Darf das Finanzamt ein handschriftliches Schreiben zum Widerspruch w/Steuern 2007 zurückweisen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um die Schriftform zu wahren, braucht man nicht eine Schreibmaschine oder einen Computer. Vielmehr kann man auf die Urform, nämlich das mit eigener Hand Geschriebene immer noch zurück greifen, auch wenn das völlig unüblich und mit viel zu viel Mühen verbunden wäre. Denn lesbar muss es freilich sein. Und dabei gibt es sicherlich ebenfalls noch große Toleranz. Wissenschaftliche Assistenten an Universitäten werden davon ein Lied singen können, wenn sie handschriftliche Prüfungen korrigieren müssen.

Also wenn die Sagen, sie könnten es nciht entziffern, so mußt Du wohl, wenn schon handschriftlich, in Druckschrift schreiben.

Sonst müßtest Du Dich in einem Rechtsstreit mit der Frage umschlagen, ob der Sachbearbeiter Analphabet sein soll.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Alles was bei mir mit dem Finanzamt zu tun hab mach ich per PC schriftlich in Kopie und genau dokumentiert wann und an wen ich geschrieben habe. Handschriftlich mach ich da gar nix !