Ganz einfach: die Software der Schufa interpretiert häufige Anfragen so, als ob der betreffende Schwierigkeiten hätte, einen Kredit zu bekommen. Die Anfrage, die Sie meinen heisst im Bankcomputer "Anfrage Kredit", also wie wenn jemand tatsächlich einen Antrag stellt. Stellt man gar mehrere Anfragen und es kommt dann gar kein Kredit zustande, dann gibt es auch Punktabzug, denn dann sind Sie offenbar nicht besonders kreditwürdig.

Aus diesem Grunde wurde von ein paar Jahren die "Anfrage Kreditkonditionen" eingeführt. Diese Abfrage ist völlig neutral und verschlechtert Ihren Score nicht. Allerdings - und die bemängelte auch schon Finanztest - verwenden viele Banken das nicht, auch wenn man tatsächlich nur die Konditionen wissen will.

Auch aus diesem Grund gehen z.B. in der Baufinanzierung daher immer mehr Menschen dazu über, einen unabhängigen Berater einzuschalten, um sicherzustellen, dass die Schufa-Abfrage erst dann erfolgt, wenn man sich endgültig auf eine Bank festgelegt hat.

Alexander Solya

...zur Antwort

Vorweg mal das wichtigste: keine Panik, alles wird gut! :-) Wenn ich Ihren zweiten Eintrag mit der Korrektur lese, wird alles klar.

Der „Kollege“ Versicherungsmakler benötigt ein wenig Nachhilfe und das ist auch das Problem. Sie haben jemanden mit der Vermittlung der Finanzierung beauftragt, der das quasi nebenbei macht, weil er eigentlich Versicherungen vermittelt.

Die Sparda-Banken geben Darlehen bis 80% des Beleihungswertes. Bei den meisten Banken entspricht dies dem Kaufpreis. In diesem Fall wären es also 176.000 Euro Darlehen zu 225.000 Euro Kaufpreis = 78% Beleihung. Als Berater sollte man aber die Richtlinien der Banken kennen. Die Sparda-Bank macht nämlich pauschal 10% Sicherheitsabschlag auf den Kaufpreis, das sind dann 202.500 Beleihungswert. Die Rechnung ist also: 176.000 zu 202.500 = 86,91% Beleihung und somit über der Grenze von 80%!

Völlig unnötig also, den Antrag bei der Sparda-Bank einzureichen.

Die gute Nachricht: es gibt genügend Banken, die Ihre Finanzierung gerne begleiten. Suchen Sie sich also einen Profi-Berater, der nur Finanzierungen macht.

...zur Antwort

Selbstverständlich kann jemand, der eine Forderung gegen Sie hat, Ihren Anteil an Grundstücken oder Immobilien pfänden. Wenn Sie dann nicht das Geld anderweitig beschaffen können, um die Forderung zu begleichen, dann kann er sogar eine Zwangsversteigerung der Immobilie veranlassen, um so an sein Geld zu kommen. Näheres dazu siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung

Alexander Solya

...zur Antwort

Wenn die Bank dem Sicherheitentausch nicht zustimmen sollte, dann bleibt nur die Rückzahlung des Darlehens zzgl. einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Üblicherweise sind Banken jedoch mit einem Sicherheitentausch einverstanden, wenn die neue Sicherheit gleichwertig oder besser ist. Ich kann es nicht beurteilen, da Sie keine Angaben zum Wert der eigenen Immobilie gemacht haben. Es wird auch davon abhängen, wie hoch die erstrangige Grundschuld noch valutiert. Im Prinzip kann man sagen: wenn erstrangiges unb zweitrangiges Darlehen zusammen unterhalb von 60% des Immobilienwertes bleiben, dann sollte es klappen, da die Bank im zweiten Rang kein erhöhtes Risiko hat. Evtl. valutiert Ihr Darlehen Nr. 1 nicht mehr so hoch wie der Betrag der Grundschuld ist. Dann könnten Sie auch eine Teilabtretung der erstrangigen Grundschuld machen und erhöhen somit die Sicherheit der zweiten Bank.

