Paypal Käuferschutz bei kleinem Makel?

Neulich hatte ich eine Jacke über Ebay Kleinanzeigen verkauft, welche ungefähr 2 Monate alt war. Die Jacke befand sich dementsprechend in einem sehr guten Zustand und ich konnte keine Gebrauchsspuren feststellen. Zumal ich sie nur einige Male getragen hatte. Ich habe alle Fotos der Jacke hochgeladen und man konnte sich definitiv selber ein Bild machen. In der Beschreibung hatte ich natürlich auch klar gemacht, dass die Jacke nur 2 Monate alt ist und sie sich in einem guten Zustand befindet. Tatsächlich hatte die Jacke einen (kleinen!) Fleck, den man auch auf dem Foto erkennen konnte. Der Käufer hat also die Jacke gekauft und natürlich auch den Paypal Käuferschutz aktiviert. Nach dem er die Jacke erhalten hatte, hat er mir geschrieben, dass sich halt ein Fleck auf der Jacke befindet und dass man dies ja am Foto erkenne. Ich habe ihm gesagt, dass die Jacke tatsächlich einen Fleck hat und dass ich diesen übersehen hatte. Er hat mir mit dem Paypal Käuferschutz gedroht und gesagt, dass wir dieses ,,Problem‘‘ auch aus der Welt schaffen könnten, wenn ich ihm ein Teil des Betrags zurück überweise. Wenn ich nicht kooperieren sollte, drohte er, rechtliche Schritte einzuleiten.

Jetzt zu meiner Frage:

Ist es die Schuld des Käufers, dass er den kleinen Fleck, den man auch auf den Bildern sehen konnte, nicht gesehen hatte oder ist es meine Schuld, weil ich nicht auf den Fleck hingewiesen hatte in der Beschreibung. Der war wirklich schwer zu erkennen. Dies habe ich dem Käufer auch gesagt und ihn gebeten nicht so ein großes Thema daraus zu machen, aber er beharrt drauf, dass ich ihm ein Teil des Geldes zurück überweisen soll (50€!).

Was kann ich jetzt tun und muss ich ihm das Geld jetzt geben?

Vielen Dank im Vorraus!

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kontaktpaypal@ksp.de schickt email wegen Offenen Beträgen?

Hey, ich habe Heute diese email erhalten:

Sehr geehrter Herr *********,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Sie am 17.07.2020 zu der E-Mailadresse ***************@outlook.de ein PayPal-Konto eröffnet haben. Hierdurch schlossen Sie einen Zahlungsdiensterahmenvertrag. Anschließend nutzten Sie dieses Konto für Zahlungsvorgänge.

Sie sind verpflichtet, die im Rahmen dieses Vertrages entstehenden Forderungen von PayPal auszugleichen. Dieser Pflicht sind Sie nicht nachgekommen.

Der Differenzbetrag, mit dessen Geltendmachung wir beauftragt sind, beläuft sich per 03.06.2023 auf EUR 13,56.

Bitte beachten Sie: Evtl. Ansprüche unserer Mandantin aus den Zahlungsmethoden "Bezahlung nach 30 Tagen" oder "PayPal Ratenzahlungen" sind in diesem Betrag nicht enthalten.

PayPal hat die Bezahlung u.a. mit E-Mail vom 27.05.2023 an die von Ihnen angegebene Adresse "*********@outlook.de" angemahnt. Sie haben darüber hinaus auch Kosten und Zinsen zu tragen, weil der offene Betrag bisher nicht gezahlt wurde und Sie sich im Verzug befinden.

Zahlen Sie bitte die geltend gemachte Gesamtforderung in Höhe von EUR 31,56 spätestens bis zum 19.06.2023 auf unser Konto:

Empfänger: KSP Rechtsanwälte

IBAN: DE55200700240090173600

Betrag: EUR 31,56

Verwendungszweck: KP2456017

und vermeiden Sie durch fristgerechte Zahlung eine weitere Erhöhung der Gesamtforderung.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Dr. Ludwig Gehrke

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.

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Ich hab aber kein zugriff auf ein konto mit dem ich diese überweisung tätigen könnte weil ich minderjährig bin und mein konto deshalb keine überweisungen tätigen kann. Was soll ich nun tun? Es ist mir ja nicht möglich diesen betrag zu überweisen? Kann man das von einem minderjährigen rechtlich eigentlich verlangen? Was könnte passieren wenn ich den betrag nicht zahle?

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