..hierfür bräuchte man eine Genehmigung...aus einer Garage, die auf der Grundstücksgrenze gebaut wurde, einen Wohnraum zu machen, ist so gut wie unmöglich (für Aufenthaltsräuem gilt ein Mindestabstand von 3m zur Grundstücksgrenze)....

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...wenn Sie mit der DSL-Bank finanziert haben, muss das über einen Vermittler bzw. Vermittlerin gelaufen sein...warum kümmert der bzw. die sich nicht um die Auszahlungen und beantwortet Ihre Fragen? ;-)

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...für die gewerbliche Vermittlung von Immobilien benötigt man eine Gewerberlaubnis nach §34c Gewerbeordnung...ohne eine solche Erlaubnis ist die gewerbliche Vermittlung von Immobilien nicht erlaubt...insoweit wäre ein solcher Vertrag wahrschenlich nicht wirksam...Ihr Bekannte könnte also den höheren Kaufpreis einstreichen und müsste Ihnen ggf. nichts zahlen...das Ende einer schönen Bekanntschaft ;-)

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Das sollten Sie mit Ihrem/Ihrer Insolvenzverwalter(in) besprechen. Hier darf Ihnen niemand, der Ahnung hat, eine Info geben (das wäre Rechtsberatung)....

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Ihre Fragen kann man nur nach einem Blick ins Grundbuch beantworten...alles andere ist Spekulation ins Blaue ;-)

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Ihre Ex müsste ihren Anteil an Sie übertragen/verkaufen (geht nur beim Notar)...im Gegenzug müsste die Bank zustimmen, Ihre Ex aus dem Kreditvertrag zu entlassen (um es mal einfach auszudrücken)...die Bank ist allerdings nicht verpflichtet, dem zuzustimmen...

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...die übertragung eines gebäudeteils ("...alle sind miteinander verbunden...") ist in der tat kompliziert...sie sollten zudem auch klären, ob der ausbau des taubenschlags zu einer wohnung überhaupt -baurechtlich- möglichlich ist....

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Ich gehe davon aus, dass es sich um die Kosten für die Abtretung der Grundschulden an die neue Bank handelt (Notarkosten für die Beglaubigung der Unterschrift etc). Andere Kosten fallen bei einer Umschuldung laufender Darlehen bei Ablauf der Sollzinsbindung grundsätzlich nicht an (ich kenne auch keine Bank, die zusätzliche Gebühren verlangt)

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Der Fall ist wohl eine Thema für einen Psychologen. Ich gehe mal davon aus, dass Ihr Ex-Mann diese gemeinsame Verpflichtung als letzte Verbindung zu Ihnen sieht und nicht will, dass diese abreisst. Sie möchten nichts mehr mit ihm zu tun haben, aber andersherum scheint es nicht so zu sein....

Da hilft wahrscheinlich nur abwarten und hoffen, dass er demnächst eine neue Partnerin findet, die ihm dann schon erzählen wird, dass auch er nichts mehr mit Ihnen zu haben will (soll) ;-)

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Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kümmet sich der Insolvenzverwalter um die Verwertung der Immobilie (oder Alternativen dazu). Niemand ist verpflichtet, erst einmal den freihändigen Verkauf zu versuchen.

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Baufinanzierung an anderem Ort / mit Jobwechsel?

Hallo,

meine Frau und ich planen ein Haus auf dem Grundstück von Verwandten zu bauen, dass ca. 400km weit von unserem Wohnort und unseren Arbeitsstellen entfernt liegt.
Wir arbeiten beide in Festanstellung in deutschlandweit agierenden Unternehmen. Unser Plan war es, während der Bauphase noch an unserem ursprünglichem Ort wohnen zu bleiben und erst nach Bauende umzuziehen(die Verwandtschaft hätte unmittelbar ein Auge auf die Bauarbeiten, zudem wird ein Bausachverständiger miteinbezogen).
Wir hatten nun ein Gespräch mit einem unabhängigem Finanzberater, der uns lapidar im Nebensatz mitteilte, dass die Banken vorraussetzen, dass bereits ein Arbeitsverhältnis an dem neuen Wohnort (Umkreis 100km) besteht.

Das passt nun halt so garnicht in unsere Planungen bezüglich der Zeit und der höheren Mietkosten, die wir vor Ort während der Bauphase hätten.

Ich könnte mich mit relativ kleinem Aufwand versetzen lassen. Meine Frau müsste sich neu bewerben in der anderen Region und hätte eventuell auch nochmal Probezeit - aber auch Ihre Chancen eine, sogar besserbezahlte Stelle, dort zu bekommen sind sehr hoch.

