Was tun, wenn ALG II Weiterbewilligungsbescheid nie ankommt per Post?

Hallo,

ich habe 2 Mal beim Servicecenter im Jobcenter angerufen und beide Damen meinten zu mir, dass der Weiterbewilligungsbescheid am Mittwoch per Post rausgeschickt wurde. Die Post braucht normalerweise 1-2 Tage und heute nach 2 Tagen war immer noch keine Post im Briefkasten. Hier in Niedersachsen war gestern auch kein Feiertag (Fronleichnam), sodass man den Tag heute als 2. Tag zählen kann. Spätestens heute hätte der Brief also da sein müssen. Was soll ich nun machen? Ich habe Angst, den Bescheid nicht mehr zu bekommen und somit ab dem 1. Juli kein Geld mehr zu haben. Kann ich mir im JobCenter den Bewilligungsbescheid nochmal ausdrucken lassen, sodass man ihn mir vor Ort aushändigt oder geht das nicht? Habe Angst, dass man mich eventuell angelogen hat und mir gar kein Bewilligungsbescheid zugeschickt wurde. Oder ist das eher unwahrscheinlich, dass mich beide Damen angelogen haben? Die Post braucht doch normalerweise wirklich nur 1-2 Tage. Was kann ich machen, wenn ich den Bescheid nicht mehr bekomme? Muss ja von irgendetwas leben und die Miete/Strom bezahlen. Ist es denn möglich, mir den Bescheid im JobCenter von einem Bearbeiter ausdrucken zu lassen? Die müssten den ja eigentlich im PC gespeichert haben.

Danke im Voraus für Eure Antworten. Möchte nicht das ganze Wochenende mit einem belastenden Gefühl verbringen =(

ALG 2, ALG II, Hartz IV, jobcenter, post, SGB II
Arbeit aus religiösen Gründen aufgeben

Hallo,

es geht darum: . Bin selbstständig, verdiene aber noch nicht genug, sprich ich verdiene ca 350 Euro momentan. Die Aussichten sind gut, das Ganze wird aber noch einige Zeit wohl dauern, bis ich soviel verdiene, dass ich nicht mehr auf Hartz 4 angewiesen bin (1-2 Jahre).

Ich lebe mit meiner Partnerin zusammen (Bedarfsgemeinschaft), wir haben 2 Kinder.

Für mich ist nicht das Arbeitsamt, sondern das Landratsamt zuständig.

Ich bekomme von meinem Fallmanager Stellen vorgeschlagen und muss mich auf die bewerben und natürlich auch eigeninitiativ muss ich mich bewerben, sprich 6 Bewerbungen pro Monat. Darf eine Vollzeitstelle nicht ablehnen.

Nun habe ich mich auf eine Stelle als Fahrer (Eigeninitiative) beworben. Vorstellungsgespräch war gut, durfte heute loslegen. Leider doch kein Arbeitsvertrag, es sind noch andere Bewerber da. Er kommt Ende der Woche auf mich zu hieß es heute. Aber das ist auch nicht das Problem.

Zu meiner Frage: Ich habe heute bei dieser Arbeit feststellen müssen, dass ich "Sachen" liefern muss, die ich aus religiösen Gründen nicht liefern darf. Wie soll ich nun vorangehen? Soll ich meinem Fallmanager mitteilen, dass ich die Arbeit aus religiösen Gründen nicht ausüben darf? Muss ich mit Sanktionen rechnen?

Andere Frage: Darf ich mir auch einen anderen Fallmanager wünschen? Ich habe das Gefühl, dass er mich einfach nur loshaben will...mir keine Stellenangebote schickt, die auf mein Profil passen. Er sucht keine langfristige Lösung mit mir, unterstützt mich einfach nicht. Ich hatte ihm vorgeschlagen, dass ich einen Kurs starte, das ca. 10 Monate geht. Am Ende ist man zertifizierter Java-Programmierer. In der Regel wird das vom Arbeitsamt 100% gefördert. Nur mein Fallmanager vom Landratsamt meinte, dass das nur dann gehen würde, wenn ich schon vorher eine Zusage von einer Firma hätte. (Wie soll das gehen, 10 Monate vorher?). Was meine Selbstständigkeit angeht, interessiert ihn das auch nicht wirklich...

naja sorry, wegen dem langen Text...hoffe jemand kann mir da ein wenig weiterhelfen

lg martin

ALG 2, Hartz IV, Recht, SGB, SGB II, Sozialrecht
Nebeneinkommen ALG1 Anzeige wg. Betrug

Hallo,

der Grundsatz meiner Frage ist hier schon geklärt.... wer in den letzten 18 Monaten länger als 12 Monate.... soweit alles gut. Jetzt wird es kompliziert.

