Anspruch auf Energiepreispauschale für Erwerbstätige?
Hallo zusammen, ich hätte eine kleine Frage.
Ich studiere aktuell und arbeite nebenbei freiberuflich als Nachhilfelehrer. Aus diesem Grund muss ich für das letzte Jahr eine Steuererklärung abgeben. Jetzt hatte ich ein bisschen recherchiert und im Internet steht, dass freiberufler bzw. Selbstständige, welche keine Vorauszahlung bei der Steuer zahlen, die Energiepreispauschale von 300€ im nächsten Jahr über die Steuererklärung erhalten. Da ich mit der Nachhilfe nicht so viel verdiene, und keine Vorauszahlung leisten muss, wäre das ja die Regel, die auf mich zutrifft.
Jetzt hatte ich meine Steuererklärung vor einigen Wochen abgegeben und neben einem Verlustvortrag durch das Zeitstudium auch meine Einnahmen durch die freiberufliche Tätigkeit angegeben.
Vor einigen Tagen bekam ich nun vom Finanzamt Bescheid, dass das ich die Energiepreispauschale nicht erhalten würde, da ich ja keiner Erwerbstätigkeit nachgehen würde. Die Aussage ist doch falsch oder nicht? Ich habe ja Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit angegeben und war damit im letzten Jahr erwerbstätig.
Kann mir jemand von euch sagen ob dss Finanzamt einen Fehler gemacht hat? Weil nach meinem Verständnis hätte ich ja Anspruch auf die 300€
Vielen Dank schonmal im Voraus.
3 Antworten
Du hast auf jeden Fall Anspruch auf die Energiepreispauschale, sobald Du steuerpflichtige Einnahmen hast, auch wenn die Tätigkeit nur 1 Tag gewesen wäre. Die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit gehören natürlich auch dazu. Erhebe Einspruch gegen den Bescheid, da ist was falsch gelaufen.
Sie sollte dir zustehen, es sei denn du hast die Pauschale bereits über Arbeitslohn oder einen Minijob bekommen.
Hast du den Steuerbescheid schon bekommen? Hast du auch eine EÜR für die Selbständige Tätigkeit abgegeben?
hast du die Pauschale nicht schon bereits als Student abgegriffen?
Ne das habe ich meines Wissens nach nicht. Die Pauschale die du meinst, sind die 200€ für Studenten und sind nach meinem Verständnis unabhängig von der Erwerbstätigkeit. Ich beziehe mich auf folgendes:
https://www.accountable.de/blog/energiepreispauschale-selbststaendig/