Schau mal hier: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=40170.html

  • es gibt - Auf Antrag - einen Mehrbedarf, wenn man Schwanger ist
  • und es gibt - auf Antrag - auch ein Zuschuss zur "Baby-Erst-Ausstattung"

Habt Ihr gar kein Einkommen, seit verheiratet und wohnt zusammen? Dann wird euch der normale Regelsatz minus 10% wegen gemeinsamem Haushalt gewährt plus der Mehrbedarf für Schwanger bis zur Geburt. Anschließend seit Iht zu dritt und bekommt für das Baby den entsprechenden ALG2-Regelsatz für Kleinkinder.

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Auch ich sehe keinen Anspruch auf Rückerstattung der Provision. Es wurde ja von Dir beides Angeboten, dass

  • entweder er in der Wohnung bleibt und Du ausziehst
  • oder Du in der Wohnung bleibst und Er auszieht

Wenn er sich für eine neue Wohnung entschieden hat, dann war das ja seine freie Entscheidung. Dass er nun die Provision anteilig zurück haben möchte, Die ihr beide ja bezahlt habt, kann ich auch nicht nachvollziehen und finde es "frech".

Wegen der Kaution (Mietsicherheit) sieht es schon anders aus: hinterlässt er sein Zimmer sauber und ohne Beschädigungen muss entweder der Vermieter seinen Kautions-Anteil auszahlen oder Ihr regelt das zwischen dem Neuen und den Alten WG-Mieter: Der Neue zahlt die Kaution an den alten Mieter.

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Hallo SATc23,

Du musst auf jeden Fall etwas unternehmen, denn einfach so Raten aussetzten sehen die Banken gar nicht gerne. Ohne Info werden die Banken das Geld mit allen Mitteln einfordern.

  1. Erarbeite Dir einen genauen Überblick Deiner monatlichen Ein- und Ausgaben inkl. aller Kreditraten. Sortieren alle Verträge, stelle bei allen die Restschuld, die Rate und Laufzeit übersichtlich da.

  2. Wie doch ist Dein Defizit jetzt? Kannst Du Ausgaben streichen oder verschieben (z.B. Riester-Vertrag, Konsum, Urlaub)? Wie hoch ist Dein Defizit dann?

  3. Erarbeite einen Plan, welche Kreditrate wie gekürzt werden müsste, damit Du allen verpflichtungen nachkommst.

Erst wenn Du das alles hast, gehe zu einer Bank die Dich lange kennt und bitte um Kürzung der Kreditrate für einen Zeitraum X bzw. um Tilgungsaussetzung. Du musst dann darstellen können, dass es nur ein kurzfristiges Problem hast und ab dem Monat X wie geplant immer pünktlich zahlen kannst

TIPP: Bist Du damit überfordert, hilft Dir auch bei Punkt 2+3 eine Schuldner-Beratung. Allerdings haben die kostenfreien lange Wartezeiten: Daher meine Frage: Gibt es eine Familie die Dir helfen kann?

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Hallo Convetz,

wenn sich ein Mieter weigert, ist das leider eine schwierige Situation, da dieser Vertrag nur von allen Mietern gemeinsam gekündigt werden kann. Wenn nur ein Mieter kündigt ist diese Kündigung nicht wirksam (Details siehe z.B. hier: http://www.mietrecht.org/kuendigung/gemeinsamer-mietvertrag-ausscheiden-eines-mieters/ )

Es muss also eine vertragliche Vereinbarung her, dass zwischen Vermieter und allen Mietern unterschrieben wird: "Mieter(in) X scheidet ab dd.mm.yyyy aus dem Mietvertrag aus, Mieter Y führt den Vertrag alleine fort"

Ist auch das nicht machbar fällt mir nur eine sehr harte Methode ein:

  • neue Wohnung suchen und Mietvertrag unterschreiben
  • Vermieter informieren dass man wegen diesem Falle ab sofort die Miete nicht bezahlt und bitten die fristlose Kündigung auszusprechen

Vielleicht haben ja andere noch bessere Ideen ...

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Also 650€ (brutto oder netto?) EM-Rente sind zuwenig zu leben, daher wird es auf Antrag ergänzende Grundsicherung geben.