Wenn es so nicht geht, können Sie auch die Bank im Erstrang fragen, ob sie das Darlehen übernehmen würde.

Alexander Solya

...zur Antwort

Hallo Grunkerz - gerne antworte ich auch auf diese Frage.

Das ist leider die Regel, daß die Bausparkassen Vorausdarlehen nicht ablösen lassen. Auch die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung interessiert sie nicht, da sie damit nur Aufwand haben und auch nicht mehr bekommen, als wenn der Vertrag bis zum Ende laufen würde. Da die Rechtslage eindeutig, kann man da auch nichts machen.

Sie könnten nun ein Forwarddarlehen abschließen. Dann könnten Sie sich die heute günstigen Zinsen sichern. Die Banken verlangen jedoch i.d.R. ab dem 7. Monat in die Zukunft einen Zinsaufschlag von z.B. 0,02% je Monat bis zur Auszahlung. Wenn Sie Angst haben, daß die Zinsen bis dahin nennenswert steigen, dann lassen Sie sich - am besten von einem unabhängigen Finanzierungsberater - Angebote rechnen, der weiß auch, welche Bank gerade die günstigsten Konditionen hat.

Alexander Solya

...zur Antwort

Wenn wir wüssten, wie hoch die Zinsen in 4 Jahren sein werden, dann könnte ich einen präziseren Rat geben :-)

Sie können jedenfalls das Vorausdarlehen nicht einfach kündigen, da Sie mit großer Sicherheit eine Zinsbindung bis zur Zuteilung des Bausparvertrages in ca. 4 Jahren haben. Die Bank könnte kulant sein und die Kündigung akzeptieren, dann wird sie aber eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen verlangen. Die Bank hätte ja noch 4 Jahre die hlheren Zinsen von Ihnen bekommen. Wenn Sie das Geld zurücknimmt und neu verleiht, dann wird sie die nächsten 4 Jahre weniger bekommen und diese Differenz wird Ihnen (grob gerechnet) in Rechnung gestellt. Das lohnt sich praktisch nie.

Das Bauspardarlehen zu 4% ist aus heutiger Sich natürlich teuer, da Sie ein solches Darlehen mit z.B. 10-jähriger Zinsbindung schon für 2% Zins bekommen könnten. Sie können aber erst in 4 Jahren das Vorausdarlehen ablösen. Sind die Zinsen dann immer noch unter 4% , dann lassen Sie sich einfach das Guthaben aus dem Bausparer auszahlen und mit dem Darlehen verrechnen. Auf das Bauspardarlehen verzichten Sie dann und gehen zu einer Bank Ihrer Wahl. Der Verzicht auf das Bauspardarlehen kostet sie nichts, da man Bauspardarlehen jederzeit zurückzahlen kann.

Eventuell kann ein Forwarddarlehen in 2 Jahren Sinn machen, wenn Sie der Meinung sind, daß die Zinsen weiter steigen werden bis das Vorausdarlehen abläuft. Das ist dann aber eine Wette. Sie erhalten den Zins zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses plus einen kleinen Aufschlag, der umso höher ist, je mehr Monate in die Zukunft der Vertrag geschlossen wird. Deswegen wäre es zum heutigen Zeitpunkt zu teuer.

Alexander Solya

...zur Antwort

Die wohl am wenigsten verständliche Bestimmung bei Grundschulden ist die Regelung über die „Abtretung von Rückgewähransprüchen“. Was gemeint ist, lässt sich am besten an einem Beispiel verdeutlichen:

Eigentümer A bestellt an seinem Hausgrundstück für Bank I im ersten Rang eine Grundschuld zu z.B. 50.000 EUR und braucht später ein neues Darlehen, das er aber bei Bank II holt und im zweiten Rang eine Grundschuld zu 85.000 EUR bestellt.
Bank I ist damit zwar noch als Grundschuldberechtigte im Grundbuch eingetragen mit 50.000 Euro, obwohl das Darlehen z.B. nur noch 40.000 beträgt und auch in der Zukunft weiter getilgt wird. Andererseits hat der Eigentümer aber an sich auch die Möglichkeit, auf die (zurückbezahlte) Grundschuld erneut ein Darlehen aufzunehmen, die Grundschuld also zu revalutieren.