Bei meiner Meldung beim Arbeitsamt, war mir dies nicht bewusst. Ich habe ein Nebeneinkommen länger als 12 Monate neben meinem Beruf gehabt, bin dann arbeitssuchend geworden und habe es dem Arbeitsamt gemeldet. Trotz meiner Aussage das ich ein nebenberufliches Einkommen habe, wurde ich nicht darauf hingewiesen, weder auf die damit verbundene Verdienstmöglichkeit noch darauf das ich mich ja evtl. komplett Selbstständing machen könnte. Da mein Nebeneinkommen ähnlich hoch war wie mein Gehalt, war dies ein erheblicher Verlust. Da teilte ich der Dame auch mit, trotzdem bekam ich keinen Hinweis.

In den darauffolgenden Monaten bin ich dem Job ohne Bezahlung weiter nach gegangen. Habe die 15 Stunden nicht überschritten und wurde dann aber nach einigen Monaten vom Zoll geladen. Das Amt verlangt nun das ausgezahlte Geld zurück.

Ich weiss das es ein Urteil gibt, dass ein Beklagter das Geld UND seinen Nebenverdienst behalten durfte, obwohl er es nicht gemeldet hatte. Das Urteil kam aus Köln. Kann mir hier jemand was zu sagen? Mal ganz abegesehen von der falschen Beratung mit der ich letztendlich auch beim Zweigstellenleiter des Amtes gewesen bin UND der mir Recht gebeben hat was die Falschberatung betrifft. Da war aber schon ein Verfahren eigeleitet.

Nachdem ich erfahren habe, dass der Zoll eine Untersuchung eingeleitet hat, habe ich beim Arbeitsamt gefragt, wie ich denn die Rechnungen stellen kann, ohne das ich nur 165 verdienen darf. Auch hier wieder kein Hinweis. Es kamen so sinnvolle Hinweise wie "Künstler" melden sich auch teilweise ab. Sie müssten Sich dann hier abmelden und können dann verdienen was sie wollen. Sie sind dann aber nicht Krankenversichert. Die Option habe ich gezogen und da ich nur am WE arbeite, blieben die unversicherten Tage überschaubar. Ergebnis: Das Arbeitsamt sperrte mir erneut die Zahlung für einen ganzen Monat. 4x 2 Wochenendtage sind mehr als 15 Stunden Arbeit in der Woche. Das ich an den Tagen aber nur 2-3 Stunden gearbeitet habe, hat das Amt nicht interessiert.

Ich musste mich erneut arbeitslos melden. Eine andere Dame das selbe Lied. Sie dürfen nur 165 Euro verdienen. Unfassbar.

Was mehr als ungerecht ist, ist die Tatsache, dass ich den Nebenjob (nach 18:00 Uhr und am Wochenende, keine 15 Stunden in der Woche) in vollen Umfang ausüben konnte, neben meinem Hauptjob. Der Hauptjob geht flöten und mir ist es nicht erlaubt den Nebenjob weiter auszuüben. Er hat meinen 09:00 bis 18:00 Uhr Job vorher auch nicht beeinflusst und ich stand für das Arbeitsamt jeder Zeit zur Verfügung. Alle Termine eingehalten. Ich bin von 3500,- € auf 1047 gefallen. Das kann es doch nicht sein. Gibt es hier Urteile?

Kann mir jemand ein oder ein paar Urteile nennen in denen der ALG1 Empfänger gewonnen hat?

Zu allem Überfluss habe ich jetzt noch eine Klage wegen Betruges...

Alg 1, ALG II, alg1, nebenjob, Recht, SGB, SGB II, Sozialrecht, Sozialversicherung, Sozialversicherungsrecht