ab wieviel gefahrenen Kilometer hab ich überhaupt Anspruch auf Pendlerpauschale vom Finanzamt?

1 Antwort

Die Entfernungspauschale bekommen Sie ab dem 1. Kilometer aber nur dann, wenn sich nach der entsprechenden Berechnung eine Überschreitung des Arbeitnehmerpauschbetrags ergibt. Den Arbeitnehmerpauschbetrag erhält jeder und dieser ist auch schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt worden.

Die Berechnung ist wie folgt (fiktiv). Person fährt an 230 Tagen zur Arbeit und dann 20 Kilometer (einfache Entfernung, nicht noch die Rückfahrt hinzurechnen). Dafür bekommt sie 0,30 € als Werbungskosten, also 230 Tage X 20 Km X 0,30 € = 1.380 €. Die Werbungskosten erhält der Steuerzahler angerechnet in seiner Steuererklärung. Aber, 920 € haben sich schon ausgewirkt. Es wirken sich also hier nur noch 460 € aus und zwar nicht derart, dass man das nun erstattet bekommt. Nein, diese Werbungkosten mindern nur die Einkünfte. Die Auswirkung bezieht sich also geldbetragsmäßig nur auf den persönlichen Steuersatz, den man hat. Bei 460 € könnten da so 150 € wirkliche Steuererstattung raus werden.