muss beim Versorgungsausgleich die gekündigte private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht angegb
Hallo, muss beim Versorgungsausgleich die gekündigte private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht angegeben werden.
1 Antwort
Da die Rentenversicherung schon gekündigt ist, ist eine Berücksichtigung im Versorgungsausgleich nicht möglich:
www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/altersvorsorge/gesetzliche_rente/2_rentenanspruch_nach_scheidung.jsp
Es handelt sich dann um eine Forderung, die in den Zugewinnausgleich einfließt.