450€-Basis und Honorarbasis

1 Antwort

  1. Bei Deinem 450,- Euro Job zahlt der Arbeitgeber die Abgaben (auch die Steuer) pauschal. Es ist somit nicht steuerfrei, aber es kommt nciht in Deine Einkommensteuererklärung.

  2. Eine Tätigkeit gegen Honorar ist keine "Anstellung" sondern eine selbständige Tätigkeit. Vorteil: Du kannst Deine Betriebsausgaben abziehen (Fahrtkosten dorthin, Telefon soweit dadurch veranlasst usw.) Nachteil den Gewinn musst Du persönlich versteuern.

  3. Wenn Du im Bereich "Schülerhilfe" arbeitest, stellt sich die Frage nach dem Auftraggeber. Es könnte ein Fall der Übungsleisterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) sein und somit bis zu 2.400,- Euro im Jahr steuerfrei (nur der überschießende Betrag wäre zu versteuern.

  4. Für die Krankenversicherung hat die Tätigkeit nur Bedeutung, wenn die Einkünfte (nicht Einnahmen) daraus Euro 395,- übersteigen.

Ach so:

Lohnt sich das dann überhaupt? Vielen Dank schonmal für die Antworten

Da der Höchststeuersatz in Deutschland 45 % ist und dass erst bei 250.000,- Euro zuversteuerndem Einkommen (erreichst Du das?), sollte sich ein Zubrot schon noch lohnen.

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@wfwbinder

Auch vielen lieben Dank für deine Hilfe! Soweit ich dass jetzt mitbekommen habe wäre nur die KV das Problem. Mit der Schülerhilfe würde ich maximal 250-300€ verdienen und mit meinem Nebenjob komme ich praktisch gesehen nichtmal auf 200€. Ist es relevant wieviel ich tatsächlich in meinem Nebenjob verdiene oder wird es trotzdem wie mit 450€ gehandhabt? LG Hope

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@Hope55

Dein Honorar aus selbständiger Tätigkeit hat doch mit der Minijobregel nichts zu tun.

Im Minijob hast Du einen Arbeitgeber, der alle Abgaben pauschal entrichtet.

Wenn Du als Honorarkraft selbständig tätig bist, ist alles Deine Sache. aber erst ab 395,- Euro monatlichem Gewinn (nicht Einnahmen) passiert etwas im Bereich KV.

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@wfwbinder

Achsooo jetzt verstehe ich!!! :D alles klar vielen Dank! :D

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