Eine solche Revalutierung wird Bank II nicht gerne sehen. Nach Rückzahlung des von Bank I gewährten Darlehens steht ja die Grundschuld von Bank I nur noch als „leere Hülle“ vor dem Recht von Bank II. Das Recht von Bank II, das an sich mit jeder Rückzahlungsrate, die auf das Darlehen von Bank I erbracht wurde, wertvoller geworden war, wäre durch die Revalutierung entwertet. Vor einer solchen Entwertung ihrer Rechte kann sich Bank II schützen, indem sie sich die Rückübertragungsansprüche, die der Eigentümer gegenüber Bank I hat oder haben wird, abtreten lässt. Dann nämlich wirkt eine Revalutierung gegenüber Bank II nur, wenn sie dieser zustimmt. Die Abtretung der Rückgewähransprüche dient damit also in erster Linie der Sicherung des Aufrückens der nachrangigen Grundschuldgläubiger im Rang.

Die Einmalvalutierungserklärung wird normalerweise alternativ eingesetzt. Hier erklärt die Bank I, daß sie das Darlehen nicht wieder neu ausgibt (revalutiert). Dadurch hat Bank II auch die Sicherheit, daß ihr Darlehen besser abgesicht ist. Ich denke, daß man vorgeschlagen hat das eine oder das andere zu tun.

Alexander Solya

...zur Antwort

Seit 1.1.2008 gilt §498 Abs.3 BGB. Eine Kündigung durch die Bank ist nur dann möglich, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise UND mit mindestens 2,5% des Nennbetrags des Darlehens im Verzug ist.

Bei 240.000 Euro sind 2,5% genau 6.000 Euro, d.h. die Bank darf erst nach 6 Monaten Rückstand den Vertrag kündigen. Unabhängig davon, würde ich das Gespräch mit der Bank suchen und Unterlagen zu Ihrem Auftrag und dem Honorar vorlegen, dann sollte alles gut laufen.

Alexander Solya

...zur Antwort

Sie schreiben, daß es sich um ein Vorausdarlehen handelt, auf das Sie 3,9% Zins bezahlen. Der parallel laufende Bausparvertrag wird also dieses Vorausdarlehen - ich nehme an nach 10 Jahren, also im Jahre 2016 - ablösen durch ein Bauspardarlehen.

Das Vorausdarlehen ist aber kein Bauspardarlehen, welches man jederzeit ohne Kosten zurückzahlen kann. Vielmehr ist ein Darlehen der Wüstenrot-Bank (ggf. eine andere Bank) und ist - so ist es jedenfalls üblich - mit einer Zinsbindung von 10 Jahren versehen. Eine vorzeitige Ablöse würde also eine Vorfälligkeitsentschädigung nach sich ziehen. Ferner muß die Bank einer vorzeitigen Beendigung nicht zustimmen; Vertrag ist Vertrag. Das ginge nur bei einem Verkauf, oder wenn Sie ein weiteres Darlehen dort beantragen würden und die Bank den Antrag ablehnen würde. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung kann die Bank bei freiwillger Zustimmung zur Ablöse nahezu nach Gutsherrenart bemessen (solange es nicht sittenwidrig wird). Bei einer Ablöse nach Verkauf oder wie vorher beschrieben, muß sie sich an die Vorgaben von zwei BGH-Entscheidungen halten. Dennoch bezweifle ich, daß eine Ablöse etwas bringt, da die Entschädigung - so jedenfalls sehe ich das in meiner täglichen Praxis - den Vorteil der heute günstigeren Zinsen auffrisst. Einzig die Überlegung, daß wir evtl. im Jahre 2016 in einer Hochzinsphase landen, kann die Überlegung bei Bankdarlehen sinnvoll machen. Bei einem Bauspardarlehen haben Sie ja den künftigen Zins abgesichert durch den Bausparvertrag, Dieser dürfte zwar ein Altvertrag mit noch einem Zinssatz von über 3,5% sein, aber c'est la vie...

