Privathaftpflichtversicherungen mit einem höher wertigem Tarif, haben eine Schlüsselversicherungen mit inkusive. Je nachdem was im Vertrag steht, können private und/oder berufliche Schlüssel mit enthalten sein.

Was jedoch niemals versichert sein kann, sind Schlüssel, deren Eigentümer man ist, also zum Beispiel bei einer Eigentumswohnung. Wenn man zur Miete wohnt hingegen schon.

Wenn du in einer Bank arbeitest, benötigst du wahrscheinlich keine separate Schlüsselversicherung. Der Arbeitgeber wird das sicherlich mit abgedeckt haben oder es sind elektronische Schlüssel, die man sperren kann. Zur Sicherheit aber nochmal nachfragen.

Infos zu den Details einer Schlüsselversicherung gibt es übrigens auch hier: http://www.schluesselversicherungen.com.

Viele Grüße

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Ich würde mal ausrechnen - wie bereits erwähnt - was du so an Zinsen bekommen würdest. Also wegen 1-2 Euro würde ich die Sache dann auf sich beruhen lassen...

Die Zinsen werden ja nur auf den Betrag der Bearbeitungsgebühr berechnet, nicht von der Kreditsumme. Und dann auch nur anteilig, der Betrag wiird wahrscheinlich sehr gering ausfallen

So viel wird das ja wohl kaum sein, dass es sich lohnt darum zu "kämpfen" oder?

Ansonsten kannst du natürlich gern die santander nochmals auffordern, dir auch die Zinsen zurück zu erstatten.

Viele Grüße

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Das Geld müsste kommen - steht ja so in der Betriebsvereinbarung.

Ansonsten einfach mal die Woche abwarten und wenn sie es nicht überweisen, dann mal nachhaken.

Viele Grüße

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Wenn du BISHER deine Karte verloren hast, konnte der Dieb/Finder auch so mit deiner Karte bezahlen - auch ohne PIN (entweder über Unterschrift oder an diversen Automaten wo du nur die Karte reinstekcen musst)

Das Wichtigste ist immer, Karte sofort sperren lassen, sobald du davon weißt. Wenn du nicht fahrlässig gehandelt hast und sofort reagierst, bekommst du einen evtl. Schaden auch ersetzt.

Viele Grüße

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Schwierig... Deine Ratenrückstände sind noch zu "frisch". Da fast jede Bank eine Schufa-Abfrage macht und dies dort garantiert registriert ist, hast du so gut wie keine Chance.

Alternativen wären P2P Kredit Plattformen wie bereits genannt: Smava oder Auxmoney

Finger weg, von "Schufafreie Kredite" und sowas... Die Gebühren/Zinsen die du dort zahlen musst, sind schon fast "unmenschlich".

Viele Grüße Ruwu135

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Steuern fallen dann an, sobald du den Gewinn realisiert hast, das heißt, wenn du deine Aktien/WP verkaufst. Das ist seit 2009 (Kaufdatum) unabhängig von der Haltedauer.

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Du solltest Geld in einen ordentlichen Anzug investieren (sofern nicht schon vorhanden). Und: naja, zum Standesamt musst du ja auch irgendwie gelangen - kostet in der Regel auch Geld ;-)

Aber das du Trauzeuge bist - das kostet nichts! Du bezeugst ja lediglich nur, dass die beiden geiratet haben - mehr nicht. :-)

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Der Vermieter hat den Schaden zu tragen, wenn er nicht nachweisen kann, dass du es entweder absichtlich oder grob fahrlässig zerstört hast.

Wie machst du denn deine Fenster zu, dass die gleich kaputt gehen? ;-)

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Hallo dieleseratte,

Es sind ja schon eine ganze Reihe guter Kommentare. In der Praxis hat es sich auch rausgestellt, dass unter Umständen zwischen (bspw. jetzt) 30.000Km und 35.000Km finanziell kein bzw. nur ein ganz geringer Unterschied ist.

Da ich viel fahre, habe ich lieber etwas höher genommen. Natürlich nicht 10.000e Km, aber ich runde lieber auf. Im Schadensfall hab ich sonst das Problem.

