Was geschieht mit dem Wohnrecht/Leibgeding, wenn Vater auszieht (Sohn hat Haus übernommen/ohne Geschwister-Auszahlung) um sich von Tochter pflegen zu lassen?

1 Antwort

Hier kommen so viele Vertragsarten zusammen, dass einem der Kopf schwirrt.

Zum einen der zwischen Vater und Kinder abgeschlossenen Vertrag. Wenn der Sohn dann dagegen verstösst, ist das ein klassischer Vertragsbruch und kann dementsprechend vor Gericht geahndet werden. Der Sohn würde dann rausgeworfen werden, wenn man ihm nachweisen kann, dass er den Vertrag gebrochen hat.

Der nächste Punkt ist der Bereich der Patientenverfügung/Vollmacht. Ihr Vater hat Ihnen diese übertragen, damit Sie gegenüber der restlichen Welt ihren Vater vertreten, da er es nicht mehr selber machen kann. Wenn Sie sich also jetzt entscheiden, ihren Vater selber zu pflegen oder ins Heim zu geben, dann liegt das in Ihrem Ermessen allein. Sie sind nicht verpflichtet, ihren Vater zu pflegen. Wenn man sich allerdings selber um die Eltern kümmert, steht einem auch Pflegegeld zu, etc.