Anspruch auf Energiepreispauschale für Erwerbstätige?

3 Antworten

Du hast auf jeden Fall Anspruch auf die Energiepreispauschale, sobald Du steuerpflichtige Einnahmen hast, auch wenn die Tätigkeit nur 1 Tag gewesen wäre. Die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit gehören natürlich auch dazu. Erhebe Einspruch gegen den Bescheid, da ist was falsch gelaufen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sie sollte dir zustehen, es sei denn du hast die Pauschale bereits über Arbeitslohn oder einen Minijob bekommen.

Hast du den Steuerbescheid schon bekommen? Hast du auch eine EÜR für die Selbständige Tätigkeit abgegeben?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung