Muß man eine einmalige Einnahme aus einem Auftrag beim Finanzamt melden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Muss er freilich, denn er erzielt weitere Einnahmen, wohl jetzt auf selbstständiger Basis, weil er ja schon gekündigt ist, also nicht mehr in abhängiger Tätigkeit steht. Er muss daher so und so die Sache beim Finanzamt weiter melden und dafür Steuer zahlen.

Aber klar. Eigentlich muss er dafür auch ein Gewerbe anmelden. Der Auftraggeber will doch bestimmt auch eine Rechnung haben. es entstehen eigene Ausgaben, die man abziehen kann.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986