Beste Anschlussfinanzierung einer vermieteten Eigentumswohnung

Hallo,

ich habe da ein kleines Verständnis Problem. Ich habe mir vor knapp 9 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und möchtest jetzt bald meine Anschlussfinanzierung in Angriff nehmen. Ich habe mir schon ein paar Angebote eingeholt und möchte bald einen Termin mit meiner ursprünglichen Bank vereinbaren. Mein Problem bei der Sache ist, das ich die Wohnung seit 2 Jahren vermiete und natürlich jeden Monat Mieteinnahmen ( 500 Euro Kaltmiete ) habe. Steuerliche hatte sich das jetzt so ausgewirkt, das ich knapp 900 Euro Steuern Nachzahlen musste an das Finanzamt. Das spielen natürlich auch noch andere Sache ein Grund und es liegt nicht nur an den Mieteinnahmen. So jetzt zu meiner Frage. Ich habe jetzt noch 68000 Euro Restschuld und möchte die natürlich bei den aktuellen Zinsen so schnell wie möglich tilgen! Ich habe aber gehört, das man am beste überhaupt keine Tilgung machen soll. Also was ist das beste Mittelmaß um am besten so wenig wie möglich Steuern nachzuzahlen und aber auch noch die Restschuld zu verringern. Mein Ziel ist eigentlich, die Wohnung in 20 Jahren spätestes schuldenfrei zu haben. Hat da jemand eine Idee was für mich hier das Beste wäre? Vielleicht noch der Hinweis, dass ich meine Hausfinanzierung selber noch habe und die Wohnung sich von alleine tragen sollte. Aktuell Kaltmiete 500, Nebenkosten 308 ( davon 100 Euro Rücklagen die ich selber trage ) mein Mieter gibt mir 500+200 ( Nebenkosten ) Euro und die Finanzierung ist im Moment 5% + 1% Tilgung für 380 Euro im Monat. Vielen Dank!

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Hallo wobbi

aus steuerlichen Gründen ist es tatsächlich Vorteilhaft wenn man eine vermiete Immobilie möglichst lange finanziert, denn die Finanzierungskosten (die Zinsen für das Darlehen) darf und soll man als Werbungskosten ansetzten:

zu versteurende Einkünfte aus V+V (Vermietung):

  • plus Bruttowarmmiete (Kaltmiete plus NK-Abschlag)
  • minus gezahlte Neben- und Verwaltungskosten (ohne Rücklagen)
  • minus gezahlte Schuld-Zinsen
  • minus AfA (Abschreibung für Abnutzung auf den Gebäudenteil)

Da man aber immer nur seinen Steuersatz der gezahlten Schuldzinsen vom Finanzamt quasi zurückbekommt muss man das nicht in die Entschuldung gesteckes Geld andersweitig anlegen zu höheren Renditen. In Deinem Falle z.B. in die selbst-genutze Immobilie.

Also die vermiete Immobilie würde ich mit 1% Tilgung weiter finanzieren und die niedrigen Zinsen lange festschreiben (min. 15 Jahre) und das so gesparte Geld in die Tilgung der selbstgenutzen Immobilie stecken, damit diese möglichst schnell Schuldenfrei ist.

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Das ist schwierig:

  1. muss es ein Mangel sein: Das früher Wasserschäden aufgetreten sind ist heute kein Mangel. Nur wenn der Wasserschaden seit Jahren besteht bzw. zum Zeitpunkt des Kaufes bestand ist es ein Mangel.

  2. Ein Mangel alleine ist Risiko des Käufers. Nur wenn dieser arglistig verschwiegen wurde kann man den Verkäufer haftbar machen um nachträglich den Preis zu drücken oder die Beseitigungskosten dem Verkäufer anzulasten. Das muss man aber als Käufer erstmal beweisen können.

  3. der Makler schließt jegliche Haftung aus und garantiert nichts: Er arbeitet ausschließlich aufgrund der Daten des Verkäufers. Den Makler in Haftung zu nehmen ist daher noch schwieriger. Auch hier muss/müsste der Käufer die arglistige Täuschung beweisen.

Genauer sagt Dir das jeder guter Rechtsanwalt. Lass dich beraten wie Deine Chancen stehen. VIEL ERFOLG!

