Könnten wir doppelte Haushaltsführung Deutschland-Italien geltend machen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ganze Problem hat gar nichts mit doppelter Haushaltsführung zu tun. Das ist ein Begriff aus dem Bereich der Werbungskosten und hier geht es nach Sachverhalt um selbständige Tätigkeit.

Es ist nun zu fragen, kann ein Teil der Kosten als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Da ja ein Teil der Arbeit auch in anderen Ländern stattfindet (Art der Tätigkeit nciht genannt), ist es wahrscheinlich das die Flüge zu den Kunden stattfinden und somit Betriebsausgaben sind.

Lösung:

Das Büro in "D" wird zur Repräsentanz gemacht. Das Hauptbüro in Italien installiert (als Hauptniederlassung angemeldet.

damit sind:

  • Die Fahrten nach "D" in die Repräsentanz Betriebsausgabe.

  • Die Übernachtungskosten Reisekostenund natürlich auch die pauschalen ansetzbar.

  • Weiterhin alle Reisen zu den Kunden weiterhin Betriebsausgabe.

Bei der konstellation ist die einzige Unsicherheit die Steuer in Italien, aber das Risiko die Flüge zum Büro ggf. ncith abziehen zu können (was passieren würde, wenn in Italien das Bür nciht wäre) wäre zu groß.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986