Von den 444€ warmmiete sind Kaltmiete und Heizkosten separat zu berechnen, diese werden bei der Grundsicherung als Mietkosten berücksichtigt, ebenso die Kosten der Krankenversicherung. Zusätzlich gibt es den allgemeine Regelsatz von ca. 385€ für einen Single zum (Über)leben

Beispielrechnung:

  • Du bekommst 650€ EM-Rente ausbezahlt und bist darüber bereits Krankenversichert
  • Falls dann 400€ angemessene Wohnkosten festgestellt werden
  • Bleiben Dir 640-400 = 240Euro zum (Überleben), was unter dem Regelsatz liegt
  • Daher wirst Du in diesem Falle die Differenz 385-240 = 145€ Grundsicherung erhalten
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Hallo (knock, knock, knock ...) Penny

Also Du hast keinen sozialversicherungspflichtigen (Haupt)Job über 450,00€ brutto monatlich? Dann darfst Du auch mehrere Minijobs sozialversicherungsfrei ausüben wenn diese in summe nicht mehr als 450€ monatlich ergeben:

  • Hast Du schon einen Minijob der 450€ monatlich bringt, ist die Minijobgrenze von 450€ voll ausgeschöpft und keine abgabenfreie Anstellung mehr möglich

  • Hast Du einen Minijob der 200€ monatlich bringt (und keinen SV-pflichtigen Hauptjob), dann darfst Du einen weiteren Minijob bis maximal 250€ monatlich ausüben um in Summe auf bis zu 450€ monatlich zu kommen ohne Abgaben zu zahlen.

Details siehe Minijobzentrale: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_450_euro_minijob/06_mehrere_beschaeftigungen/node.html

PS: Wenn Du einen SV-Pflichtigen (Haupt)Job ab 450,01€ hast, dann ist maximal EIN Minijob abgabenfrei, auch wenn dieser "nur" 200€ monatlich bringt darf man dann keinen zweiten Minijob abgabenfrei ausüben, nur einen.

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Hallo Pfeilchen,

mit einem 451-Euro Job hast Du einen sozialversicherungs- & steuerpflichtigen MIDI-Job. Dieser läuft "auf Lohnsteuerkarte", wobei wegen dem Grundfreibetrag von rund 8.354€ bei Steuerklasse1 KEINE Steuern einbehalten werden. Über einen solchen MIDI-Job bist du auch (automatisch und gesetztlich) krankenversichert.

Zusätzlich zu Deinem "Hauptjob" (dem 451Euro-MIDI-Job) darfst Du noch ein sozialversicherungs- & steuerfreien MINI-Job bis maximal 450€ brutto monatlich ausüben. Hier trägt alle Abgaben der Arbeitgeber alleine (wenn pauschalversteuert).

Nun hast Du einen weiteren Job, dieser MUSS wegen Deiner "Hauptbeschäftigung" (=MIDI-Job) dann als sozialversicherungs- & steuerpflichtigen NEBEN-Job auf Steuerklasse6 laufen.

Denn das zusammenrechnen von mehereren kleinen MINI-Job die in Summe maximal 450€ monatlich ergeben ist nur erlaubt, wenn man nur diese MINI-Jobs hat, siehe: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_450_euro_minijob/06_mehrere_beschaeftigungen/node.html

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Hallo Svenja

es gibt verschiedene Möglichkeiten:

  1. Werkstudent: eigene studentische KV benötigt und ausreichend, wenn man durchschnittlich weniger als 20h in der Vorlesungszeit arbeitet. Dann gibt es keine Verdienstgrenzen und es werden nur Renten-beiträge abgezogen sowie Steuern einbehalten wenn man im Monat mehr als 900€ verdient (die man je nach jahresverdinst über eine Steuererklärung zuzückbekommen kann)

  2. MINI-Job: eine Anstellung bei dem der Arbeitgeber alle Abgaben übernimmt (wenn pauschalbesteuert), man erhält brutto=netto, ist aber auf 450€ im Monat beschränkt. Dafür darf man - falls vorhanden - die kostenfreie Familienversicherung weiter nutzen

  3. kurzfristige Beschäftigung geht bis zu 2 Monate, diese Anstellung ist sozialabgabenfrei, aber auf 2 Monate beschränkt. Zusätzlich darf die Ausübung nicht berufsmäßig sein, wird gerne für "Jobben in den Semesterferien" gewählt.

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Hallo Wolf,

nachdem ich Deine Kommentare gelesen habe, weiß ich nun:

  • Du hast derzeit kein Einkommen und bekommst kein ALG1
  • Wohngeld ist beantragt worden aber noch nicht bewilligt
  • Du bist verheiratet und hast Kinder
  • Und Du/Ihr bekommt kein ALG2=Hartz4 momentan

Nun gilt es zu prüfen ob ALG1-Anpruch besteht oder ALG2-Aufstockung möglich ist, alterntiv zu ALG2 wäre das Wohngeld was ja schon beantrag ist.