TIPP: Und das nächste mal Bausachverständigen und Rechtsberatung (Vertragsprüfung) VOR dem Kauf konsultieren.

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Das kommt auf den Einzelfall drauf an. Es gab Urteile nachdem die fiktiven Kosten anerkannt wurden mit der Begründung der Vermieter trägt dann das Risiko alleine (wenn der die Schließanlage nicht tauschen lässt).

ABER ich würde auf dieses Urteil verweisen:

"Verliert der Mieter einen Schlüssel einer Schließanlage, kann der Vermieter nur den Schaden ersetzt verlangen, der ihm dadurch entstanden ist, dass er die Schlösser tatsächlich ausgetauscht hat. Eine fiktive Schadensberechnung aufgrund eines Kostenvoranschlags für den Austausch der Schließanlage ist ausgeschlossen, denn das mit dem Verlust eines Schlüssels einhergehende Hinnehmen einer gesteigerten Einbruchsgefahr führt nicht zu einem kommerzialisierbaren Schaden hinsichtlich der Schließanlage." (LG Freiburg, Urteil v 23.4.2013, 9 S 154/12)

quelle: http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mieter-muss-bei-schluesselverlust-nur-tatsaechliche-kosten-ersetzen_258_195494.html

Wenn Du schon gezahlt hast (aufgrund eines Kostenvoranschlags) dann verlange auch den Austausch der Schließanlage damit Du dich zu Hause wieder sicher fühlen kannst (wenn Du dort noch zur Miete wohnst).

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Es gibt hier viele Fausformeln die mehr oder weniger gut passen: grob 1% der Herstellungskosten jedes Jahr zurücklegen ist schon mal ein guter Anfang.

Besser und genauer wird es mit einem Plan:

  • Die Küche sollte alle 15 Jahre erneuert werden
  • Bäder spätestens alle 20 Jahre
  • Heizung und Heizkörper schaffen ebenfalls kaum mehr als 20 Jahre
  • Fenster und Außentüren höchsten 25 Jahre.
  • Dachziegel und Außenputz sind alle 30 bis 40 Jahre dran.

Hat man einen solchen Plan kann man etwas gezielter sparen:

  • auf ein separates Tagesgeldkonto monatlich einzahlen
  • und/oder einen passenden Bausparvertrag abschließen (wenn man will)
  • oder gar langfristig (10Jahre+) in Aktienfonds/ETF-Sparpläne gehen
  • oder auch in die Tilgung investieren: Das sind sichere Renditen in Form von gesparten Zinsen (wenn auch zu Lasten der Liquidität)

as wichtigte ist aber erstmal wieder Eigenkapital als "Hohe Kante" per tagesgeld anzuparen um (mögliochst) immer Liquide zu sein und zu bleiben :)

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Da der Schenkungs/Erb-Freibetrag von Elternteil zum Kind mit 400.000€ viel größer ist als der Schenkungs/Erb-Freibetrag zwischen Geschwistern mit gerade mal 20.000€, ist Deine Überlegung richtig:

  • Fall1: Schwester erbt 200.000 direkt von einem Elternteil = 0€ Schenkungssteuer
  • Fall2: Schwester erbt 1/2 von einem Elternteil und Du schenkst Ihr Deine Hälfte im Werz von 100.000€, dann muss Sie auf den 20.000€ übersteigenden Betrag 30% Schenkungssteuer zahlen, also 80.000€ x 0,30 = 24.000€ Schenkungssteuer
  • Fall3: Schwester kauf verbilligt Deine Hälfte für 80.000€ ab, dann bekommt dies nur 20.000€ geschenkt und es ist keine Schenkungssteuer zu zahlen - jedoch 80.000€ an Dich.
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Es kommt auf die Vertragdetails drauf an. Normalerweise darf man so lange den BSV besparen, solange die Bausparsumme noch nicht erreicht ist.

Daher sind oft Einzahlungen bis ca. 75% - 90% (je nach Planung) der Bausparsumme heute gut angelegtes Geld wegen den vergleisweise hohen Guthabenszinsen. Möglcisht nicht mehr einzahlen weil durch die jährlichen Zinsen das Guthaben weiter erhöht wird und bei erreichen der 100% die Bausparkasse ein kündigungsrecht hat.

