Während der Wohlverhaltensphase ist man verpflichtet möglichst viel zu tilgen und alle Einkünfte anzugeben. Tut man dies nicht, wird am Ende keine Restschuldbefreiung gewährt.

Auch muss die Kapital-LV bei Eröffnung des Verfahrens mit angegeben worden sein, schließlich ist der Rückkaufswert einer KLV verwertbares Vermögen.

Daher wird von den 4500€ Einmal-Auszahlung alles oder zumindest ein Großteil an die Gläubiger gehen. Dein Insolvenz-Verwalter kann Dir mehr dazu sagen.

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Die Kaution ist ja im Mietvertrag beziffert. Diese erhöht sich (wenn auch nur gering) durch die Zinsen. Eine weitere Erhöhung ist unüblich und nur mit Zustimmung des Mieters möglich.

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Es gibt bei Wohngeld keinen "Freibetrag" wie bei ALG2=Hartz4, es wird also wahrscheinlich das Wohngeld reduziert.

Es kommt auf 4 Dinge drauf an:

  • Nettoeinkommen des Haushalts
  • Größe des Haushalts (Anzahl der Personen)
  • Die tatsächliche Bruttokaltmiete (Kaltmiete + Nebenkosten ohne Heizkosten) sowie
  • der ortsüblichen Höchstbetrag (Wohnort)

hier ein Online-Rechner: http://www.wohngeldrechner.biz/ (links auf das Bundesland klicken um den richtigen Online-Rechner zu starten)

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Erstmal Kopf hoch und viel Erfolg! Aber im jahr der Trennung gelten die gewählten Steuerklassen III + V oder IV + IV weiter. EIn Wechsel in dieser Zeit ist nur mit der Unterschrift von beiden möglich

Im Jahr nach der Trennung, also zum 01.01. müssen beide in die St.Kl. I (ohne Kind) bzw. II (mit Kind). Ab dann dürfen Sie steuerlich alles alleine regeln und entscheiden

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Zitat: " Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen ..." quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html

Nach den zwei erfolglosen Reparaturversuchen kannst Du als Käufer auf Rücktritt vom Kauf bestehen.

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Wie lange existiert denn diese WG schon mit diesem neuen Lebensgefährten? Denn Im allgemeinen wird angenommen und unterstellt, dass nach 12 Monaten eine Bedarfsgemeinschaft bestelt.

Sobald ein (gemeinsames) Kind da ist wird auch angenommen und unterstellt dass es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt. Daher wird spätestens ab Geburt des Kindes eine Bedarfsgemeinschaft draus. Allerdings gibt es ab dann auch Elterngeld (300€) plus Kindergeld (184€). Zumdem gibt es ab er 12ten Schwangerschaftswoche einen Zuschlag/Erhöhung des ALG2-Satzes

Je nach Einkommen des Partners wird der ALG2-Anspruch sinken oder gar ganz wegfallen. Im letzteren Falle muss sich die Mutter dann auch noch selber Krankenversichern (für ca. 150€ im Monat). Im Gegenzug darf der zahlende Partner die Unterstützung als "außergewöhnliche Belastung" bei der Steuererklärung angeben.

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Beim BAföG gibt es verschiedene Arten, darunter auch einen Vollzuschuss, der in der Regel beim Schüler BAföG geleistet wird. Wie der Name Vollzuschuss schon sagt, muss hier nichts zurückgezahlt werden.

quelle siehe: http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/rueckzahlung.html

Ob allerdings hierfür Schüler-BAföG beantrag werden kann, sollte mit der BAföG-Stelle geklärt werden.

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Hallo,

es besteht Wahlfreiheit auch für ALG1- und ALG2-Empfänger was den Wohnort angeht. Man darf wohnen wo man will und bekommt auch überall Grundsicherung/ALG2 falls das Einkommen zum leben nicht reicht.