2016 sind Sie dann frei in der Entscheidung. Ist der Marktzins höher als der Zinssatz für das Bauspardarlehen, dann können Sie das Bauspardarlehen annehmen, ist er niedriger, dann wechseln Sie zu einer anderen Bank.

Alexander Solya

...zur Antwort

Zunächst mal muß man feststellen, daß ein Wohnriester bei Ihnen wohl kaum Sinn macht, da Sie ja schon wissen, daß Sie das Haus später verkaufen und ins Ausland ziehen wollen. Zweitens verstehe ich nicht, wieso der Berater Ihnen den Tarif FörderMaxx anbietet. Dieser hat einen Darlehenszins von 3,75%! Der Tarif WohnMaxx ist hingegen speziell für Leute, die sicher finanzieren wollen und hat einen geringeren Guthabenzins, jedoch nur einen Darlehenszins von 2,75%!! Siehe hier: https://www.postbank.de/privatkunden/pk_bhw_wohnmaxx.html Den Zinsunterschied von 1,0% kann kein Wohnriester und kein etwas höherer Guthabenzins wettmachen. Generell ist ein Vorteil der Kombination mit Bausparvertrag, daß Sie über die gesamte Laufzeit von ca. 21 Jahren Zinssicherheit haben. Nachteil sind die höheren Zinskosten, die Ihnen in den ersten 10 Jahren entstehen, da Sie das Darlehen zugunsten der Ansparung in den Bausparvertrag nicht tilgen. Ob nun die vorgeschlagene Variante günstiger ist, oder ob ein Annuitätendarlehen mit z.B. 20-jähriger Zinsbindung besser wäre, hängt vom Einzelfall ab. Hier muß ein Experte mal die Gesamtkosten der beiden Modelle berechnen und vergleichen. Ich sehe in meiner Praxis als Berater und Gutachter oft recht unterschiedliche Ergebnisse. Sie sind stark abhängig von den Zinskonditionen für die Vorfinanzierung und die des Bausparvertrages. Dauert die Besparung des Bausparvertrages länger als 10 Jahre ist fast immer ein Annuitätendarlehen günstiger. Alexander Solya

...zur Antwort

So etwas macht Sinn, wenn man die Immobilie vermietet und man für die Steuererklärung alles schön übersichtlich haben will. Als Eigennutzer kann man die Buchungen einfach über das normale Girokonto laufen lassen und braucht nicht extra Gebühren für ein separates Konto zu zahlen.

...zur Antwort

Alles kein Grund zur Besorgnis! Schauen Sie sich mal das heutige Zinsniveau an. Sie werden schnell merken, daß Sie Ihre Anschlußfinanzierung z.B. bei der ING-DiBa für einen Zinssatz von deutlich unter 3% bekommen, bei einer neuen 10-jährigen Zinsbindung. Eigentlich sollten Sie froh sein, daß das von Ihnen geschilderte Problem aufgetaucht ist, denn ich vermute, Sie hätten sonst einfach das Bauspardarlehen aufgenommen zu 3,85% Zins. Bei Abschluß dieser Kombination ist man vermutlich von steigenden Zinsen ausgegangen und wollte Ihnen so die Zinsen absichern. Eine Kombination von Vorauskredit und Abschluß eine Bausparvertrages hat sich früher gar nicht gerechnet. Heute gibt es Konstellationen aufgrund der extrem niedrigen Zinsen, in denen es sich rechnet. Man muß sich aber fundiert beraten lassen.

