Wie kommei ich an meinen Erbanteil wenn meine Schwester sowie mein Bruder mich dazu nötigen wollen das Erbe auszuschlagen und glaube das sie meine Unterschrift?

4 Antworten

Du kannst die Erbschaft nicht mehr ausschlagen. Du hast ab dem Zeitpunkt, wo dir der Todesfall bekannt ist, 6 Wochen Zeit die Ausschlagung bei Gericht oder einem Notar auszuschlagen. Wenn du schreibst mehrere Monate, ist die Frist abgelaufen. Du bist auch nicht erst Erbe wenn ein Brief kommt, sondern kraft Gesetz ab Todeszeitpunkt, solange du nicht innerhalb der Frist ausschlägst.

Wende dich an das Nachlassgericht des Wohnortes des Verstorbenen Bruder. Teile mit, du bist Miterbin von dem Verstorbenen X und erfrage, ob bereits ein Antrag für einen Erbschein oder ähnliches gestellt wurde. Gib dort auch an, in welcher Beziehung Ihr standet. Das Gericht wird dir dann Auskunft geben. Sie wird die anderen aber auch informieren, dass du dich gemeldet hast.

Es wird auch einige Zeit brauchen. Ihr müsst viele Geburts und Sterbeurkunden einreichen, als Nachweis, dass Ihr nun die Erben seid. Außerdem die Erteilung des Erbschein beantragen.

Ich würde mich an einen Rechtsanwalt wenden. Natürlich hast du als Bruder genauso Anspruch auf deinen Teil des Erbes und die Beerdigung müsstest du dann maximal auch nur anteilweise bezahlen. Alles wird eben durch 3 geteilt wenn ihr 3 Erben seid

Du weißt aber das du als Bruder/Schwester erst etwas erbst wenn es folgende Personen nicht mehr gibt?
Ehefrau vom Bruder
Kinder vom Bruder
Enkel vom Bruder
Elternteil vom Bruder
Pflichtteil für Geschwister: Wann Bruder & Schwester erben (advocado.de)

oder wenn der Bruder ein Testament hinterlassen hat und dich da berücksichtigt.
und noch ein Hinweis, du schreibst dein Bruder hinterlässt ein beträchtliches Erbe, dann braucht auch keiner der Erben oder Nichterben die Beerdigungskosten aus eigener Tasche zahlen, diese Kosten werden einfach vom Erbe genommen und somit haben alle Erben den gleichen Anteil daran.