ALG1 ist eine Versicherungsleistung: wenn man in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig Beschäfigt war, hat man Anspruch auf ALG1.

ALG2 für eine Famile aus 2 Erwachsenen und 2 Kinder beträgt nur rund 1200€, dazu werden angemessen Mietkosten (Kaltmiete+Heizung) übernommen. Angenommen angemessen Mietkosten sind 500€, dann läge eure Grundsicherung (ALG2) bei rund 1700€ inkl. Kindergeld. Verdient Deine Frau mehr als 1500€ netto, dann liegt Ihr schon über der Grundsicherung und bekommt folglich kein/kaum ergänzendes ALG2.

Hier ein ALG2-Online-Rechner: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html

=> Aber wenn Deine Frau weniger als 1500€ verdient dann habt Ihr sicherlich einen Anspruch auf ALG2 und solltet schnellstmöglichst zum Arge den Antrag stellen, denn es wird nur ab Antrag (rückwirkend) gezahlt!

Wünsche Euch viel Erfolg!

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allo

Alle Details sind hier bei der DRV beschrieben:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_re...

Es wird im Allgemeines JEDES Einkommen für die Grundsicherung im Alter berücksichtigt und angerechnet, wobei bei Erwerbseinkommen

70% auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden

und damit 30% beim Grundsicherungsempfänger "hängen" bleiben

Bei 100€ Erwerbseinkommen wird also die Grundsicherung im Alter um 100€ x 70% = 70€ gekürzt, dass heißt 100€ -70€ = 30€ mehr im Monat hat der Grundsicherungs-Empfänger

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Hallo Pfeilchen,

leider wird das wohl unattraktiv für Dich als Arbeitnehmer, denn

  • man darf einen Minijob bis 450€ monatlich nachgehen, wenn man einen Hauptjob hat
  • man darf mehrere Minijobs machen wenn diese in Summe/Zusammen nicht mehr als 450€ im monat bringen, wenn man daneben keine Hauptbeschäftigung hat.
  • Details siehe: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_450_euro_minijob/06_mehrere_beschaeftigungen/node.html

In Deinem Falle überschreitest Du so oder so die Grenze von 450€, das heißt:

  1. Es werden alle Jobs für Dich abgabenpflichtig
  2. Du musst Duch auch selber Krankenversichern (falls Du bisher familienversichert warst)

Das für Dich als Arbeitnehmer einfachste wäre die Aufstockung eines Minijobs auf mindestens 451 Euro monatlich zum MIDI-JOB: Über diesen bist Du automatisch Krankenversichert mit geringen Abgaben und kannst nebenher noch einen Minijob bis 450€ abgabenfrei machen

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Hallo

Alle Details sind hier bei der DRV beschrieben:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/04_in_der_rente/04_grundsicherung_bei_kleinstrenten/00_02_grundsicherung_anrechnung.html

Es wird im Allgemeines JEDES Einkommen für die Grundsicherung im Alter berücksichtigt und angerechnet, wobei bei Erwerbseinkommen

  • 70% auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden
  • und damit 30% beim Grundsicherungsempfänger "hängen" bleiben

Bei 80€ Erwerbseinkommen wird also die Grundsicherung im Alter um 80€ x 70% = 56€ gekürzt, dass heißt 80€ -56€ = 24€ mehr im Monat

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Hallo

Es geht hier um einmalige 3000€ Einkommen und nur in zweiter Linie um Schonvermögen

  • die 3000€ Einkommen sind anzugeben
  • entsprechend besteht für mindestens einen Monat kein Anspruch auf Grundsicherung, weil 3000€ weit über der Grundsicherung liegen
  • Im Folgemonat ist dann Grundsicherung (Neu) zu beantragen und den Rest der 3000€ plus alle sonstigen Konten und Vermögenwerte anzugeben. Liegt Dein Vermögen unter 2600 Euro, wird Dir wieder Grundsicherung bewilligt werden.
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Hallo Devtonez

ein paar Tipps/Hinweise zu Klärung:

  1. Du machst eine Steuererklärung und kein Lohnsteuerjahresausgleich.

  2. beruflich bedingte Ausgaben können als Werbungskosten angesetzt werden. Diese reduzieren Dein zu versteuerndes Einkommen. Auf das so reduzierte zu versteuernde Einkommen wird dann die zu zahlende Steuer berechnet. Die Differenz zu bereits gezahlter (einbehaltener) Steuer wird zurückerstattet oder nachgefordert.

