Auszahlung LV bei Insolvenz - wie hoch ist der Selbstbahlt?

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Während der Wohlverhaltensphase ist man verpflichtet möglichst viel zu tilgen und alle Einkünfte anzugeben. Tut man dies nicht, wird am Ende keine Restschuldbefreiung gewährt.

Auch muss die Kapital-LV bei Eröffnung des Verfahrens mit angegeben worden sein, schließlich ist der Rückkaufswert einer KLV verwertbares Vermögen.

Daher wird von den 4500€ Einmal-Auszahlung alles oder zumindest ein Großteil an die Gläubiger gehen. Dein Insolvenz-Verwalter kann Dir mehr dazu sagen.

Es gibt keinen Selbstbehalt, es sei denn, der Insolvenzverwalter gewährt Dir einen. Allzuviel Hoffnung würde ich mir nicht machen.

Du hast keinen Selbstbehalt, denn der Gläubiger darf sich den Vermögenswert der privaten Kapitallebensversicherung auch dann holen, wenn es sich nach Sozialgesetzbuch um eine ersatzweise Lebensversicherung statt Rentenversicherung handeln sollte.

So jedenfalls der Bundesfinanzhof (BFH) schon im Urteil vom 12.6.1991, AZ VII R 54/90.