TIPP1: Bitte auch prüfen ob Anspruch auf Bonus-Zinsen bestehen wenn man das Darlehen nicht in Anspruch nimmt. Auch diese gibt es nur wenn man vor erreichen der Bausparsumme diesen Bonus durch verzciht auf's Darlehen beantragt und damit den Vertrag kündigt.

TIPP2: Freistellungsuaftrag anpassen damit von diesen Zinsen möglichst keine Steuern einbehalten werden

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Natürlich darfst Du ein zweites Girokonto eröffnen. Automatisch bekommt das die alte Bank nicht mit, sondern nur wenn diese eine neue Schufa-Abfrage macht und/oder Du Geld hin+her überweist

Aber wenn der Gehaltseingang beim alten Konto (mit negativen Saldo) wegfällt, wird die Bank den Dispo kündigen und diesen dadurch sofort fällig stellen. Du musst/solltest also bei der neuen Bank sofort ein Dispo beantragen, damit Du dieses Saldo bei der alten Bank sofort ausgleichen kannst. Dies ist insbesondere von Vorteil wenn die neue Bank viel weniger DispZinsen verlangt als die alte Bank.

Es kann aber auch sein, dass die alte Bank gar nicht reagiert, aber darauf würde ich nicht bauen. Spätestens bei Kündigung des alten Kontos muss dieses ausgeglichen werden.

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Also normalerweise bekommt man 12 Monate ALG1 und damit auch Rentenzahlungen (wenn man sich denn meldet und ALG1 beantragt).

9 Monate nichts einzahlen heißt, es fehlen 9 Monate Beitragszeit und die entsprechendne Rentenentgeltpunkte für die 9 Monate. Bei einem Durschnittsverdiener also 9/12 x 1 Punkt = 0,75 Punkte was derzeit ca. 0x75 x 28,14€ = 21,10€ monatlicher Rente (West) entspricht

  • Einfach Dein Jahreseinkommen durch 34.000€ teilen (für West) = [Dein Rentenpunkte für ein Jahr]
  • [Dein Rentenpunkte für ein Jahr] x ( Fehlmonate : 12) = Rentenfehlpunkte
  • Rentenfehlpunkte x Rentenwert (derzeit 28,14€ West) = fehlende monatliche Rente

zahlen für 2013, Details siehe: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/6_Wir_ueber_uns/03_fakten_und_zahlen/03_statistiken/02_statistikpublikationen/01_rv_in_zahlen_2013.html

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Wohnriester Bausparvertrag kündigen wegen anstehendem Hauskauf

Hallo.

Meine Frau und ich haben uns vor einem Jahr dazu entschlossen, in naher Zukunft ein Haus zu kaufen. Auf Empfehlung der Bank hin haben wir damals beide schonmal je einen Wohnriester Bausparvertrag (über je 50k €) abgeschlossen.

Jetzt, ein Jahr später, haben wir erstmals ein Haus gefunden, welches wir evtl. kaufen möchten. Da unser Bankberater (der uns damals den vorzeitigen Abschluss der Wohnriester Verträge empfohlen hatte) gerade im Urlaub ist, haben wir kurzerhand mal einen Termin bei einer anderen Bank gemacht. Dort hat man uns die Riesterverträge quasi um die Ohren gehauen. Die Finanzierung des Hauses ist für uns gut machbar, aber nur wenn wir die 2 x 163 €, die derzeit monatlich in die Riesterverträge gehen, in die Finanzierung einbringen können.

Wir haben in beide Riesterverträge für das Jahr 2012 voll eingezahlt um die maximale Förderung zu erhalten. Es wurden unsererseits also bisher insgesamt 6520 € eingezahlt. Zudem haben wir vor Kurzem die Verträge in der Steuerklärung 2012 angegeben, so dass wir demnächst die entsprechende Steuervergünstigung ausgezahlt bekommen.

Welche Möglichkeiten haben wir nun?

Idealerweise würden wir gerne jetzt möglichst viel der von uns eingezahlten Summe aus den Verträgen herausziehen (als zusätzliches Eigenkapital für den Hauskauf) und natürlich die monatlichen Zahlungen einstellen.

