Vom FA von der Abgabe einer EKST-Erklärung befreit. Auch heute noch?

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da das finanzamt dich befreit hat, muss es dich nicht kümmern, solange sie dich nicht auffordern eine neue erklärung abzugeben

Durch das Alterseinkünftegesetz hat sich zwar ncihts an der Rente, aber etwas ander Rentebesteuerung geändert.

Wenn sich Deine Rente im Bereich von 1.300,- Euro und höher bewegt, wäre Stuer möglich.

Aer das Finanzamt bekommt sowieso Deine Rentendaten, also bekommst Du ggf. eine Aufforderung.

Nach der Befreiung, kannst Du Dich auf keinen Fall strafbar gemacht haben, wenn Du nichts abgibst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Grundsätzlich: alle steuerrelevanten Belege aufheben!!! Meiner Frau ist 1996 dasselbe mitgeteilt worden, denn da ich immer im außereuropäischen Ausland arbeite würden das Finanzamt die Steuerakte schließen. Vor Kurzem wurde ich aufgefordert für die Jahre 2002 bis 2007 umgehend Steuererklärungen abzugeben, da mein Welteinkommen voll in Deutschland zu versteuern sei. Verutlich werde ich ein Jahreseinkommen an Steuern nachentrichten müssen.

die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt für 3 Jahre. dh.deine letzte von 2003 ist mit 2006 ausgelaufen. Du kannst für 2007-2010 wieder eine beantragen, in dem du das Formular NV 1A ausfüllst und beim Finanzamt einreichst. Die Nichtveranlagungsbescheinigung , die du vom Fa erhälst, kannst du dann auch bei deiner Bank einreichen, dass von deinen Zinsen, die über dem Betrag von 801€ kein Abgeltungssteuer einnbehalten wird.