  • Aber der Umzug ist dann privatsache und muss privat organisiert und bezahlt werden
  • in der neuen Wohnung/Wohnort melden
  • die neue Miete muss natürlich bezahlt werden und daher bezahlbar sein
  • ALG1 ist unabhängig von dem Ort und der Miete, somit ist man hiermit freier
  • ALG2 übernimmt die Mietkosten aber nur bis zu einer gewissen Größe (Singles max. 45qm) und bis zu einer bestimten höchstmiete (je nach Stadt unterschiedlich)

VIEL ERFOLG!

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Hallo,

das Problem ist einfach: Ihr gebt mehr Geld aus als Ihr einnehmt. Die konkrete Lösung ist eigentlich einfach aber meist doch nur schwer umzusetzten: Ausgaben reduzieren wo möglich und sinnvoll. Auch habt Ihr scheinbar über eure Verhältnisse gelebt da viele Kredite genannt werden, welche nun bedient werden wollen und Euch nun finanziell erdrücken:

Hier meine konkreten Vorschläge

  1. (echten) Überblick schaffen: auch alle jährlichen und quartalsweisen Zahlungen berücksichtigen. Ein Haushaltsbuch ist sehr hilfreich

  2. Ihr solltet ganz schnell zu einem Entschluss für Eure Online-Aktivität kommen: kostet diese nur Geld, macht es keinen Sinn hier noch mehr Geld zu begraben.

  3. Alle Ausgaben überdenken, insbesondere sind Sparverträge wie BSV nicht sinnvoll wenn noch Schulden zu zahlen sind.

  4. Auch Verträge lassen sich reduzieren und/oder vorübergehend Stilllegen: in knappen Zeiten macht es sinn auch mal die Private Altersvorsorge vorübergehend stillzulegen

  5. Auch wichtig sind die Kredite: am wichtigsten: keine neuen Schulden machen (auch kein Dispo nutzen). Hier mit einem Schuldnerberater Eure Situation durchleuchten und einen Plan erarbeiten. Vielleicht können die Raten durch Umschuldung reduziert werden - aber auch nur wenn keine Neuen dazukommen!

  6. Reserven Schaffen = Freiheit Schaffen: eine Reserve von 2-4 Monatsgehältern auf ein Tagesgeldkonto sollte - sofort nachdem die Kredite bezahlt wurden - angespart werden.

VIEL ERFOLG dabei.

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Hallo,

wie Tina34 schon richtig gesagt hat ist folgendes Möglich:

  1. Zuerst sind die Eltern bis zum ersten berufsqualifierenden Abschluss unterhaltspflichtig.
  2. Falls diese das nicht können oder das Verhältnis stark zerrüttet ist, müssen die Dir wenigstens das Kindergeld überweisen bzw. kannst es direkt auf Dein Konto gehen
  3. Falls es eine Ausbildungsvergütung gibt, so darfst Du diese natürlich auch behalten.
  4. Zusätzlich kann dann versucht werden Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu bekommen

Aber wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehe ist das keine "WG" sondern eine "BD" (=Bedarfsgemeinschaft), denn in einer WG muss (fast) alles getrennt sein: Konten, Schlafzimmer, Eigentum/Sachen, getrennt Einkaufen, getrennte Lebensmittel, getrennt Kochen, usw ...

Es geht um eine überschaubare Zeit von 2-3 Jahren, je nach Höhe Deiner Ausbildunsvergütung kann diese sogar besser sein als ALG2/Hartz4/Stütze und das ganz ohne "Schmu"! Und falls nicht kommt Dein Freund sicher gerne für Dich auf, aber redet offen darüber (dass hat mir auch geholfen).

VIEL GLÜCK UND ERFOLG!

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es kommt auf Deine Hausratversicherung drauf an:

http://www.berlin.de/special/auto-und-motor/kfz-versicherungen/1747801-961862-diebstahl-aus-dem-auto-welche-versicheru.html

  • die KFZ-Haftpflicht und/oder Teilkasko zahlt hier leider nichts
  • die KFZ-Vollkasko würde den "Vandalismus"-Schaden, also die Schäden am Euto ünernehmen
  • die Gegenstände im Auto, die nicht fest installiert sind, sind über die Hausratversicherung in besteimmten Fällen versichert (siehe Link oben)

VIEL GLÜCK

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