Sind Kosten für Essen bei mehrtägiger Fortbildung bei der Steuer anrechenbar?

2 Antworten

Es gelten die normalen Spesensätze für Dienstreisen zum Abzug. Bei mehrtägigen Reisen 24 Euro wenn man über 24 Stunden von daheim weg war. Am an- und am Abreisetag, 12 Euro, wenn man über 14 Stunden, 6 Euro wenn man über 8 Stunden unterwegs war. diese Sätze sind um 4,80 zu kürzen, wenn das Frühstück in den Übernachtungskosten enthalten ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Als Werbungskosten kannst Du nur den pauschalierten Verpflegungsmehraufwand, nicht den Verpflegungsaufwand, geltend machen, sofern dieser nicht vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurde.

Die Erstattungsvariante wäre für Dich besser.

Beim Ansatz als Werbungskosten erstattet Dir das Finanzamt leider nicht den kompletten Mehraufwand, sondern nur den darauf entfallenden (Grenz-)Steuerbetrag (= Produkt aus Werbungskostenbetrag mal Deinem individuellen Grenzsteuersatz).