Die Finanzierungsangebote sind so kalkuliert, dass selbst im Falle eines Verdienstausfalls nach kostenlosem Tilgungssatzwechsel auf 1%, eine bezahlbare Annuität gegeben wäre.

Nun zu unseren Fragen:

Ist das wirklich gängig, dass man für die Finanzierung bereits einen Arbeitsplatz in der Umgebung der neuen Immobilie haben muss?

Würde sich eine neue Probezeit auch auf die Finanzierung auswirken?

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Es gibt durchaus Banken, die -aus gutem Grund- eine solche "100-Km-Grenze" in ihren internen Finanzierungsrichtlinien haben. Aber wenn DAS das einzige Argument des "Finanzberaters" war, war bzw. ist er wahrscheinlich nicht ganz so unabhängig wie er tut.

Sofern die Darlehensraten auch bei nur einem Einkommen - und auch gem. sog. Haushaltsrechnung der Banken- bezahlbar sind, sollte dem nichts entgegenstehen. Allerdings würde ich das mit dem "versetzen lassen" vorher schriftlich fest machen. Ich habe in 26 Jahren als Baufi-Berater leider zu oft miterleben müssen, dass mündliche Absichtserklärungen o.ä. von Arbeitgebern nicht immer eingehalten werden.

Das mit dem Tilgungssatzwechsel muss man sich genau ansehen, denn häufig ist es nicht möglich, die Tilgung auf 1% zu reduzieren. in den meisten Darlehensverträgen mit dieser Option findet sich die klausel, dass der Tilgungssatz nicht unter den ursprünglich vereinbarten Tilgungssatz fallen darf.

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Ich würde versuchen herauszubekommen, ob der Eigentümer davon wusste, dass die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen wird (oder es hätte wissen wüssen). Dass Kommunen von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, ist selten eine Überraschung (die Kommune wird also schon vor dem Verkauf ein Auge daruf geworfen haben und das wird dem Verkäufer sicher bekannt gewesen sein). Hier könnte also der Verkäufer ggf. schadensersatzpflichtig werden (Stichwort Notarkosten und ggf. Nichtabnahmeentschädigung für die DSL Bank).

Aber damit muss sich ein erfahrener Fachanwalt beschäftigen.

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Die Bank KANN Ihre EX aus dem Darlehensvertrag entlassen. Das muss dort entsprechend beantragt werden. Wenn die Bank zu dem Schluß kommt, dass sie als alleiniger Schuldner die Verpflichtungen tragen können, wird sie dem in der regel auch zustimmen (muss sie aber nicht!).

Die Immobilie können Sie als alleiniger Eigentümer ohne Zustimmung Ihrer Ex und ohne Zustimmung der Bank verkaufen. Die finanzierende Bank hat bei einem Verkauf kein Mitspracherecht (darüber entscheiden allein die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer).

Aber: sofern die Zinsbindung des Darlehens noch läuft, wird die Bank bei Kündigung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Und die ist derzeit ziemlich heftig!

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Hallo "Marku 898",

die Zeiten, in denen Banken vor allem beim Hausbau im Rahmen der Immobilienfinanzierung auch noch das Auto mitfinanziert haben, sind seit mindestens 10 Jahren vorbei.

Beim Erwerb einer Immobilie kann man im Rahmen der Immobilienfinanzierung meist nur bis zu 100% des Kaufpreises finanzieren. Alles was darüber hinaus geht (Erwerbsnebenkosten, Einrichtung usw.) müsste man über einen Ratenkredit gesondert finanzieren. Allerdings gibt es Banken, die daraus ein Darlehen mit einer entsprechenden Mischkalkulation machen).

Die Vollfinanzierung des Immobilienkaufs (260.000 Euro) würden sie monatlich ca. 1.100 Euro kosten (ganz grober Daumen).

Übrigens: sollten Sie jetzt losziehen und erst das Auto kaufen und finanzieren, könnten Sie sich den Immobilienkauf abschminken. Sie wären dann nämlich gnadenlos überschuldet ;-)

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Es gibt diverse Möglichkeiten, dass Sie sich absichern können. Dazu sollten Sie allerdings einen Notar zu Raten ziehen, denn die Materie ist reichlich kompliziert. Notare kommen auch gerne zu dem Schluß, dass es wesentlich einfacher (und günstiger!) ist, zu heiraten, statt alles vertraglich zu regeln ;-)

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Zwischenfinanzierung für Verkauf und anschließenden Kauf eines Hauses gesucht...?

