Hallo!

Vorab erstmal Glückwunsch, dass Sie so vorausschauend handeln und Geld für Ihre Altersvorsorge zurücklegen wollen.

Allerdings sind Ihre Angaben in meinen Augen noch nicht ausreichend, um beurteilen zu können, ob es sinnvolle Alternativen gibt.

Wie alt sind Sie? Wie hoch soll die Einmalanlage sein? Sind Sie in 10-15 Jahren mindestens 62 Jahre alt? Welche weiteren Altersvorsorgen haben Sie abgeschlossen?

Hintergrund meiner Fragen ist, welche Anlagen als Alternativen in Frage kommen. Sind Sie noch so jung, dass Sie eine Fondsanlage (gemanagte oder frei) in Ihre Altersvorsorge einbauen sollten oder sind Sie vorgeschrittenen Alters, so dass eine Sicherheitskomponente unerlässlich ist.

Ich habe mir die FlexGarant der Provinzial Rheinland mal etwas genauer angeschaut.

Hier handelt es sich um eine gemanagte Fondsrentenversicherung mit unterschiedlichen Beitragsgarantien und Ablaufmanagement sowie der Möglichkeit, die Beitragszahlung flexibel zu gestalten und auch Teilauszahlungen vorzunehmen.

Klingt ganz gut, solange man weiss, wie sich diese Flexibilitäten auf die Performance/Rendite auswirken.

Beitragsgarantien: Hier gilt der Grundsatz: Garantie kostet! Und je höher Ihr Garantie- und damit Sicherheitsanspruch ist, desto mehr muss der Versicherer aus Ihren Beiträgen "abzweigen", um die Garantie darstellen zu können.

==> Ergo steht dieses Geld nicht zur freien Fondsanlage und damit zur Erzielung einer guten Rendite zur Verfügung.


Fondsanlage bedeutet außerdem, dass es keinen garantierten Rechnungszins also keine garantierten Erträge gibt. Der Anbieter garantiert nur, dass die Beiträge zu 50, 70, 75, 80, 100 oder mehr % beim ABLAUF der Versicherung zur Verfügung stehen. Ertrags- oder Renditegarantien gibt es hier schon mal gar nicht nicht.

==> Während der Laufzeit steht Ihnen also nur der Fondswert - dieser entspricht nicht dem gemeinhin bekannten Rückkaufswert - als der Kurswert Ihrer Fondsanlage abzüglich Kosten zur Verfügung. Der Kurswert kann (stark) schwanken.

Im schlimmsten Fall ist die Höhe Ihre Einmalanlage oder die Laufzeit nicht lang genug, um die Garantie darzustellen. In solchen Fällen lassen die Versicherer sich gerne bestätigen, dass Sie informiert sind, dass weniger als Ihre eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden könnten. Hier unbedingt das Kleingedruckte lesen.


Steuerlich sind die Kursgewinne und ggf Dividendenzahlungen natürlich im Versicherungsmantel steuerfrei, da sie Ihnen nicht zur Verfügung gestellt werden, sondern erst mit Ablauf realisiert werden.

==> Lief der Vertrag dann länger als 12 Jahre und sind Sie bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt, dann sind die Erträge nur noch zur Hälfte steuerfrei ansonsten vollständig.


Bitte seien Sie sich darüber im Klaren, dass Flexibilitäten wie  Ablaufmanagement, Teilauszahlungen, Beitragsveränderungen, Fondswechsel, etc. beim Versicherer Kosten verursachen, die in den allgemeinen Tarifkalukation berücksichtigt sind, egal ob Sie dies in Anspruch nehmen oder nicht.

==> Evtl. lohnt es sich, eine Variante zu wählen, die weniger flexibel ist, dafür weniger Kosten verursacht, so dass mehr Beiträge für sie arbeiten können. Reserven, die Sie im Fall der Fälle "anzapfen können, kann man auch auf anderem Wege parallel aufbauen.


Wenn Sie möchten, stehe ich Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung. Eine PN reicht.

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Hallo!

Für jemand anderen "heimlich" Geld zu sparen und dann irgendwann an Ihn zu übertragen/schenken insbesondere wenn es sich um die Eltern handelt, ist in meinen Augen ausgesprochen löblich! Gefällt mir sehr!

Wie aber schon gesagt wurde, ist es schwierig so etwas unentdeckt zu machen, wenn eine Berufsunfähigkeits-, Renten-, Todesfall-, oder Pflegeabsicherung bezweckt wird.

