Feuerwehr wegen piependem Rauchmelder beim Nachbarn gerufen, bekommt Nachbar darüber Bescheid?
Hallo Zusammen, bei unserem Nachbarn hat im 30 min - 1std Takt dauernd der Rauchmelder gepiept. Insgesamt 4 mal. Ich habe vorsichtshalber die Feuerwehr gerufen, die sich das Ganze angeschaut hat und daraufhin entschieden hat, dass keine Gefahr besteht. Soweit ich weiß muss ich als ein besorgter Nachbar nicht für die Kosten aufkommen. Mich würde jetzt aber interessieren, ob der Nachbar, für welchen ich die Feuerwehr angerufen habe, von dem Vorfall Bescheid bekommt? Soll ich den Nachbarn informieren? Wir haben keinen regelmäßigen Kontakt, immer nur ein Hallo vor der Haustür wenn man sich denn mal sieht.
5 Antworten
bei unserem Nachbarn hat im 30 min - 1std Takt dauernd der Rauchmelder gepiept. Insgesamt 4 mal
Dann ist vermutlich die Batterie leer. Deswegen jetzt die Feuerwehr zu rufen... Kann man machen. Ich gehe mal davon aus, dass der Nachbar nur informiert wird, wenn er eine Rechnung über den Einsatz bekommt. In diesem Fall könnte ich mir vorstellen, dass er nicht sehr begeistert von der Sache ist. Ich würde ihn aber tendenziell trotzdem informieren. Wenn er irgendwann Post bekommt, und erst selber recherchieren muss, wer denn damals die Feuerwehr gerufen hat, ist er erst Recht sauer.
Ich würde ihm Bescheid sagen, aber mit keinem Wort mögliche Kosten erwähnen. Wenn er von selbst auf das Thema kommt: Ich halte eine Berechnung der Kosten an den Mieter für rechtlich nicht haltbar und würde mich in jedem Fall juristisch dagegen wehren.
Das stimmt nicht.
Ein aktiver Feuermelder entspricht erstmal der Meldung einer akuten Gefahr. Damit ist es Pflicht für die Feuerwehr, die Lage zu erkunden.
Wenn sich dann ein Fehlalarm herausstellt, rückt die Feuerwehr ab und ist glücklich, dass sie nicht weiter aktiv werden musste.
Gefahrenabwehr und Menschenrettung gehört zu den hoheitlichen Aufgaben der Feuerwehr.
Erst wenn vorsätzliche Manipulation oder wiederholter Fehlalarm stattfinden, ohne dass die Ursache behoben wurde, werden Gespräche geführt, Auflagen erlassen oder Einsätze in Rechnung gestellt.
Im Privatbereich ist also nicht davon auszugehen.
Ansonsten ist eine Privathaftpflicht sinnvoll, die ggf. die Ansprüche der Wehr übernimmt.
Ein aktiver Feuermelder entspricht erstmal der Meldung einer akuten Gefahr.
Grundsätzlich richtig. Allerdings sollte man das Piepen wegen einer leeren Batterie sollte man eigentlich schon unterscheiden können.
Ich würde mich gegen eine solche Rechnung allerdings in dem Fall wehren und gehe auch davon aus, dass man damit erfolgreich wäre.
Ansonsten ist eine Privathaftpflicht sinnvoll, die ggf. die Ansprüche der Wehr übernimmt.
Dem stimme ich absolut zu.
Der Laie kann das aber nicht zuverlässig unterscheiden. Im Zweifel 112... dann helfen wir! Die Feuerwehr kann das zuverlässig unterscheiden. Da geb ich Dir Recht
Und dann sollte es wg. einem einmaligen Fehlalarm auch keine Rechnung geben. Vor allem nicht im Privatbereich.
Nur wenn sich die Fehlalarme häufen oder Gewerbebetriebe Störungen in Brandmeldeanlagen dauerhaft nicht beseitigen würde es -berechtigt- irgendwann mal Gespräche und dann auch eine Rechnung geben.
Im Privatbereich hatte ich es noch nicht und ich halte hier eine Berechnung auch für unberechtigt. Aber wenn ich sehe, für was für einen Käse uns (gewerblich) Rechnungen von der Feuerwehr (bzw. der Stadt) gestellt werden, halte ich alles für möglich.
Ich würde es in dem Fall als normal empfinden, darüber informiert zu werden.
Man kann ja einfach einen Zettel in seinen Briefkasten werfen "Hallo Herr x, kurz zur info: Heute hatten Ihre Rauchmelder lange gepiept und ich habe schliesslich die Feuerwehr darüber informiert, da ich doch besorgt war."
Im besten Fall bekommst Du dann ein Nikolausgeschenk und vermutlich wird er in Zukunft die Batterien seiner Rauchmelder intensiver beobachten.
ich habe einmal die feuerwehr gerufen wegen eines fehlalarms eines rauchmelders in der wohnung meiner nachbarin. die war im urlaub und es hat ununterbrochen gepiept. es hat keiner von uns eine rechnung bekommen. aber auch hier könnte es unterschiedlich geregelt sein, je nachdem, was das brandschutzgesetz deines bundeslandes und die gemeindliche feuerwehrverordnung o.ä. sagt.
Ja das ist heute nicht mehr so. Die Feuerwehen überall haben massenhaft solche Fehl-Einsätze und es werden Rechnungen verschickt an die Wohnungsinhaber. Umsonst ist das nicht mehr.
Das mit den Rauchmeldern war eine von Lobbyisten geprägte Gesetzgebung und hat die Firmen reich gemacht, die die Dinger überall montiert haben. Die Anzahl der Fehlalarme ist höher, als die der tatsächlichen Einsätze.
Mein Rauchmelder für 50€, der eine 10 Jahres Batterie hatte, war nach 3 Jahren defekt, war am klackern. Reklamation wurde abgelehnt. Auch da waren die Geschäftemacher/Betrüger unterwegs.
hier nachzulesen:
https://rauchmeldungen.de/recht/wer-haftet-bei-fehlalarm-durch-rauchmelder/
Wahrscheinlich haftet derjenige, der den Rauchmelder installiert hat und in Schuss halten sollte 😉 Ausser, es ist nicht seine Schuld, wenn er nicht in die Wohnung gelassen wird und die Instandhaltung nicht vornehmen kann - dann haftet der Mieter !!!
Deinem Beitrag stimme ich grundsätzlich vollkommen zu, aber wie kommst du auf Berechnung an den Mieter? Den Nachbarn meines Hauses treffe ich auch mal vor der Haustür… Und wenn nebenan ein Feuermelder piept, sollte der doch eher froh sein, wenn ein Nachbar dies wahrnimmt.