Hallo zusammen

Meine Mutter (72, Rentnerin) möchte sich ein ein altersgerechtes, ebenerdiges Haus kaufen. Kaufpreis knappe 300.000 Euro; Eigenkapital ist etwas vorhanden, allerdings bei weitem nicht ausreichend.

Ihr "altes" Haus, in dem sie bisher noch wohnt, ist deutlich mehr wert als das Haus, das sie gerne kaufen möchte und dürfte sich aufgrund seiner sehr attraktiven Lage relativ leicht verkaufen lassen.

Unser Plan war eigentlich, dass eine Bank ihr das nötige Geld für den Kauf leiht und dieses dann nach Verkauf des "alten" Hauses in z. B. einem halben Jahr zu 100% zurück gezahlt wird.

Die örtlichen Filialbanken lehnen jedoch alle schon nach kurzem Gespräch dankend ab, da sie angeblich keinen bzw. zu wenig Gewinn an der Sache machen würden - die Zinseinnahmen für 300.000€ Darlehensbetrag für ein halbes oder auch ein Jahr stünden in keinem Verhältnis zum nötigen Aufwand für Bonitätsprüfung, Bearbeitung und Gewährung des Kredits.

Bei der ersten Bank dachte ich noch an Arroganz, nachdem ich aber exakt diese Auskunft von inzwischen vier Banken erhalten habe, sehe ich uns inzwischen vor einem größeren Problem stehen.

Im Internet habe ich zwar massig Angebote und Rechner für entweder "kleine" Kredite bis 100.000€ oder aber für Baufinanzierungs-Ratendarlehen gefunden, aber tatsächlich kein Angebot, das dem von mir gesuchten entspricht, also 300.000 für ein halbes oder auch ein Jahr und dann Volltilgung.

Habt ihr irgendwelche Tipps, Empfehlungen, Ratschläge? Macht es vielleicht Sinn, sich an so einen "freien Finanzmakler" zu wenden?

Liebe Grüße

Carla

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Es macht keinen Sinn, sich an einen freien Vermitter zu wenden. Grund: als Vermittler bekommen wir für reine Zwischenfinanzierungen keinen Cent Vermittlungsprovision. Mal abgesehen davon, dass keine Bank bereit ist, eine reine Zwischenfinanzierung anzubieten (wie schon von Ihnen beschrieben: damit ist aus Bankensicht kein Geschäft zu machen).

Übrigens: früher haben Banken durchaus reine Zwischenfinanzierungen angeboten und dann eine Bearbeitungsgebühr verlangt. Diesem Geschäft hat die Rechtsprechung ein Ende gemacht, denn Bearbeitungsgebühren wurden grundsätzlich als unzulässig erklärt. Das nennt sich dann Verbraucherschutz ;-)

Die von "wfwbinder" vorgeschlagene Vorgehensweise ist erfahrungsgemäß die sinnvollste. Insbesondere die Genosschenaftsbanken oder Sparkasssen mit eigenem Immobilienmakler wären hier meine erste Wahl.

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Ob die Kündigung des Kontos wegen "nicht vertragsgemäßem Verhalten" in die Schufa steht, kann Ihnen nur die Schufa sagen. Ansonsten besteht für die laufende Finanzierung keine Gefahr, denn eine Bank kann einen Immobilienkredit erst ab einem bestimmten Ratenrückstand kündigen.

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Das ist eigentlich auch ganz simpel!

Je nachdem wie eine Bank das anstellt, werden Sie den Verkaufserlös aus der alten Wohnungen zwischenfinanzieren müssen (das bestehende Darlehen plus Aufstockung dienen ja zur Zahlung des Kaufpreises für die neue Wohnung). Für eine solche "Zwifi" sind Zinsen zu zahlen (keine Tilgung). Bei den Banken gibt es allerdings eine ziemliche Bandbreite bei den Zinskonditionen für die Zwifi.

Sie sollten als erstes den Verkauf organisieren. Zunächst müssen Sie einen realistischen Kaufpreis ermitteln (lassen). Dabei sollten Sie sich nicht unbedingt auf "kostenlose Immobilienbewertungen" im Internet verlasen, sondern ggf. einen renomierten Makler vor Ort einschalten.

Dann werden Übergabetermine für die beiden Wohnungen so abgestimmt, dass die am besten auf einen Tag fallen. Mit Übergabe muss auch der Kaufpreis gezahlt werden. Liegen beide Termine an einem Tagen, kann man sich in der Regel die Zwifi und damit die Doppelbelastung sparen.

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Ihre Schwiegereltern werden sich bei der jeweiligen Bank "freikaufen" müssen, also den noch offenen Betrag zahlen oder mit der Bank einen eigenen Darlehensvertrag schließen müssen.

