buecherwurm83 am 28.04.2009 um 20:07 Uhr
Muss ich als Student meinen Job beim Finanzamt anmelden (auf Honorarbasis) wenn ich unter dem Freibetrag für Studenten bleibe? Und wenn ja, hab ich dann noch bis zum 31.5 Zeit?

Das Finanzamt nimmt es sehr genau - und wenn Du Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit hast, solltest Du schon bei der Gewerbeanmeldung bzw. mit dem Beginn der freiberuflichen Tätigkeit dem Finanzamt Bescheid geben. Ob und wie viel Du dann Steuern zahlen mußt, oder ob Du dann unter dem Freibetrag liegst, das entscheidet dann das Finanzamt.

Du musst dein Einkommen versteuern wie jeder andere auch. Wenn du auf Lohnsteuerkarte arbeiten würdest dann könntest du den Freibetrag vorher eintragen lassen. In deinem Fall als Freier Mitarbeiter musst du deinen Job alleridngs beim Finanzamt melden und dann eine Steuererklärung machen (bis 31.5.)

Was ist der Freibetrag für Studenten. Wenn Du gewerbetreibender/Freiberufler bist, wirst Du besteuert, wie jeder andere auch.
wie @obelix schon richtig schreibt, erstmal melden udn dann am Jahresende Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung machen udn die steuererklärung.
Wenn man nicht mehr als 8.004 Euro plus weiterer kleinerer Freibeträge bleibt, keine Steuer.

verstehe ich richtig, dass du freiberufler bist?
wenn ja: sicherlich musst du dem finanzamt den job melden! du brauchst (normalerweise) auch eine steuernummer, wenn du rechnungen schreibst.
du musst auch klären, ob deine tätigkeit, die du ausübst, freiberuflicher art ist oder ggf. ein gewerbe ist.
von wg. bis zum 31.5. zeit haben... mir ist nicht klar, wie du auf diesen termin kommst. eigentlich ist es so, dass du VOR beginn der tätigkeit beim finanzamt eine steuernummer beantragst (ggf. gewerbe anmelden).
also ab zu den ämtern!!!! oder zu nem steuerberater, der dir diese arbeit abnimmt und dir noch einiges mit auf den weg geben kann - an erklärungen.