Was geschieht mit dem Wohnrecht/Leibgeding, wenn Vater auszieht (Sohn hat Haus übernommen/ohne Geschwister-Auszahlung) um sich von Tochter pflegen zu lassen?

1 Antwort

Hier kommen so viele Vertragsarten zusammen, dass einem der Kopf schwirrt.

Zum einen der zwischen Vater und Kinder abgeschlossenen Vertrag. Wenn der Sohn dann dagegen verstösst, ist das ein klassischer Vertragsbruch und kann dementsprechend vor Gericht geahndet werden. Der Sohn würde dann rausgeworfen werden, wenn man ihm nachweisen kann, dass er den Vertrag gebrochen hat.

Der nächste Punkt ist der Bereich der Patientenverfügung/Vollmacht. Ihr Vater hat Ihnen diese übertragen, damit Sie gegenüber der restlichen Welt ihren Vater vertreten, da er es nicht mehr selber machen kann. Wenn Sie sich also jetzt entscheiden, ihren Vater selber zu pflegen oder ins Heim zu geben, dann liegt das in Ihrem Ermessen allein. Sie sind nicht verpflichtet, ihren Vater zu pflegen. Wenn man sich allerdings selber um die Eltern kümmert, steht einem auch Pflegegeld zu, etc.

Der wieder nächste Punkt ist der Finanzielle Aspekt. Die Übernahme der Kosten ist ganz eigenes Kapitel. Dazu: (http://www.finanztip.de/elternunterhalt/)
- Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen
Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen – selbst wenn der
Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war
- Zunächst zahlt der Sozialhilfeträger, er fordert das Geld später aber von den Kindern zurück.
- Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Vom bereinigten Nettoeinkommen wird ein Selbstbehalt von mindestens 1.800 Euro abgezogen. Der erhöhte Selbstbehalt für eine Familie liegt bei 3.240 Euro. (Es gibt dann nachmal Schonvermögen, das für die Berechnung herausgerechnet wird.)

An ihrer Stelle würde ich mich mal mit der Caritas oder einer ähnlichen Organisation zusammensetzen. Die können einem da -nehme ich an- beraten. Und da hier einiges zusammenkommt, wäre das auch einfacher.

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@Gorgonhead

Vielen Dank, Gorgonhead, für die schnelle Antwort....entschuldigen Sie bitte, dass ich jetzt erst reagiere....ich war aus Zeitgründen länger nicht hier. Ja...die verschiedenen Vertragsarten verwirren mich auch sehr. Deshalb bin ich so verunsichert. Es geht mir nicht so sehr darum, Geld für meine Hilfe zu bekommen oder meinen Bruder aus dem Haus zu werfen, aber ich bin leider finanziell auch nicht in der Lage "drauf zu legen". Und...dass mein Bruder immer und immer wieder nur Nutznießer ist und sich bei Verpflichtungen drückt, sehe ich nicht ein. Meine Schwester hat einen Anwalt kontaktiert. Der Termin für eine Beratung ist leider erst Ende Januar. Danke, für den Tipp mit der Caritas zu sprechen....da werde ich gleich nach einer Adresse/einem Termin schauen und hoffe dort vllt. schneller Hilfe zu erhalten. Meinem Bruder habe ich inzwischen angeraten, den Hausübergabevertrag zu lesen da ich nicht länger hin nehme, dass er alles auf mich abwälzt. Nun hoffe ich, dass er den Ernst der Lage endlich wahr nimmt und sich einbringt.

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