Hallo,
wie Tina34 schon richtig gesagt hat ist folgendes Möglich:
- Zuerst sind die Eltern bis zum ersten berufsqualifierenden Abschluss unterhaltspflichtig.
- Falls diese das nicht können oder das Verhältnis stark zerrüttet ist, müssen die Dir wenigstens das Kindergeld überweisen bzw. kannst es direkt auf Dein Konto gehen
- Falls es eine Ausbildungsvergütung gibt, so darfst Du diese natürlich auch behalten.
- Zusätzlich kann dann versucht werden Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu bekommen
Aber wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehe ist das keine "WG" sondern eine "BD" (=Bedarfsgemeinschaft), denn in einer WG muss (fast) alles getrennt sein: Konten, Schlafzimmer, Eigentum/Sachen, getrennt Einkaufen, getrennte Lebensmittel, getrennt Kochen, usw ...
Es geht um eine überschaubare Zeit von 2-3 Jahren, je nach Höhe Deiner Ausbildunsvergütung kann diese sogar besser sein als ALG2/Hartz4/Stütze und das ganz ohne "Schmu"! Und falls nicht kommt Dein Freund sicher gerne für Dich auf, aber redet offen darüber (dass hat mir auch geholfen).
VIEL GLÜCK UND ERFOLG!