Also die Verträge komplett kündigen? Rückzahlung der Förderung 2012 sowie der gerade beantragten Steuererleichterung sind dann klar und kein Problem.

Abschlussbegühr pro Vertrag waren 500€. Sind die auf jeden Fall weg oder dürfen seitens des Anbieters pro Laufjahr nur anteilig Gebühren berechnet werden (wie ich hier irgendwo gelesen habe)?

Oder gibt s sogar die Möglichkeit die Verträge auszusetzen und das eingezahlte Geld jetzt zu entnehmen, weil es ja für einen Hauskauf genutzt wird? Und dabei nicht mal Förderung und Steuererleichtung zurückzahlen zu müssen?

Danke für eure Hilfe.

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Welche Möglichkeiten haben wir nun?

  • 1 Über Wohnriester finanzieren (mit Vorfinanzierung durch die Bausparkasse und Ablösung durch die Wohnriesters wenn diese Zuteilungsfreif sind

  • 2 Oder Ihr entnehmt einfach nur das Guthaben raus für den Erwerb einer Immobilie ist das unschädlich (man darf aus jedem Riestervertrag das Guthaben für den Erwerb einer Immobilie nehmen). Mann muss dann Rechnen ob Variante1 (oben) besser ist oder

    • 2a Riestervertrag still legen weil Finanzierung über Bank auch langfristig billiger ist für euch als mit Wohnriester
    • 2b Riestervertrag weiter laufen lassen um damit die Anschlussfinanzierung zu stemmen: Je nach Steuerlast bekommt man zwischen 20% und 45% Förderung, muss also z.B. bei 35% nur 2730 einzahlen um 4200€ anzusparen bzw. zu tilgen

Abschlussbegühr pro Vertrag waren 500€. Sind die auf jeden Fall weg oder dürfen seitens des Anbieters pro Laufjahr nur anteilig Gebühren berechnet werden (wie ich hier irgendwo gelesen habe)?

Richtig, diese wird auf die ersten 5 Jahre verteilt. Bei 500€ Gebühr wird also bei Abschluss 100€ abgezogen, bei Beginn des zweiten jahresn 200€. Aktuell sind also 2x 200€ weg und 2x300€ "noch zu Retten" (bei Kündigung). Jedoch bitte erst die Varianten 1, 2a und 2b durchrechnen lassen - gerne von verschiedenen Verkäufern oder einem guten Berater und danach entscheiden.

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Werbungskosten (die über dem Pausch-Betrag von 1000€ p.a. liegen) reduzieren Deinen zu versteuerndes Einkommen. Am Beispiel:

  • bei einem zu versteuerndem Einkommen von 40.000€ (nach Abzug der Werbungskostenpauschale und Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben) hat man ca. 9.500€ (ink. Soli ohne Kirchensteuer) Steuern zu zahlen

  • wenn nun 10.500€ Werbungskosten abgezogen werden, so reduziert sich das zu versteuernde Einkommen von 40.000€ auf 30.500 (weil 1000€ Pauschale). Nun wird von diesen 30.500 die Steuer berechnet und das ergibt hier ca. 5.750€ zu zahlende Steuer (ink. Soli ohne Kirchensteuer)

die Differenz beträgt in diesem Falle also ca. 9.500 - 5.750 = 3.750€ weniger Steuern

Es hängt also von Deinem persönlich (Grenz)Steuersatz ab:

  • Maximal 42% plus Soli werden von zusätzlichen Ausgaben/Werbungskosten wieder per Steuererklärung erstattet, wenn das zu versteuernde Einkommen über 53.000€ liegt.
  • bzw. 45% plus Soli wenn das zu versteuernde Einkommen über 250.000€ liegt.
  • darunter zahlt man weniger (Einkommens)Steuer, folglich wird auch nur diese erstattet. Das nennt sich dann Steuerprogression
  • Da normalerweise die Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber abgeführt wird, erhält man bei hohen Werbungskosten nach der Steuererklärung eine Steuerrückzahlung
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Es gibt hier drei Stufen:

  1. Tilgunsreduzierung: wenn man mit 2% oder mehr tilgt kann man auch die Tilgungshöhe auf 1% reduzieren: Dann wird der Kredit langsamer getilgt: man hat eine höhere Restschuld.
  2. Tilgungsaussetzung: es werden die (laufenden) Zinsen weiter bedient, die (Rest)Schuld bleibt auf der bisherigen Höhe bestehen.
  3. Ratenaussetzung: es wird weder Zins noch Tilgung bezahlt: die (Rest)Schuld steigt monatlich um die Zinsen an (und auch die Zinsen steigen jeden Monat an wegen Zinses-Zins-Effekt)

Wenn es ein Engpass für eine kurze Zeitspanne ist und es absehbar + sehr wahrscheinlich ist, dass man die Raten in wenigen Monaten wieder sicher und dauerhaft bedienen kann, DANN wird die Bank aus Kulanz der Aussetzung zustimmen. Es ist also wichtig darzulegen, dass es nur vorübergehend ist

Idelerweise sollten keine Engpässe auftreten, die man nicht durch seine "Hohe Kannte" ausgleichen kann. Kleine Engpässe von 1-2 Monatsraten kann man auch über den Dispo ausgleichen.

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Kurzantwort: JA

Ich vermute mal Du meinst Steuerklasse III + V, diese Kombi ist (noch) üblich und macht vorallem bei nur einem Einkommen Sinn, damit monatlich weniger (Lohn)Steuern einbehalten wird. Allerdings MUSS dann eine Steuererklärung abgegeben werden und es KANN zu einer Steuernachzahlung kommen.

WICHTIG: Die zu zahlende Einkommensteuer ist die selbe, die Lohnsteuerklasse wirkt sich nur auf die monatlich einbehatene Lohnsteuer aus: Wird hier zu wenig einbehalten, dann kommt es zu einer Steuernachzahlung (nach Abgabe der Lohnsteuererklärung) und ggf. auch zu einer vom Finanzamt festzulegenden Steuervorauszahlung.

mein Tipp: Es gibt auch die Kombi IV / IV plus Faktor, welche meist viel näher an der zu zahlenden Steuer liegt und damit nur zu einer geringen Nachzahlung/Rückzahlung führt.

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es gibt zwei möglichkeiten:

  1. Du kannst normalerweise die BS-Summe reduzieren auch nachträglich, um dadurch eine frühere Zuteilung zu erhalten. Es gibt aber weder Anteilige Abschlussgebühren zurück noch wird der Anspruch auf den "Rest" irgendwo aufrecht werhalten.

  2. Wenn vertraglich vereinbart, kann man Bausparverträge splitten. Schau in den Vertrag und/oder frage die BS-Kasse. Vielleich ist bei Deinem Vertrag ja sowas möglich und die Mindest-BS-Summe 10.000€, dann könnte 20.000 + 10.000 gesplittet werden.

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die folgen sind Verurteilung wegen Urkundenfälschung sowie der Schadensersatz. Dazu muss aber jemand Strafanzeigen wege Urkundenfäschung stellen. Das Strafmaß setzt das Gericht fest. Das SGB sieht dafür Geldstrafe bzw. 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsentzug vor: http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

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zu 1: übertragbar ist ein Riestervertrag gar nicht. Man kann nur im Todesfall das Guthaben des Riestervertrag auf einen (ggf. neu abzuschließenden) Riestervertrags des Ehepartners übertragen

zu 2: für jedes Kind werden 3 Jahre als Rentenpflichtversicherungszeiten gewährt und angerechnet. Somit ist die Mutter 3 Jahre weiter unmittelbar riesterfärderfähig und darf weiter riestern. Wichtig ist dass jedoch 4% vom Vorjahresbrutto, mindestens 60€ im Jahr, als Eigenleitung eingezahlt werden, um die Förderung von 154€ + 300€ zu erhalten

Anmerkung: Wenn Du Angestellter/Arbeitnehmer bist, kannst und darfst Du selber auch Riestern. Die Zulagen für das Kind werden aber nur einmal gewährt und normalerweise der Mutter gutgeschrieben.

Wichtig: die Geburt des Kindes dem Riesteranbieter zeitnah mitteilen und den Zulangenantrag anpassen. Zudem darauf achten, dass 4% von Vorjahresbrutto, mindtestens 60€ im Jahr, in den Riestervertrag (weiter) eingezahlt werden

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Er soll Dir bitte genau sagen wann er rein will um sich die Wohnung anzuschauen und von wann bis wann die Handwerker das Bad renovieren. Für die Zeit, in welcher das Bad nicht genutzt werden kann, kannst Du (von mir grob geschätzt) 50% der Miete einbehalten.

