Ich habe bei 4 Banken verschiedene Konten und zusätzlich investiere ich noch in Privat-Kredite (Bank 5).
Jeder Bank habe ich einen Freistellungsauftrag in höhe von 200 Euro zugewiesen, was ausreichend ist. Die Bank, die die Privat-Kredite verwaltet, führt selbst keine Abgeltungssteuer ab, weswegen ich ihr auch keinen Freistellungsauftrag erteilen kann. Ich muss die Zinseinnahmen selbst in der Lohnsteuerjahreserklärung angeben.
Frage: Wenn ich die Freistellungsaufträge wie oben genannt aufgeteilt habe, und den Zins aus den Kapitalanlagen in der Lohnsteuererklärung angebe - konsumiert er damit automatisch die nicht genutzten Kapazitäten der Freistellungssumme von 801 Euro, oder müsste ich hierzu gezielt einen Betrag X Keiner Bank zuweisen?
Zahlenbeispiel:
Nehmen wir an, jede der 4 Banken erzielt 50 Euro Zinsen, also jweils 150 Euro nicht genutzt. Bank 5 bescheinigt mir Zinseinnahmen in höhe von 100 Euro - Sind diese damit automatisch nicht zu-versteuern, oder muss ich einen Teil der 801 Euro explizit "nicht" vergeben?
.... und vor dem 62. Lebensjahr verkaufst.