Wohnrechtverzicht von "Pflegefällen" rechtens?

Meine Mutter hat seit 2015 Pflegegrad 4 (damals Stufe 2 + Altersdemenz) und wurde von mir bis 2016 in ihrem "eigenen" Haus (Hof) gepflegt. Die Hofübergabe an meinen Bruder (wohnt nicht im selben Gebäude) war bereits ca. 1990 mit Eintragung eines Wohnrechts für meine Eltern. Das Haus war mit den Jahren in einem erbärmlichen Zustand (Heizung funktionierte nicht, alles war heruntergewirtschaftet und nichts renoviert...würde sich nicht mehr lohnen). Ich habe meine Eltern dann im Februar 2016 zu mir ins Haus geholt, weil ich die Pflege, meine Berufstätigkeit und Zeit für meine eigene Familie so nicht mehr bewältigen konnte; ich wollte ihnen das Pflegeheim ersparen. Ich dachte, wenn sie in meinem Haus wohnen wird es einfacher...mein Bruder (auch meine anderen 3 Geschwister) hat sich all die Jahre zuvor nicht um die Belange oder Pflege meiner Eltern gekümmert, zum "Stall machen" und auf dem Hof arbeiten waren meine Eltern recht. Im August 2016 wurden dann meine Eltern von meinem Bruder zum "Kaffee" abgeholt. Am Tisch saß der Notar und ließ meine Eltern zur Austragung des Wohnrechts unterschreiben. Davon erfahren habe ich nur durch die Eintragungsbekanntmachung vom Notar. Das Elternhaus hat mein Bruder dann innerhalb 4 Wochen abgerissen und ein Mietshaus mit 6 Wohnungen erstellt. Meinem Vater wurde im Januar 2017 sofort der Pflegegrad 3 (Demenz) zugeteilt. Darauf hin habe ich auch meinen Beruf aufgegeben. Nach massiver Aggression und Attacken meines Vaters konnte und wollte ich nicht mehr. Seit Februar 2018 wohnen sie mit einer polnischen Pflegekraft (2,5 Zimmer-Wohnung) im neuen Haus meines Bruders - zur Miete! Er hat ein riesen Vermögen bekommen und kassiert nun wieder ab.

Meine Eltern, Mutter 80 Jahre (Pflegegrad 4) und Vater 87 Jahre (Pflegegrad 3) waren doch zum Zeitpunkt nicht mehr zurechnungsfähig. Ist die geleistete Unterschrift meiner Eltern anfechtbar und wer zahlt (noch ist Barvermögen meiner Eltern da) in Zukunft, auch bei einer eventuellen Einweisung in ein Pflegeheim? Vollmacht wurde mir und meinem Bruder erteilt.

Ich weiß, ich hätte sofort dagegen vorgehen müssen. Leider hatte ich in den letzten Jahren nicht mehr die Kraft dazu...


pflege, WOHNRECHT
Höheren Kredit aufnehmen damit Schwiegereltern ebenfalls Immobilie kaufen können?

Hallo, ich erhoffe mir ein paar fachliche Meinungen oder Antworten mit Erfahrungswert, denn emotional in der Sache bin ich selbst genug :)

Mein Ehemann hat aus einem Versicherungafall einige hunderttausend erhalten. Nun wollen wir uns den Traum vom Haus mit unseren zwei, bald drei Kindern, verwirklichen.

Das Geld reicht aber noch nicht für Haus und Möbel, Küche, Notar usw. Wir müssen über 100.000€ Kredit aufnehmen. Nun wollen seine Eltern auch eine Wohnung kaufen ohne jegliches EK und wollen von uns 50.000€ geschenkt haben. Den Rest gibts angeblich auf Kredit. Sie sind Anfang 50 und leben zur Miete. Das bedeutet unser Kredit steigt und vor allem ich soll mich mit meinem Mann um mehr als für uns selbst nötig verschulden, damit meine Schwiegereltern die Wohnung bekommen, die sie sich mit ihrem Lebensstil eigentlich nicht leisten können. Ich unterstütze Eigentum bei Ihnen sehr, denn an Rente wirds kaum was geben. Es sieht so aus, als müssten wir später für Pflege aufkommen. Aber sie sind jung genug und gesund, um mehr als Teilzeit arbeiten zu gehen. Gerade die Schwiegermutter gibt sich zufrieden mit ihrem Job ("für sooo reichts"). Sie überteiben es mit Geschenken für die Kinder und nennen uns geizig, weil wir nicht für Oster- und Weihnachtsgeschenke pro Kind mehr als -00€ ausgeben wie sie. Tja, wir finden 50€ pro Kind genug. Diese Infos finde ich am Rande wichtig, weil es schließlich nicht so ist, dass sie gerne aus eigener Kraft würden und es versuchten. Sondern es für selbstverständlich halten, dsss man sie unterstützt, da ja das wieder ins Erbe eines Tages übergeht.

