Ich erhalte volle Erwerbsminderungsrente. Darf ich Fall eine gute Freundin ca. 20 h in der Woche pflegen ohne meine Rente zu gefährden? wieviel h sind erlaubt?

3 Antworten

Das hat ja zwei Aspekte.

1. Einkommensanrechnung: Pflegegeld gilt nur dann nicht als anzurechnendes Einkommen, wenn die Pflege durch nahe Angehörige oder z.B. Lebensgefährten ausgeführt wird. Ein Minijob auf 450,- Euro - Basis ist unschädlich.

2. Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn weniger als 3 Stunden täglich/15 Stunden wöchentlich geleistet werden können.

Hallo UteMundry,

Sie schreiben:

Ich erhalte volle Erwerbsminderungsrente. Darf ich Fall eine gute Freundin ca. 20 h in der Woche pflegen ohne meine Rente zu gefährden? wieviel h sind erlaubt?

Antwort:

Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf,

daß Sie pro Arbeitstag nachweisbar unter 3 Stunden bleiben und der Jahresgesamtverdienst darf 6.300 Euro brutto nicht überschreiten!

Im Zweifelsfall lassen Sie sich von Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt verbindlich beraten, denn Sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, jegliche Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich bei der DRV anzuzeigen!

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung