Geerbte Bürgschaft und eigentlicher Schuldner ist Miterbe und nach dem Erbe verschollen, wer zahlt Schulden? Ehefrau oder andere Erben?
2010 ist meine Großmutter verstorben und hat meinen Onkel und meine Mutter beerbt. Dazu gehörte ein Haus und diverse Kleinschulden wie Steuer und Bank-Dispo. Vor ihrem Tod hat mein Onkel bei der Bank Geld (10,000 €) geliehen und meine Großmutter als Bürgen eingetragen. Kurz nach dem Erbe ist mein Onkel spurlos verschwunden (jetzt 9 Jahre). Meine Mutter hat in dieser Zeit die Kleinschulden getilgt. Nun hat ein Inkasso-Unternehmen, das die 10,000 Schulden von der Bank übernommen hat, das Konto meiner Mutter eingefroren und will ihr Geld pfänden. Ist dies rechtens?
Müsste im Fall des Nichtauffindens nicht die Ehefrau belangt werden oder veruscht werden den eigentlich Schuldner aufzutreiben?
Im nächsten Jahr jährt sich das Verschwinden 10 Jahre, sodass wir einen Antrag nach dem Verschollengesetz stellen wollen, um den Onkel für tot zu erklären. Sollte der Schuldner dann für tot erklärt sein, sind dann die Miterben der ehemaligen Bürgschaft oder die Erben des Schuldners für die Schuldnen verantwortlich?