Welche Steuern betreffen nebenberufliche Tagesmütter ?

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Ab 2009 müssen Tagesmütter ihre Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben versteuern, wenn sie die Gelder über die Kommune oder das Jugendamt erhalten. Die bisherige Steuerfreiheit für die Betreuung von bis zu fünf Kindern gleichzeitig wird gestrichen. Zahlen die Eltern eine Tagesmutter hingegen privat, sind diese Einnahmen auch derzeit bereits in der Steuererklärung anzugeben. Vielen Betreuungskräften ist gar nicht bewusst, dass sie steuerpflichtige Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen und die Differenz aus Betriebseinnahmen und - ausgaben als Gewinn dem Finanzamt melden müssen. Ab 2009 kommt es nun zu einer Gleichstellung zwischen privaten und öffentlichen Auftraggebern.