Während der Wohlverhaltensphase ist man verpflichtet möglichst viel zu tilgen und alle Einkünfte anzugeben. Tut man dies nicht, wird am Ende keine Restschuldbefreiung gewährt.

Auch muss die Kapital-LV bei Eröffnung des Verfahrens mit angegeben worden sein, schließlich ist der Rückkaufswert einer KLV verwertbares Vermögen.

Daher wird von den 4500€ Einmal-Auszahlung alles oder zumindest ein Großteil an die Gläubiger gehen. Dein Insolvenz-Verwalter kann Dir mehr dazu sagen.

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Es gibt bei Wohngeld keinen "Freibetrag" wie bei ALG2=Hartz4, es wird also wahrscheinlich das Wohngeld reduziert.

Es kommt auf 4 Dinge drauf an:

  • Nettoeinkommen des Haushalts
  • Größe des Haushalts (Anzahl der Personen)
  • Die tatsächliche Bruttokaltmiete (Kaltmiete + Nebenkosten ohne Heizkosten) sowie
  • der ortsüblichen Höchstbetrag (Wohnort)

hier ein Online-Rechner: http://www.wohngeldrechner.biz/ (links auf das Bundesland klicken um den richtigen Online-Rechner zu starten)

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Zitat: " Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen ..." quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html

Nach den zwei erfolglosen Reparaturversuchen kannst Du als Käufer auf Rücktritt vom Kauf bestehen.

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Beim BAföG gibt es verschiedene Arten, darunter auch einen Vollzuschuss, der in der Regel beim Schüler BAföG geleistet wird. Wie der Name Vollzuschuss schon sagt, muss hier nichts zurückgezahlt werden.

quelle siehe: http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/rueckzahlung.html

Ob allerdings hierfür Schüler-BAföG beantrag werden kann, sollte mit der BAföG-Stelle geklärt werden.

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Hallo,

es besteht Wahlfreiheit auch für ALG1- und ALG2-Empfänger was den Wohnort angeht. Man darf wohnen wo man will und bekommt auch überall Grundsicherung/ALG2 falls das Einkommen zum leben nicht reicht.

  • Aber der Umzug ist dann privatsache und muss privat organisiert und bezahlt werden
  • in der neuen Wohnung/Wohnort melden
  • die neue Miete muss natürlich bezahlt werden und daher bezahlbar sein
  • ALG1 ist unabhängig von dem Ort und der Miete, somit ist man hiermit freier
  • ALG2 übernimmt die Mietkosten aber nur bis zu einer gewissen Größe (Singles max. 45qm) und bis zu einer bestimten höchstmiete (je nach Stadt unterschiedlich)

VIEL ERFOLG!

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Hallo,

wie Tina34 schon richtig gesagt hat ist folgendes Möglich:

  1. Zuerst sind die Eltern bis zum ersten berufsqualifierenden Abschluss unterhaltspflichtig.
  2. Falls diese das nicht können oder das Verhältnis stark zerrüttet ist, müssen die Dir wenigstens das Kindergeld überweisen bzw. kannst es direkt auf Dein Konto gehen
  3. Falls es eine Ausbildungsvergütung gibt, so darfst Du diese natürlich auch behalten.
  4. Zusätzlich kann dann versucht werden Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu bekommen

Aber wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehe ist das keine "WG" sondern eine "BD" (=Bedarfsgemeinschaft), denn in einer WG muss (fast) alles getrennt sein: Konten, Schlafzimmer, Eigentum/Sachen, getrennt Einkaufen, getrennte Lebensmittel, getrennt Kochen, usw ...

Es geht um eine überschaubare Zeit von 2-3 Jahren, je nach Höhe Deiner Ausbildunsvergütung kann diese sogar besser sein als ALG2/Hartz4/Stütze und das ganz ohne "Schmu"! Und falls nicht kommt Dein Freund sicher gerne für Dich auf, aber redet offen darüber (dass hat mir auch geholfen).

VIEL GLÜCK UND ERFOLG!

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