Ohne Deine Einverständnis darf er NICHT die Wohnung betreten, höchstens im Notfall (Brand, Rohrbruch) oder mit gerichtlicher Verfügung. Für alles andere braucht er gute Gründen und einen Termin (Wohnungsabnahme, Besichtigung, Reparaturen, Sanierungen).

Bitte Ihn bzw. biete Ihm an die Wohnungsabnahme und -übergabe VOR Beginn der Arbeiten zu machen und schlage dazu einige dir passende Termine vor...

TIPP: Bitte den Zustand VOR der Renovierung inkl. Zählerstände gut dokumentieren mit Fotos und Zeugen - sicher ist sicher.

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Hauptkarte und Partnerkarte sind:

  • verschiedene Karten (andere Kartennummer)
  • mit jeweils eigener PIN
  • für verschiedenen Personen

Somit lassen sich die Abhebungen und Buchungen immer zuordnen. Allerdings muss man eine Kontoverfügungsvollmacht erteilen, damit der Partner auch die Karte nutzen darf. Dies geschied aber automatisch bei Beantragung der Partnerkarte. (das heißt auch wenn der Partner / die Partnerin das komplette Konto inkl. Dispo leer räumt, hast Du keine Ansprüche gegenüber der Bank, da es eine berechtige Verfügung war)

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Der Vertrag wurde zwischen dem Vermieter und Dir als Mieter geschlossen. Folglich ist der Vermieter die richtige Adresse, er muss Dir ja auch eine ordentliche Abrechnung erstellen.

Die Vertreterregel besagt hier nur (so wie ich das lese und einschätze), dass auch die Hausverwaltung berechtig ist im Namen des Vermieters Schreiben an die Mieter zu schicken.

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Nach dem notariellen Kaufvertrag wird diese Fällig und vom Finanzamt in Rechnung gestellt. Das kann wenige Tage bis einige Wochen dauern. Also einfach die Rechnung abwarten.

Nach der Zahlung der Grunderwerbssteuer erstellt das Finanzamt eine sogannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung". Erst mit dieser wird Dich das Amt ins Grundbuch eintragen (je nach vertraglicher Regelung zunächst die Auflassungsvormerkung und später die Auflassung und Eintragung des Neues Eigentümers)

PS: Wiki schreibt dazu: "Die Grunderwerbsteuer entsteht mit Verwirklichung eines rechtskräftigen Erwerbsvorgangs gemäß § 14 GrEStG in Verbindung mit § 38 Abgabenordnung. Der Eintritt der Rechtskraft kann dabei z. B. von den Genehmigungen der Vertragsparteien, vom Wohnungsverwalter (bei Erwerb einer Eigentumswohnung) oder der Genehmigung des Eigentümers des belasteten Grundstücks (beim Erwerb eines Erbbaurechts) abhängen. Erfolgt der Erwerb durch Angebot und Annahme, so wird erst durch rechtswirksame Annahme ein Erwerb verwirklicht. Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig." quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_%28Deutschland%29

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steht im Mietvertrag "Einbauküche" oder "Küche". Eine Küche besteht nur aus nutzbarem Kühlschrank, Herd und Spüle, was hier wohl gegeben sein wird, somit hat der Vermieter sein Pflicht erfüllt und Ihr könnt natürlich trotzdem ganz normal mit der gesetzlichen Kündigungszeit von 3 Monaten kündigen.

Vielleicht schafft Ihr es aber noch Euch mit dem Vermieter zu einigen. Keine Panik machen sondern nur eure Entäuschung über das "Missverständis" rüberbringen und gemeinsam nach einer Lösung suchen ...

VIEL GLÜCK UND ERFOLG

TIPP: Das nächste mal genauer festlegen was der Vermieter zu leisten hat und eine "neuwertige Einbauküche mit Herd, Backofen, Kühl-Gefrierkombination und Geschirspüler" verlangen - aber ob der das mitmacht ist eine andere Frage ...

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