Mein Rat: Bausparvertrag per 2015 auflösen, das angesparte Geld zum Ende der Zinsbindung als Sondertilgung in den Kredit fließen lassen. Bis dahin sollten Sie sich regelmäßig über die Enwicklung der Zinsen informieren. Wahrscheinlich bleiben diese noch im kommenden Jahr relativ niedrig. Sobald Sie merken, daß eine Tendenz zu deutlichem Zinsanstieg beginnt, sollten Sie ein "Forward-Darlehen" abschließen. Auch die DiBa bietet so etwas an. Kurz gesagt heißt das: Sie schließen mit der Bank heute schon einen Vertrag für die Zukunft ab. Sie vereinbaren den heute gültigen Zinssatz (+geringe Aufschläge, die pro Monat in die Zukunft berechnet werden) für den Zeitpunkt, an dem die jetzige Zinsbindung endet. Alexander Solya

...zur Antwort

Wie soll man diese Frage seriös beantworten, ohne Detailkenntnisse? Aus meiner Erfahrung könnte ich mir vorstellen, daß es an der Höhe der Beleihung liegt, also dem Verhältnis von Darlehen zum Wert der Immobilie. Es gibt Banken, die maximal 80% des Wertes als Darlehen vergeben, manche sogar weniger. Diese Überlegung kam mir, weil Sie schrieben, daß Sie damals die FInanzierung auf zwei Banken verteilt haben. Welchen Grund hatte das denn? Ist jedenfalls unüblich, da die Bank, die jetzt in zweiter Rangstelle im Grundbuch steht, teurere Konditionen hat, weil sie schlechter besichert ist.

Ich würde jetzt keine Panik schieben, denn im schlimmsten Fall können Sie die Finanzierung mit den beiden Banken fortführen. Sie wollen sich wahrscheinlich die günstigen Zinsen sichern für in 3 Jahren (Forwarddarlehen). Da würde ich aber abwarten, denn im Moment sieht es nicht nach steigenden Zinsen aus und jeden Monat den Sie abwarten, bringt Ihnen eine Ersparnis bei den Zinsaufschlgen für das Forwarddarlehen.

Wenn Sie alle genauer wissen wollen, dann wenden Sie sich an einen unabhängigen Finanzierungsmakler.

...zur Antwort

Die ING-DiBa bietet die Zuschußvariante bei KfW-Nr. 153 tatsächlich nicht an. Fast alle anderen Banken machen es, daher sollten Sie einfach mal Alternativangebote einholen und vergleichen. Suchen Sie sich am besten einen unabhängigen Finanzierungsmakler, der hat den Überblick. Zu beachten ist aber auch, dass die ING-DiBa derzeit auf alle KfW-Mittel einen Sondernachlass von 0,40% auf den Zinssatz bietet. Das sollten Sie im Vergleich auch berücksichtigen. Es ist leider auch nicht möglich, den Zuschuß bei der KfW direkt zu holen, da es immer über eine BAnk gehen muß. Da zudem von seiten der DiBa der Antrag gemäß KfW-70-Haus gestellt würde, entstünde dort gar nicht erst ein Anspruch auf einen Tilgungszuschuß

...zur Antwort

Es ist ganz normal,daß Sie für eine Darlehensanfrage Unterschriften leisten müssen. Zum einen müssen Sie bestätigen, daß Sie die Angaben in der Selbstauskunft wahrheitsgemäß gemacht haben. Zum anderen erlauben Sie eine Abfrage bei der Schufa.

Kosten entstehen Ihnen dadurch noch keine. Sie sind auch in keiner Weise gebunden, denn es handelt sich noch um eine Anfrage. Die Bank kann erst nach Prüfung dieser Anfrage eine Entscheidung treffen. Erst wenn sie die Finanzierung genehmigt, erhalten Sie einen Darlehensvertrag. Wenn Sie den dann unterschreiben wird es erst verbindlich. Die allermeisten Institute räumen hier auch noch ein 14-tägiges Widerrufsrecht ein. Wird der Vertrag über einen Vermittler oder per Post (also nicht in den Räumen der Bank) geschlossen, haben Sie sogar ein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen.

