Inkasso überweist jeden Monat den gleichen Betrag auf mein Konto?

2 Antworten

Das dürfte nach deiner Schilderung ziemlich sicher ein Fehler sein. Das Inkassobüro schenkt dir ganz sicher kein Geld.

Das erhaltene Geld musst du auf Verlangen zurückzahlen (§ 812 BGB). Da du weißt, dass dir das Geld nicht zusteht, besteht u. U. sogar ein Anspruch des Eigentümers auf Zinsen (§ 819 i.V.m. § 987 BGB). Auch auf eine "Entreicherung" wirst du dich nicht mehr berufen können, in diesem Falle würde sich der Herausgabeanspruch vermutlich in einen Schadensersatzanspruch verwandeln (§ 989 BGB).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch hätte dir geholfen. Ich hab das dann mal für dich erledigt:

Landet eine Summe fälschlicherweise auf einem Konto, darf der Kontoinhaber das Geld nicht einfach abheben und ausgeben. Grundsätzlich hat der Absender des Geldes einen Herausgabeanspruch (Paragraph 812 BGB). Da der Empfänger der Fehlüberweisung ungerechtfertigt bereichert wurde, muss er den Betrag juristisch gesehen zurückgeben – allerdings nur so lange, wie er "bereichert" ist (Paragraph 818, Absatz 3 BGB).