Ist es aber für später für die Zeit der Pflege, angenommen sie bräuchten diese, sinnvoll, in ein solches 'Projekt' zu investieren?

Finanzierung, Haus, Hauskauf, Immobilien, Kredit, pflege
Was geschieht mit dem Wohnrecht/Leibgeding, wenn Vater auszieht (Sohn hat Haus übernommen/ohne Geschwister-Auszahlung) um sich von Tochter pflegen zu lassen?

Im Jahr 2000 wurde das Haus meiner Eltern an meinen Bruder übergeben. Wir Geschwister haben auf Auszahlung verzichtet, damit der Bruder finanziell nicht in Schieflage kam.

Der Übernehmer (Bruder) hat sich nie an die, im Übergabevertrag festgehaltenen Verpflichtungen gehalten. Hat sich weder in der Pflege der Mutter eingebracht noch für angebrachte Pflege Sorge getragen. Er kümmert sich nicht um Wohnung, Pflege, Essen, Grabstätte der Mutter. Da Vater nicht damit rechnen kann, dass sein Sohn ihn einmal pflegen wird (hat bei Mutter ja auch nicht geklappt) hat er mich im Jahr 2016 vorsorglich in Patientenverfügung/Vollmacht eingetragen. Haben wir damit einen Fehler gemacht und meinen Bruder teilweise aus seinen Verpflichtungen genommen? Da mein Vater nun auch zusehends auf Hilfe angewiesen ist (90 Jahre) versucht neuerdings mein Bruder ihn davon zu überzeugen, wie gut es ihm gehen würde, wenn er zu mir ziehen würde! Gerne möchte ich für unseren Vater sorgen, aber es soll nicht wieder so kommen, dass mein Bruder "NUR" Vorteile daraus zieht! Wenn die finanzielle Seite angesprochen wird, äußert mein Bruder nur, dass bei ihm sowieso Nichts zu holen wäre, da er ja Rentner ist. (Meine Schwester ist arbeitslos und ich habe nur einen Minijob)

Wie gehe ich richtig vor, damit für Vater mit dem Auszug aus der Wohnung (Leibgeding) keine rechtliche und finanzielle Nachteile entstehen und auch ich abgesichert bin? Müsste mein Bruder meinem Vater die Differenz des Wohnungswertes vergüten? Dort hat Vater eine große Wohnung, hier wäre es "nur" ein Zimmer mit Bad. Gibt es Möglichkeiten, damit der Sohn endlich seine Pflichten erfüllen muss und nicht nur Nutznießer ist (sich vor Pflicht und Arbeit drückt)? Ist es von Nachteil, wenn ich mich im Antrag für Pflegegeld schon als Pflegekraft eintrage oder befreie ich damit meinem Bruder aus seinen Verpflichtungen? Ich weiß, dass er nicht zur Pflege herangezogen werden darf, wenn er sie nicht leisten kann (oder will).....aber zumindest dafür Sorge tragen muss er doch?! Ist es möglich sich ungeschoren aus vertraglich festgelegten Verantwortungen zu ziehen?

pflege
Pflege der Eltern bzw. Erbe?

Hallo,

wir sind mehrere Geschwister. Jetzt kam ein Bruder auf die Idee vollendete Tatsachen zu schaffen und sich indirekt das Elternhaus bevor ein Pfelgefall eintritt zu sichern.

