Energiepreispauschale für FSJler auszahlen lassen?

1 Antwort

Du gibst eine Einkommensteuererklärung ab und gibst das Taschengeld im Rahmen des FSJ so an, wie auf der von Dir verlinkten Seite beschrieben:

2.1 Wo können Personen, die im Jahr 2022 ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder vergleichbare Dienste ableisten und die EPP nicht vom Arbeitgeber erhalten haben, Angaben machen, damit ihnen die EPP durch das Finanzamt ausgezahlt wird?

Angaben zum steuerfreien Taschengeld (nach § 3 Nummer 5 Buchstabe d Einkommensteuergesetz) aus dem FSJ oder vergleichbaren Diensten im Sinne des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d Einkommensteuergesetz sind in der Zeile 27 der Anlage N einzutragen.

Mehr musst du nicht machen - steht auch auf der von Dir verlinkten Seite:

1. Wie wird die EPP festgesetzt?

In jedem Fall, in dem für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird, prüft das Finanzamt, ob ein Anspruch auf die EPP besteht. Auch Arbeitnehmer, die ihre EPP noch nicht über den Arbeitgeber erhalten haben, bekommen sie anhand ihrer Angaben mit der Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich. Im Steuerbescheid wird dann neben der Einkommensteuer auch die EPP festgesetzt.