...zur Antwort

Der Notar wird einen Kaufvertragsentwurf erstellen. Muster gibt es hierfür nicht, da es zu individuell ist. Dort ist dann auch geregelt, daß z.B. nur Eigentum an der Garage erworben wird und nicht am Grundstück. Über das Grundstück wird eventuell ein Pachtvertrag durch den Eigentümer angeboten. Aber das müsste ja der Verkäufer Ihnen genau sagen können. Auch der Notar wird Sie jedoch über diesen Punkt aufklären.

...zur Antwort

Wenn die Sondertilgung 10.000 Euro beträgt, dann darf die Bank maximal 1% = 100 Euro Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Wenn die Sondertilgung im letzten Jahr stattfindet, dann nur 0,5% = 50 Euro.

...zur Antwort

Aus der Frage geht nicht hervor, ob das Restdarlehen dem Betrag der Grundschuld entspricht. Daher ergeben sich zwei Möglichkeiten:

  1. Der Kaufpreiserlös ist größer als der Restdarlehensbetrag

Die Bank muß in dem Fall nicht gefragt werden. Sie erhält im Rahmen der Kaufpreiszahlung automatisch über den Notar ihr Geld. Zu prüfen wäre aber, ob noch eine Zinsfestschreibung besteht. Sollten seit Abschluß der Darlehensvertrages mit Zinsbindung keine 10 Jahre vergangen sein, so kann eine Vorfälligkeitsentschädigung im Raum stehen. Dann sollten Sie die Bank vorher fragen. Ist die Zinsbindung länger als 10 Jahre, können Sie den Darlehensvertrag nach §489 BGB vorzeitig kündigen und müssen keine Vorfälligkeit bezahlen. Kündigung möglich 10 Jahre nach Auszahlung des letzten Darlehensteiles und mit Kündigungsfrist von 6 Monaten.

  1. Der Kaufpreiserlös deckt nicht den Restdarlehensbetrag

Dann haben Sie ein Problem, denn die Bank würde normalerweise den Restbetrag fällig stellen und u.U. sogar den Verkauf verhindern. Also vorher mit der Bank reden und eine Lösung finde. Evtl. kann ein Ratenkredit angeboten werden. Das Thema "Vorfälligkeitsentgelt" kann auch hier zum Tragen kommen.

...zur Antwort
Bekomm ich einen 100000€ Darlehen für die modernisierung eines 2 Familienhauses?

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Also zur Ausgangssituation: 32Jahre seit 2 jahren geschieden, Nettoverdienst ca. 1600€ Ich möchte mit meiner Lebenspartnerin das 2 Familienhaus (Stadthausvilla,Klinkerbau 1930, 2 Wohneinheiten von 90m², Dachgeschoss Wohnung von ca 40m² soll an Studenten vermietet werden, Grundstück 2000m², zentral gelegen) ihrer Eltern Sanieren/Modernisieren (Dach neu eindecken und Isolieren, bzw Trockenbauarbeiten durchführen, Neue Heizung incl. Leitungen, Heizkörper und 3 Badezimmer, Komplett neue Elektroinstallation und die Fassade dämmen (wenn möglich WDVS falls von der Stadt nicht erlaubt dann Innendämmung. Viele der arbeiten kann ich selbst durchführen, da ich gelernter Trockenbaumonteur und Gebäudeenergieberater bin. Von Fachfirmen müssen nur die Heizungsanlage etc, und das Dach gedeckt werden.

Welchen Kredit kann ich am besten dafür nehmen? Bzw was ist sinnvoll alles über die KFW geht ja nicht wenn ich es nicht über fachfirmen laufen lasse und selber mache oder? ich denke das es nicht mehr erlaubt ist nur das material über die kfw zu finanzieren oder?

