn es wirkliche Verdachtmomente gibt, wird man sich die Konten genauer ansehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986