  3. Es ist also nicht so, dass man bei 4000€ Ausgaben 4000€ Steuern zurückerhält, sondern nur den Steueranteil davon. Und der Steueranteil beträgt in Deutschland maximal 42% (Spitzensteuersatz ab ca. 60k) bzw. 45% (Reichensteuer ab 250k). Und bei Normalverdienern (30k) eher 30%

  4. Und man kann maximal die einbehaltene Steuer zurückbekommen, in Deinem Falle also maximal die 1800 Euro.

Hoffe geholfen zu haben :)

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Hallo delo51,

Bei Grundsicherung im Alter gibt es KEINEN anrechnungsfreien Betrag, es wird jedes Einkommen angerechnet. Bei Erwerbseinkommen werden 70% angerechnet und 30% bleiben Dir. Bei 200€ Zusatzeinkommen werden also 140€ angerechnet und die Grundsicherung um 140€ gekürzt. Das heißt du hast dann "nur" 60€ mehr durch den 200 Euro-Job.

Bitte siehe dazu auch: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/04_in_der_rente/04_grundsicherung_bei_kleinstrenten/00_02_grundsicherung_anrechnung.html

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Während der Wohlverhaltensphase ist man verpflichtet möglichst viel zu tilgen und alle Einkünfte anzugeben. Tut man dies nicht, wird am Ende keine Restschuldbefreiung gewährt.

Auch muss die Kapital-LV bei Eröffnung des Verfahrens mit angegeben worden sein, schließlich ist der Rückkaufswert einer KLV verwertbares Vermögen.

Daher wird von den 4500€ Einmal-Auszahlung alles oder zumindest ein Großteil an die Gläubiger gehen. Dein Insolvenz-Verwalter kann Dir mehr dazu sagen.

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Vorteil: eine Staffelmiete bietet beiden Parteien (Vermieter und Mieter) Planungssicherheit. Es dürfen keine anderen/weiteren Mieterhöhungen kommen.

Nachteil: es wird eine Mieterhöhung in X Jahren geben, was jetzt schon feststeht

also wenn die Saffelung moderat ist, hätte ich als Mieter kein Problem. Wenn z.B. Vereinbart wird die Miete steigt jedes Jahr um 10Euro wäre dass bei 500€ kalt 2% und bei gesuchten Lagen wenig.

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Zitat: "Der Freibetrag liegt damit zurzeit in den alten Bundesländern bei 742,90 Euro (für Waisen 495,26 Euro) und in den neuen Bundesländern bei 679,54 Euro (für Waisen 453,02 Euro)."

Weil Deine 522 Euro eigene Rente unter dem Freibetrag liegen, wird die Hinterbliebenenrente weiter in voller Höhe gewärt (auf Antrag), Du kannst beide Renten bekommen.

Quelle und Details siehe: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/03_einkommenanrechnung_bei_der_witwenrente/00_einkommensanrechnung_bei_der_witwenrente_node.html

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Es ist das Guthaben auf Deinem Konto gesichert, im allgemeinen (in Europa) bis 100.000€ und darüber hinaus bei einigen Deutschen Banken auch deutlich mehr.

  • noch nicht gutgeschriebene Zinsen sind nicht abgesichert.
  • bereits gutgeschriebene Zinsen gehören zu Deinem Guthaben und sind abgesichert
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Also beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV), bei der Sozialhilfe oder beim Kinderzuschlag wird das Elterngeld grundsätzlich vollständig, also auch in Höhe des Mindestbetrages von 300,00 Euro, als Einkommen angerechnet. Und nur wenn im Bemessungszeitraum Einkommen erzielt wurde, wird ein Freibetrag gewährt, der sich an am Elterngeld-Netto orientiert.

Jetzt vermute ich mal, dass eine durch das Amt bezahlte Ausbildung nicht als Einkommen gewertet wird und daher kein Feibetrag für Elterngeld in Eurem Falle besteht.

Aber wenn Du das Gesetzt kennst kannst Du ja mal trotzdem einen Widerspruch einlegen und auf das Gesetzt verweisen mit der bitte Freibetrag einzuräumen und den ALG2-Bescheid zu korrigieren.

So oder so: Kopf hoch, sich an dem Baby freue! Wünsche Euch viel Motivation und Erfolg beim suchen einer Ausbildungs- und Arbeitsstelle: Dir sofort und Deiner Freundin nach der Baby-Pause

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