Darf die neue Partnerin die Zeiten an denen die Kinder wieder zuhause sein müssen bestimmen?

der Vater der Kinder und ich sind seit 6 Jahren getrennt. Bei der Trennung hat er beschlossen, dass die Kinder bei ihm und seinen Eltern bleiben. Um keinen Rosenkrieg zu provozieren hab ich nachgegeben. Nach 2 Jahren haben wir uns auf Wunsch der Kinder für ein Wechselmodel entschieden.

Vor 2 Jahren erkrankte unsere ältere Tochter schwer. Durch Corona wurden wir gezwungen die Kinderbetreuung aufzuteilen. Ich war mit ihr 1 Jahr lang fast durchgehend im Krankenhaus und er hat die Betreuung der jüngsten zuhause übernommen. In dieser Zeit hat er seine neue Partnerin kennengelernt.

Als die Krankenhauszeit vorüber war und wir unseren neuen Alltag versucht haben zuerabeiten, wurden mir nur noch 2 Wochenenden zugestanden. Auf mehrmaligen bitten um mehr Zeit mit den Kindern, haben wir jetzt die Ferien gerecht aufgeteilt. Die Eltern seiner Freundin wohnen wohl gleich in der Nähe von mir. Da Sie häufig am Sonntag dort zu Besuch ist, möchte sie nun die Kinder bei der Gelegenheit gleich von mir abholen und mit nach Hause nehmen. Das ist auch sehr nett und eigentlich praktisch, allerdings würde so die freie Planung des Sonntags nicht mehr gegeben sein. Bei der letzten absage meinerseits, hat sie mir nun eine späteste Bringzeit genannt.

Bisher haben wir das immer alles sehr locker gehalten und die Kinder waren nie nach 20 Uhr Zuhause und immer schon satt.

Ich möchte das angespannte Verhältnis nicht noch mehr belasten, aber ich fühle mich auch nicht fair behandelt. Reagier ich über?

Vielleicht hat ja jemand einen Rat.

Kinderbetreuung, Umgangsrecht
Fahrtkosten in Steuererklärung Weg Homeoffice - Kita - Homeoffice ansetzbar?

Hallo,

die Frage stellen sich evtl. mehrere Menschen dieses Jahr.

Ich arbeite seit Juni bei einer Firma, in der auch ohne Corona Homeoffice angesagt ist. Normalerweise gilt, dass der Weg zu Kita und Schule, am Weg zur Arbeit, auch zu den Fahrtkosten des Arbeitsweges zählt und in der Steuererklärung angegeben werden kann.

Wie verhält sich dies nun im Homeoffice?
Mein Kind muss ja in die Kita/Schule, damit ich arbeiten kann (ich gehe von der normalen Zeit, ohne Lockdown, aus). Versicherungsrechtlich ist der Weg Wohnung - Kita im Fsll eines Unfalls als „Arbeitsweg“ und damit die Unfallversicherung BGB, etc. versichert, der Weg von der Kita nach Hause ins Homeoffice ist nicht als - versicherungsrechtlicher - Arbeitsweg deklariert.

wie sieht das im Steuerrecht aus?
Ist der Weg Wohnung - Kita/Schule - Homeoffice als Ganzes als Arbeitsweg zu sehen ?
Ist nur der Weg Wohnung - Kita Arbeitsweg? oder gar gar nichts? Was dann wiederum der Aussage, dass auch ein Umweg in die Betreuungseinrichtung und nicht nur der direkte Weg Wohnung - Arbeit vom AN angesetzt werden darf, da die Betreuung der Kinder ja nötig ist, um dem Beruf nachzugehen, entgegen stände. Bzw. Homeoffice gegenüber im Büro arbeiten diskriminiert und somit eigentlich auch nicht gültig wäre.

vielleicht hat jemand ja auch schon aus den letzten Jahren Erfahrung gemacht.

Danke!

Kinderbetreuung, Steuererklärung, Fahrtkosten, Home Office
Internatskosten als Kosten für Kinderbetreuung von der Steuer absetzen?

Hallo zusammen,

habe soeben meinen Steuerbescheid für 2008 bekommen. Leider wurden mir die Kosten für Internat nicht anerkannt.

Die Fakten: 1. Wir sind eine kinderreiche Familie mit 6 KIndern zwischen 10 und 22 Jahre alt. 2. Wir Eltern sind beide berufstätig, ich angestellt-vollzeit, meine Frau selbsständig 3. Unser Sohn, 12 Jahre alt (in 2008: 10 Jahre alt) ist seit 2008 Mitglied in einem bekannten Knabenchor mit angeschlossenem Studienheim bzw. Internat. Er besucht die örtliche staatliche Hauptschule, wohnt unter der Woche im Internat und kommt am Wochenende per Bahn nach Hause gefahren (ca. 200 km einf.) 4. Bei der Steuererklärung 2008 habe ich versucht, die Unterbringung im Internat und die Fahrtkosten als Kinderbetreuungskosten abzusetzen - ohne Erfolg. In der langen Fußnote zum Steuerbescheid steht u.a.: "Aufwendungen für die Verpflegung von Kindern sowie für den Unterricht, Vermittlung besonderer Fähigkeiten, sportliche, andere Freizeitbetätigungen können nicht als Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden." 5. Nun dient der Internatsbeitrag aber nicht dem "Unterricht....etc" sondern lediglich der Unterbringung, (Hausaufgaben-)Betreuung, inkl. Verpflegung. Die Mitgliedschaft im Chor und der Schulbesuch sind kostenfrei. Deshalb sind m.E. die Internatskosten abzgl. der Verpflegungskosten als als Ki-Betreuungskosten absetzbar - Oder ?

Einspruch einlegen ?

Kinderbetreuung, Steuererklärung

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