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Immofinanzierung platzt wegen Schufa, HILFE!?

Hallo zusammen,

ich hyperventiliere gleich und brauche dringend Rat... wir haben ein Haus gekauft. Natürlich waren wir vorher bei der Bank, alles kein Problem, solides Angebot erhalten, unterschrieben und an die Bank geschickt, die haben uns eine Finanzierungsbestätigung und die Grundschuldbestellung ausgehändigt und es hieß vom Berater: Sie können den Vertrag dingfest machen! Also sind wir zum Notar, alles war prima.

Am letzten Mittwoch haben wir dann alle Unterlagen von der Bank erhalten, Finanzierung war also fix, die Bank hat uns noch eine Flasche Wein geschenkt. Samstag der totale Schock: ein Ablehnungsschreiben! Grund: Angaben in der Schufa! Da bin ich fast vom Glauben abgefallen, denn mit der Schufa hatten wir noch nie was am Hut, geschweige denn irgendwelche Einträge! Wir haben auch keine anderen, großen Finanzierungen oder so, also haben wir uns erst mal auf die Suche nach der Ursache gemacht und nachdem ich heute morgen mit der Bank, der Schufa und tausend Leuten gesprochen habe, bin ich dahinter gekommen: es liegt an einer Streiterei die wir seit einigen Monaten mit einem Kreditkartenunternehmen haben. Nix wildes, es geht im Grund auch gar nicht um Geld bzw. geht es um EINE Buchung aus Januar, die ich mich weigere zu zahlen, weil sie doppelt ist. Ist ja auch egal, auf jeden Fall haben die den Kreditkartenbetrag von 2500 EUR (der aber bis auf 120 EUR ausgeglichen ist) markiert mit "vertragswidriges Verhalten", so hat es mir der Bankberater gesagt. Warum und wieso konnte man mir beim Kreditkartenunternehmen nicht sagen, dort schaut auch online alles normal aus, allerdings scheint meine Karte gesperrt zu sein. Post haben wir auch keine bekommen.

ABER: was machen wir nun? Wegen einer Streiterei um 120 EUR kann doch nicht unsere Hausfinanzierung in die Brüche gehen? Die Bank sagt: die Schufa hat sich geändert, deswegen treten wir von der Finanzierung zurück und so wie sie jetzt steht, würde auch kein anderer finanzieren, denn die Immofinanzierung steht AUCH in der Schufa, da sie ja erstmal genehmigt wurde und es dauert, bis das wieder raus ist. Das Kreditkartenunternehmen sagt: uns doch egal, wir dürfen das, denn auch wenn mit einer Zahlung nicht einverstanden sind, müssen Sie sie erstmal leisten. Jetzt den ausstehenden Betrag überweisen, dass könne ich machen, aber es würde einige Wochen dauern, bis der Schufa-Vermerk dann raus ist. Schufa sagt: wir tragen nur ein, was wir erhalten und können nichts dafür, rausnehmen tun sie es aber nicht.

Ich bin völlig verzweifelt und weiß nicht, was ich machen soll. Wie sollen wir vorgehen? Ich habe echt Angst!!

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Sofern die Bank tatsächlich eine verbindliche Zusage erteilt hat (= von der Bank unterschriebener Darlehensvertarg ODER - na nach Art der Beantragung- eine Annahmebestätigung), kommt sie so einfach nicht aus der Nummer raus. Eine solche Zusage gibt eine Bank erst NACH Einholung einer Schufa-Auskunft (wobei es immer noch Banken gibt, die nicht an die Schufa angeschlossen sind). Wenn die Bank NACH verbindicher Zusage einen Rückziehr macht, müsste der Schufa-Eintrag also unmittelbar nach der Zusage erfolgt sein (also bei erster Schufa-Abfrage nicht sichtbar). Das wäre natürlich ein unglücklicher Zufall.

Ich würde erst nochmal mit der Bank sprechen und versuchen, den Sachverhalt zu klären. Dabei hilft es, Schriftwechsel mit dem Inkassounternehgmen und/oder der Kreditkartenfirma vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass es sich um eine strittige Forderung handelt. Damit kann man ggf. auch für die Löschung des Eintrag bei der Schufa sorgen! Dumm nur, wenn Sie bislang versucht haben, das alles rein telefonisch zu klären.

Wenn das alles nichts nützt und die Bank sich auf die Hinterbeine stellt, gibt es durchaus Banken, die auch bei solchen Negativeinträgen finanzieren - und das sind nicht nur "Spezialbanken" mit vergleichweise horrenden Zinsen!

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