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Tischplatte vom Schreibtisch kann trotz Garantie aufgrund von Montierung nicht mehr zurückgegeben werden?

Hallo!

Ich habe mir Anfang des Monats einen Schreibtisch bei Desktronic bestellt und hatte zuvor nochmal zur Sicherheit geguckt, ob und wie lange es denn ein Rückgaberecht gibt. Laut deren Website 30 Tage.

Nun ist der Schreibtisch da und ich musste leider feststellen, dass die Tischplatte auf deren Website zwar super schön präsentiert wurde, in Wirklichkeit allerdings nur eine normale Sperrholzplatte ohne sonderlich viel Scham ist.

Dennoch habe ich den Schreibtisch erstmal aufgebaut, aber hatte nach einem Tag bereits das Gefühl, dass ich mich einfach nicht mit der Platte anfreunden kann...

Nun war mein Plan die Platte zurückzuschicken und eine eigene Massivholzplatte zu Montieren, jedoch wurde mir nun im Telefonat gesagt, dass bereits montierte Platten aufgrund der "Beschädigung" nicht innerhalb der 30 Tage zurückgegeben werden können.
Eine "Montierte" Platte ist in diesem Fall eine Platte, in die 8 Schrauben in vorgegebene Löcher geschraubt wurden.
Darüber hinaus hat der Tisch keine Gebrauchsspuren.

Ist so etwas rechtens und normal? Bis Dato konnte ich alle möglichen Dinge (wie Handys, Tastaturen oder Bildschirme z.B.) ebenfalls innerhalb von 30 Tagen zurückgegeben, aber vllt. ist das auch nicht vergleichbar... Bin natürlich auch kein Profi auf dem Gebiet.
Vllt. kennt sich wer von euch da besser aus?

LG

Garantie, Rückerstattung, Rückgabe, Rückgaberecht
Krankenkassenbeiträge?

Liebe Finanzgemeinde,

ich war im Jahr 2022 7 Monate angestellt u 5 Monate selbstständig berufstätig.

In den ersten 7 Monaten habe ich als Angestellter sehr gut verdient, als Selbstständiger habe ich in den ersten 5 Monaten ein ordentliches Minus gemacht.

Ich habe also in den ersten 7 Monaten hohe Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung einbezahlt (zusätzlich natürlich mein Arbeitgeber) und in den 5 Monaten der Selbstständigkeit, bedingt durch hohe Investitionen, einen Betriebsverlust gemacht - dementsprechend nur den Mindestbeitrag in die gesetzliche Krankenkasse geleistet.

Ich war, gemäß der Einkommenssteuererklärung 2022, davon ausgegangen, daß meine Einkünfte aus nichtselbständiger u selbständiger Arbeit zusammengezogenwerden und nach dem zu versteuernden Einkommen auch die Krankenkassenbeiträge rückwirkend korrigiert werden.

Wenn ich also im Gesamtjahr kaum zu versteuerndes Einkommen hatte, aber als Angestellter im ersten Halbjahr den Höchstsatz an Krankenkassenbeiträgen bezahlt habe, müsste ich doch eigentlich Beiträge zurück erstattet bekommen oder wird das Angestelltenverhältnis u die Selbstständigkeit völlig unabhängig voneinander behandelt ??

In meinem Fall hiesse das, daß ich, gemessen an den niedrigen Einkünften aus dem Gesamtjahr (bedingt durch die Betriebs-Verluste) Krankenkassenbeiträge in Höhe von 30% der Gesamteinkünfte abgeführt habe.

Ist die Trennung von Beiträgen für die Zeit Dershowitz Angestelltendaseins u der Selbstständigkeit richtig ??

Vielen Dank für eine Aufklärung

Krankenkassenbeiträge, Rückerstattung
PSN Bann wegen Rückverrechnung via paypal?

Grüße euch :)

In kurzer Würze: Ich befürchte, ich hab zwei Dummheiten gemacht. 1. Finanzen nicht gecheckt und 2. Geld zurückgefordert über paypal.

Ich hab seit über 10 Jahren einen psn Account und hab seit gut 6 Jahren auch playstation plus. Hab eine ganze Weile lang monatlich über paypal bezahlt und seit 3 Jahren kann ichs mir auch leisten, ein Jahr zu zahlen statt einem Monat.