Hier wird das Risiko auf das Leben/ die Person abgeschlossen, die beschenkt werden soll. Das wäre dann ein Vertrag auf das Leben Dritter, die unbedingt ihre Zustimmung geben müssen, da die Leistung aus dem Vertrag erstmal dem Versicherungsnehmer also Dir zusteht.

==> Wäre das nicht der Fall, würde ich gerne auf die Senioren in meiner Nachbarschaft "heimlich" Todesfallabsicherungen abschließen und warten, bis es in der Kasse klingelt wenn diese sterben. Das geht natürlich nicht.

Bei der späteren Übertragung kommt dann immer auch das Schenkungsteuer-Thema mit ins Spiel. Da ich kein Steuerberater bin, habe ich mal im Netz im Gesetz nachgeschaut. Da findet in §15 Abs.1 S.2 Nr.1 ErbStG die Einteilung der Eltern (Erwerb nicht von Todes wegen = Schenkung) in Steuerklasse II und in §16 Abs.1 Nr. 5 ErbStG liest man hier den Freibetrag von 20.000€. 

==> Alles was Du innerhalb von 10 Jahren an Deine Eltern verschenkst, ist in Summe bis 20.000€ pro Elternteil steuerfrei.

Ein Sparplan, Depot, Fondssparplan oder auch eine Rentenversicherung auf Deinen Namen mit widerruflicher Begünstigung deiner Eltern -falls Dir zwischendurch etwas passiert- ist ein gangbarer Weg.

Die Art der Anlage ist in meinen Augen allerdings erstmal nebensächlich.

Wichtiger ist es, zu wissen, wie lange Deine Eltern noch bis zur Rente benötigen. So könntest Du auch mehrere Verträge oder einen Vertrag mit Teilauszahlungsmöglichkeit abschließen und so alle 10 Jahre Deine Eltern mit steuerfreien 40.000 € (=2*20.000€) beglücken. Ich rate eher zu dem Vertrag mit Teilauszahlungsmöglichkeit.

Die Art der Anlage entscheidet dann, wie Dein persönlicher Sparerfreibetrag in Anspruch genommen wird, der bei der steuerlichen Betrachtung der jährlichen Erträge relevant wird.

==> Produkte im Versicherungsmantel werden erst am Ende der Laufzeit ertragssteuerpflichtig. Bei Sparplänen und echten Fondsprodukten kann die Steuer auch schon jährlich anfallen bzw. Deinen Steuerfreibetrag reduzieren.

Du siehst, auch so eine löbliche Absicht will gut durchdacht sein, um sie optimal aufzustellen.

Hast Du weitere Fragen, dann schreib mir doch eine persönliche Nachricht. Ich helfe und berate Dich gerne.

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Der Steuerbetrag, der sich aus 1/5 der Abfindungssumme (=6.222,80) und dem Steuersatz aus Steuerklasse 6 ergibt, wird wieder mit 5 multipliziert. Dieser Betrag wird einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Da sich der Steuersatz aber nicht linear entwickelt (= jeder Euro wird mit demselben Prozentsatz besteuert) sondern mit steigender Bemessungsgrundlage ebenfalls erhöht (= degressiver Steuersatz), erwirkt man mit der 1/5 - Regelung eine Steuerminderung. Das heißt nichts anderes, als dass man in der Regel nach der 1/5 - Regelung weniger zahlt, als wenn der Steuerbetrag direkt aus der gesamten Kapitalabfindung berechnet worden wäre. Da jede einbehaltene Lohnsteuer aber zunächst nur eine Art "Abschlagszahlung" darstellt, besteht über die jährliche Lohnsteuererklärung die Möglichkeit weitere individuelle, die Bemessungsgrundlage mindernde Sachverhalte zu erklären, die die exakte und abzurechnende Lohnsteuer final noch mindern. Zu deutsch: Mit der Lohnsteuererklärung teilt man dem Finanzamt mit, was man verdient hat und welche steuermindernden Umstände (=Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträge, etc.), die der Arbeitgeber oder hier die U-Kasse nicht kennen kann und damit nicht berücksichtigen muss , vorgelegen haben (= Steuernachzahlung oder -Erstattung). Hierbei hilft ein guter Steuerberater oder -wenn nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Kapitaleinkünfte erzielt wurden- ein Lohnsteuerhilfeverein (= günstiger als Steuerberater). Den Tip mit der Auszahlung im ersten Rentenjahr würde ich auf jeden Fall prüfen lassen. Achtung, es gilt das Kalenderjahr!

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