Steuer: hatte Bewerbungskosten, war aber in Arbeit, wollte neue Stelle versuchen, ist das absetzbar?

3 Antworten

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Ja sicher, diese Bewerbungskosten sind ganz genauso absetzbar wie wenn du keinen anderen Job hättest und dir die Anfahrt bezahlen lassen würdest. Das dies so eingehend überprüft ist, ist stark zu bezweifeln.

Ja, diese Bewerbungskosten sind ansetzbar (wenn Du damit mindestens die € 920-Werbungskostenpauschale überschreitest). Natürlich kannst Du dem Finanzbeamten auf dessen Nachfrage auch das Einladungsschreiben der Firma vorlegen.

Selbstverständlich ziehst Du etwaige Kostenerstattungen der Firma ab, nicht wahr?

Solche Kosten gehören zu den Werbungskosten