Nun ist mir im Januar aufgefallen, dass mir das monatliche Abo weiterhin über paypal eingezogen wurde. Hab praktisch jahrelang zu viel bezahlt für die Dienstleistung. Im Januar hab ich mich noch darüber informiert und hab gelesen, dass ichs nicht über paypal zurückbeordern soll. Hab ich dementsprechend auch nicht gemacht, aber hab versucht, dass es im Februar nicht wieder abgebucht wird. Nun wurde es mir aber doch abgebucht und aus der Emotion heraus habe ich den Fehler begangen, das über paypal zu klären. Paypal hat zu meinem Gunsten entschieden und nun ist mein psn acc perma gebannt. Natürlich hab ich auch eine eMail von Sony erhalten. Darin stehen die Gründe für den Bann:

(i) Eine Rückverrechnung kann darauf hindeuten, dass eine Zahlungsmethode unbefugt verwendet wurde.

(ii) Über dein Konto können gegenwärtig Inhalte oder Services genutzt werden, für die wir nicht bezahlt wurden.

Nun, beides trifft nicht auf meinen Fall zu und der Link zur Lösung des Falls, der in der Mail enthalten ist, führt mich zu der playstation website, aber 404. Seite nicht gefunden. Auch wenn ich das über die Website selber suche, komm ich auf das selbe Ergebnis.

Da aktuell Wochenende ist, der Support nicht erreichbar ist und ich wie auf heißen Kohlen sitze, wollt ich mal fragen wie hoch ihr die Wahrscheinlichkeit schätzt, dass ich meinen Account zurückbekomme? Was wäre machbar wenn nicht und was wäre machbar hinsichtlich dem Geld, das zu viel abgebucht wurde?

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paypal, Rückerstattung, Sperre
Saturn keine Rückerstattung nach Widerruf?

Folgendes Problem

Ich habe am 31.10. ein Artikel bei Saturn Online bestellt und noch am selben Abend storniert, da ich es wo anders für günstiger gefunden habe.

Wie storniert? Über das Widerrufsformular, welches ich an die vorgegebene Mail Adresse gesendet habe. Soweit so gut.

Am 01.11. kam leider schon die Versandbestätigung und das Gerät wurde an den Paketdienst übergeben.

Nach schriftlicher Nachfrage und Hinweis auf die Stornierung meinerseits habe ich mein Retourelabel erhalten (03.11.) und konnte das Paket zurücksenden. (Die Rücksendeunterlagen wurden wie vorgegeben beigelegt)

Am 04. November hab ich meine Rücksendung an den Paketdienst übergeben.

Mittels Sendungsnummer konnte ich nachsehen, dass mein Paket am 08.11. erfolgreich zugestellt wurde.

Seitdem es zugestellt wurde sind knapp 2 Wochen vergangen und ich habe noch kein Erstattung erhalten. Nach Nachfrage/Aufforderung wurde ich um Geduld gebeten bis die Retoure verbucht wird.

Nach den AGBs von Saturn

 13 Widerrufsrecht des Verbrauchers (2)

Folgen des Widerrufs:

"Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde

ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet."

Ich habe nach den AGBs meinen Teil eingehalten und noch kein Geld erhalten. Wie kann ich da noch vorgehen, statt wieder hinterherlaufen zu müssen.

ein Mahnschreiben? Habt ihr Ideen

Danke ✌️

Onlineshop, Rückerstattung, Widerruf
Kann ein der Verkauf eines Wikifolios (99% Totalverlust) bei der Erstattung von Abgeltungssteuer steuerlich geltend gemacht werden?

Hallo,

Ich habe gestern ein Wikifolio verkauft nachdem ich keine Hoffnung mehr hatte, das es zukünftig wieder steigen wird.

Der Gesamtwert des Wikifolios belief sich dabei beim Kauf auf 26.322,72 €, verkaufen konnte ich das Wikifolio nur noch für 2,56 €; es entstand ein Totalverlust in Höhe von 26.320,16 €. An Spesen für den Verkauf wurden mir nicht die sonst üblichen 6,50 € sondern nur 2,56 € berechnet.

Hinweis: In diesem Jahr habe ich bisher schon ca. 15.000 € Abgeltungssteuer durch Aktiengewinne (inkl. Wikifolios) zahlen müssen.