2 Geschwister werden aufgrund Kinder und geringem Einkommen nie Pflege zahlen müssen. Unser Bruder in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung und sehr hohen Einkommen hat sich jetzt notariell zusichern lassen das er das Haus der Eltern im Pflegefall bekommt ( wert ca. 250k und lastenfrei) und dafür die Eltern Pflegt. Sie haben eher eine kleine Rente über gesamt ca. 1400 € zusammen und haben alles Geld in das Haus gesteckt. Idee ist Bruder zahlt der Rest zur Pflege im Fall der Fälle , wir Geschwister sind raus aus der Zahlung und er kriegt im Gegegnzug das Haus um es vor derm Amt zu sichern. Ob wir restlichen Kinder lust hätten dem ganzen zuzustimmen oder mitzumachen war außer debatte.,,,

Clou ist für alle Nebenkosten / Instandhaltung sollen Sie trotzdem noch aufkommen. Vom Erbe wird natürlich 0,0000 irgendwann mal übrig bleiben. Es ist natrülich eine Sepkulation wenn mal ein aktuer Pflegefall eintritt und ob das Haus wert 240k höher ist als die Zahlun zur Pflege an Eltern.

Sorry wenns jetzt komplex wird. Aber kann man das irgendwie anfechten ? Oder wenn jetzt zb. Pflege eontritt und 4 Jahre später sterben Sie. Wird trotzdem was am Haus zum Erbe zugezählt oder ist es quasi Schenkung ?

Hausfrieden ist natürlich durch Aktion dahin....

eltern, Erbe, Erbschaft, Familie, pflege
Pflichten in der Bedarfsgemeinschaft

Welche finanziellen und sozialen Pflichten haben Partner in einer Bedarfsgemeinscahft bzw. eheähnlichen Partnerschaft? Wofür tragen sie gegenseiitg die Verantwortung und müssen füreinander einstehen? Die Situation ist folgende: Ein Mann und eine Frau wohnen und leben seit 25 Jahren fest liiert zusammen. Nun ist der Mann schwer erkrankt und wird sterben. Er ist sehr pflegebedürftig. Sie lehnt jede Verantwortung zur Organisation oder Übername von Betreuung und Pflege ab. Sie möchte nicht, dass er in der gemeinsamen Wohnung bleibt, obwohl rein theoretisch eine Pflege und Versorgung dort organisiert werden könnte (und auch kostengünstiger bis kostenlos wäre). Sie kümmert sich weder um Anträge und Kostenübernahmen noch um Beratung oder Information zu Pflegeeinrichtungen. Sie kümmert sich nicht um Wäsche und Taschengeld oder um Krankengeld und Rente oder finanzielle Absicherung oder Pflegestufe, etc. Sie möchte auch nicht "seine" Miete für die gemeinsame Wohnung tragen. Sie lehnt all das ab, weil sie ja nicht verheiratet seien. Sie besitzt eine Generalvollmacht. Seine erwachsenen Kinder haben so gut wie keinen Kontakt zu beiden, da der Vater und dessen Partnerin den Kontakt nicht suchen und wünschen. Die KInder haben kaum eine Beziehung zum Vater, weil er sie verließ als sie noch sehr jung waren. Sie haben auch nie Geld vom Vater erhalten. Wer muss nun die Pflege und Betreuung sicherstellen und organisieren, die Anträge stellen, die Einrichtungen besictigen, die Verträge unterzeichnen, etc? Wer darf/muss entscheiden welche Einrichtung genommen wird und was sie kosten darf? Und wer muss das dann zahlen? Darf die Lebensgefährtin alle Verantwortung und Kostenübernahme einfach ablehnen? Darüber hinaus sind die Rente, die Krankenversicherung, das Krankengeld und das Einkommen nicht geklärt, da offenbar nicht eingezahlt wurde. Der Vater ist zwar privat-krankenversichert, aber hat kein Einkommen mehr und kann nicht zahlen, weil er kein Anspruch auf Krankengeld aus dieser Versicherung besitzt und keine Rente eingezahlt hat. Das war ihr bekant. Wer muss sich nun darum kümmern und ggf Unterhalt zahlen? Wer muss ggf. für die Pflegekosten und medizinische Versorgung zahlen, ohne Kranken-/Pflege-Versicherung und Rente? Die Partnerin ist gesund und hat Einkommen. Sie will für seine Miete der gemeinsamen Wohnung nicht aufkommen, keine Hilfsmittel zahlen, etc. Darf sie das? Können die Kinder eine Beteiligung an der Organisation und den Kosten für Pflege etc. ablehnen?

kosten, pflege, Recht, Bedarfsgemeinschaft, eheähnliche Gemeinschaft, Pflicht