Viele Grüße Ruwu135

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Hallo HopedMercy,

Eine echte Alternative - wie Niklaus das bereits sagte - gibt es nicht. Bei einer Berufsunfähigkeitsvers. hast du wirklich das Risiko abgesichert, deinen BERUF nicht mehr ausüben zu können, bei einer Erwerbs- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung, wird das Risiko abgesichert, nicht mehr ARBEITEN zu können.

Da liegen Welten dazwischen (um das mal so kurz zusammenzufassen.)

Viele Grüße RuWu135

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Grundsätzlich ist das möglich, allerdings - wie so oft im Steuerwesen - "es kommt darauf an". Und zwar, WAS für Bücher / Literatur du dir gekauft hast. Es muss thematisch unbedingt einen Bezug du deiner Tätigkeit geben. Allerdings gibt es da noch ein paar Sonderregelungen.

Im Zweifelsfall jedoch immer einfach den Beleg als Werbungskosten mit angeben. Im "schlimmsten" Falle, wird er nicht anerkannt. Das macht jedoch nichts, da Steuerprüfer später auch was finden "müssen", passt das sowieso ganz gut in's Schema ;-)

Viele Grüße RuWu135

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Hallo niblond,

nein, das Guthaben auf einen anderen Bausparvertrag einzuzahlen zählt nicht als wohnwirtschaftliche Verwendung. Schade....

Ich weiß nicht ob es Ausnahmen gibt, ich persönlich bin jedoch auch kein Freund von Bausparverträgen. Macht wirklich nur in wenigen Fällen wirklich Sinn. (Hätte bei dir durchaus sein können, wenn richtig beraten). Doch zum reinen Ansparen, sind die Kosten meist zu hoch dafür.

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Wenn in den Versicherungsbedingungen nichts anderes geregelt ist (musst du mal nachschauen), gilt die gesetzliche Frist:

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__14.html

Also 1 Monat nach Anzeige...Deine Rechte stehen auch dort drin

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Ergänzend zu den anderen guten Aussagen vielleicht noch:

Vermögenswirksame Leistungen - sofern entweder vom Arbeitgeber gezahlt, oder es sich steuerlich überhaupt lohnt:

Für einen Fondssparplan werden deine Einzahlungen (max. 400 Euro) mit 20% jährlich gefördert.

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Wenn du eine Schenkung bekommst, ist diese grundsätzlich steuerpflichtig. Ob jedoch Steuern anfallen, richtet sich danach, welcher Verwandtschaftsgrad herrscht und dann gibt es wieder gewisse Freibeträge. Alle 10 Jahre kann man diese Freibeträge "auffrischen".

Wenn du erbst, gibt es wieder Freibeträge. Schenkungen fallen jedoch NICHT unter die Erbschaftssteuer.

D.h. wenn eine Wohnung vor dem Tod VERSCHENKT wurde, fällt sie weder in DEINE Erbschaftssteuer, noch in die des überlebenden Ehepartners...

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Du kannst erst Sozialstunden leisten, wenn die "Schulden" durch ein gericht behandelt wurden -> du "verurteilt" wurdest -> und das Gericht es zulässt dass du das abarbeiten darfst.

Aber eher unwahrscheinlich. Sozialstunden werden - meines Wissens nach (bin aber kein Rechtsexperte) - nur bei Strafsachen gewährt, wo du ansonsten ins Gefängis musst oder wo es um "Erziehungsmaßnahmen" geht. Du hast bspw jmd körperlich verletzt oder solche Sachen.

Aber bei Schulden..... Das wäre doch etwas zu einfach, oder?! Denn was hat der Gläubiger dann davon ???

Aber es kann auch anders sein... genau weiß ich das auch nicht...

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Diese Frage lässt dich leider nicht so pauschal beantworten. Es kommt auf deine Versicherungsbedingungen an. Manche Anbieter bzw. Tarife sind sehr großzügig, manche auch wieder nicht.

Da solltest du konkret bei deiner Versicherung nachfragen. Keine Angst, die werden dir schon sagen, was du wirklich geltend machen kannst und dich nicht gleich abwimmeln ;-)

In der Regel kannst du jedoch die Zeiten und Kosten durchaus berechnen.

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