Wenn ich es richtig berechnet habe, hätte durch den so entstandenen Verlust ein Verlustverrechnungstopf in Höhe von -6.581,32 € (Kapitalertragssteuer) und -361,9726 € (Soli), also insgesamt -6.943,2926 € entstehen müssen.

Auf der heutigen Wertpapierabrechnung wurde mir jedoch kein Verlust ausgewiesen, mit folgendem Hinweis: "Es liegt gemäß Randziffer 59 des BMF-Schreibens vom 09.12.2014 keine Veräußerung nach § 20 Abs. 2 EStG vor, da der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt."

Soll das jetzt heißen, dass ich den Verlust nicht steuerlich mit meinen bisherigen Gewinnen verrechnen lassen kann, weil der Wert des Wikifolios bei Verkauf nicht die 6,50 € Ordergebühren überstiegen hat??? Wegen knapp 4 € fehlenden Ertrags bekomme ich also die 6943,2926 € nicht zurück erstattet?

Ist es möglich, dass mir der Verlust noch irgendwann auf eine andere Art bescheinigt wird, bzw. geht dies ggf. mit der Beantragung einer Verlustbescheinigung am Ende dieses Jahres, so dass der Verlust dann zumindest in der nächsten Lohnsteuererklärung berücksichtigt werden kann?

Gibt es noch eine andere Möglichkeit die so entstandenen Verluste mit meinen Gewinnen zu verrechnen? Wäre schon bitter wenn ich nun auch noch auf die knapp 6.943 € verzichten müsste.

Vielen Dank vorab für die Beantwortung meiner Fragen.

Abgeltungssteuer, Steuern, Rückerstattung, Verlustverrechnung
KSK und Nebenjob - Jahrelang doppelt Sozalversicherung gezahlt

Hallo liebe Forengemeinde,

Ich bin selbständiger freiberuflicher Musiker und seit 1996 über die Künstlersozialkasse sozialversichert (KV: Hamburg Münchener, 01.01.2010 aufgegangen in der DAK) .

Seit 2001 übe ich eine sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit aus, von deren Aufnahme ich die KSK und KV seinerzeit in Kenntnis gesetzt habe.

Die freie künstlerische Tätigkeit ist in zeitlichem und finanziellem Umfang immer die Hauptätigkeit gewesen und dies ist auch von KSK und mittlerweile auch der DAK geprüft und bestätigt worden.

Ich habe seitdem für beide Einkünfte KV-, PV- und RV- Beiträge bezahlt, als Musiker an die KSK (die die Beiträge an die entsprechenden Träger weiterleitet), als Nebenberufler monatlich direkt abgezogene Beiträge für KV, RV und PV.

Jetzt hat meine KV (DAK) sich ohne mein Wissen bei der KSK mit der falschen Hinweis gemeldet, ich habe am 01.01.2010 eine sozialversicherungspfl. Tätigkeit aufgenommen und meine freiberufliche Tätigkeit "spiele lediglich eine untergeordnete Rolle". Dies musste ich nun mit einigem Aufwand richtigstellen und nach vielen Briefen ist nun mein alter Status bei der KSK wieder hergestellt. Von der DAK dazu übrigens direkt an mich kein Wort, sondern nur ohne mein Wissen an die KSK ('Über mich statt mit mir " reden war anscheinend die Devise).

Ergebnis dieses Vorgangs war jedoch die Feststellung der wohl doppelt gezahlten Beiträge.

Ich werde nun konsequenterweise meinen Arbeitgeber (Nebentätigkeit) in Absprache mit der KV (DAK) veranlassen, keine KV- und PF- Beiträge mehr abzuführen.(Siehe dazu auch Seite 2 dieser interessanten KSK Rechtsinformation:www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Versicherte/Versicherung_trotz_Nebenjob.pdf )

Meine Frage: Wie sieht es mit rückwirkenden Beitragserstattungen, aus? Wie stehen die Chancen, die doppelt gezahlten KV (und PV) Beiträge (und zwar für die untergeordnete, sprich Nebentätigkeit) auch über die vierjährige Verjährungsfrist hinaus zurückzubekommen?

Danke im Voraus fürs Lesen und (hoffentlich) Beantworten!

Finn.

Krankenversicherung, Künstlersozialkasse, Pflegeversicherung, Rückerstattung

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