Kann mir jemand sagen ob ich überhaupt einen Kredit über 100000€ bekomme wenn das gebäude mir "noch" nicht gehört? Geht in meinen bzw. unseren besitz erst in ein paar jahren über!

wäre schön wenn mir jemand tips geben kann, vielen dank

p.s: bitte keine kommentare wie: mit 100000€ kommst du niemals hin etc. danke

...zur Frage

Diese Frage wird sich kaum über ein Forum klären lassen, da zu komplex. Ich empfehle die Einschaltung eines unabhängigen Finanzierungsfachmannes. Einige Dinge, die eine Rolle spielen:

  1. Ein Darlehen ist grundsätzlich möglich, wenn Sie die Raten bezahlen können. Dazu rechnet die Bank mit pauschalen Lebenshaltungskosten (bei 2 Pers. 900 bis 1.200 Euro). Welche Ausgaben haben Sie noch (Unterhalt? Raten für andere Kredite?), dann addieren Sie die Rate für den Kredit über 100.000 (ca. 375 Euro mtl. bei 3,5% Zins und 1% Tilgung). Die Summe darf nicht höher sein als Ihr Einkommen plus 75% der Nettomieteinnahme. Könnte also schon mal knapp werden. Oder hat die Lebenesgefährtin auch Einkünfte?

  2. Wenn die Eltern der Lebensgefährtin einverstanden sind, kann die Bank eine Grundschuld als Sicherheit aufs Haus eintragen, das wäre kein Problem. Wichtig wäre auch zu wissen, was das Haus heute für einen Wert hat.

  3. EIn gut gemeinter Rat noch: Wenn Sie das Darlehen aufnehmen, ohne Miteigentümer der Immobilie zu sein, bitte dran denken: was ist, wenn die Verbindung zur Lebensgefährtin auseinandergeht? Dann hätten Sie einen Kredit am Hals, ohne jede Gegenleistung! Daher sollte die Lebensgefährtin zumindest Mit-Darlehensnehmerin werden.

  4. Ein KfW-Darlehen kann eingebunden werden (Wohnraum-Modernisieren), wie hoch, müsste man im Detail anschauen.

...zur Antwort

Aus meiner täglichen Praxis als Finanzierungsmakler kann ich klar sagen: ja. Es gibt dabei folgende Unterschiede: gerade bei älteren Objekten wird gerne auch eine Innenbesichtigung durchgeführt, bei neueren Immobilien fährt der Gutachter oft nur vorbei, macht Aussenaufnahmen und prüft, ob die vom Kunden gemachten Angaben schlüssig sind. Das bekommen die Leute oft gar nicht mit.

Ab einer - je nach Bank unterschiedlich - hohen Finanzierungssumme (oder Objektwert) wird oft generell ein Gutachten fällig; z.b. ab 400.000 Euro.

Die Kosten hierfür trägt die Bank, da es ja ihrem eigenen Interesse dient. So haben auch die Gerichte vor einiger Zeit entschieden, als Kunden gegen die Praxis geklagt hatten, daß Banken die Gebühren ihnen berechnet haben.

Eine andere Sache ist es, wenn der Kunde das Gutachten in Auftrag gibt. Einige Banken handhaben es auch so, daß sie dem Kunden klar machen, daß er für die Beibringung des Gutachtens zuständig ist und sonst keine Beantragung möglich ist. Ob das so haltbar ist, weiß ich nicht; das wird die künftige Rechtssprechung zeigen.

Bei der Auswahl des Gutachters hat man kein Mitspracherecht, da der Auftraggeber die Auswahl trifft. Aus dem gleichen Grunde erhält man normalerweise auch keine Einsicht in das Gutachten.

Wenn man selbst den Gutachter bezahlt, ist es natürlich etwas anderes. Man muß dann nur unbedingt vorher mit der Bank vereinbaren, daß diese Person auch anerkannt wird. Oft verlangen die Banken einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Irgend eine anerkannte Zertifizierung muß er aber auf jeden Fall haben.

...zur Antwort