Wie kommei ich an meinen Erbanteil wenn meine Schwester sowie mein Bruder mich dazu nötigen wollen das Erbe auszuschlagen und glaube das sie meine Unterschrift?
- Meine Geschwister haben mich nach dem vor wenigen Monaten verstorbenen Bruder über sein Ableben informiert. Dann drohte mir meine Schwester damit wenn ich die Benachrichtigung wegen dem Erbe nicht ausschlagen würde dann würde Sie mir die ganzen Beerdigungskosten die Sie von sich aus bezahlt hätte wo ich auch dran zweifle, mir die gesamten Kosten Zwangsmässig auferlegen. Mit sehr bestimmter und bedrohlicher Stimme mir das androhte.Da ich kein erbschleicher bin, und gar keinen Gedanken daran verschwendet habe, habe ich erst einmal zugestimmt ohne wirklich darüber nachzudenken. Dann wurde mir aber bewusst ,nachdem Sie sehr abfällig über die Gesamtsituation sprach und ich auch weiß das es ein beträchtliches Erbe ist, das nicht hinzunehmen und ihr es dann doch nicht gönne, meinen Anspruch wahrzunehmen. Ich habe noch keine Anfrage erhalten und befürchte jetzt das man sowie ich glaube Urkundenfälschung betrieben hat und mir das Erbe vorenthalten will. An wem kann ich mich wenden, oder wie bekomme ich raus ob die Erbanspruchsfrage ob ich es annehme oder nicht an mich oder vielleicht an meine Schwester versendet worden ist?
4 Antworten
Du kannst die Erbschaft nicht mehr ausschlagen. Du hast ab dem Zeitpunkt, wo dir der Todesfall bekannt ist, 6 Wochen Zeit die Ausschlagung bei Gericht oder einem Notar auszuschlagen. Wenn du schreibst mehrere Monate, ist die Frist abgelaufen. Du bist auch nicht erst Erbe wenn ein Brief kommt, sondern kraft Gesetz ab Todeszeitpunkt, solange du nicht innerhalb der Frist ausschlägst.
Wende dich an das Nachlassgericht des Wohnortes des Verstorbenen Bruder. Teile mit, du bist Miterbin von dem Verstorbenen X und erfrage, ob bereits ein Antrag für einen Erbschein oder ähnliches gestellt wurde. Gib dort auch an, in welcher Beziehung Ihr standet. Das Gericht wird dir dann Auskunft geben. Sie wird die anderen aber auch informieren, dass du dich gemeldet hast.
Es wird auch einige Zeit brauchen. Ihr müsst viele Geburts und Sterbeurkunden einreichen, als Nachweis, dass Ihr nun die Erben seid. Außerdem die Erteilung des Erbschein beantragen.
Ich würde mich an einen Rechtsanwalt wenden. Natürlich hast du als Bruder genauso Anspruch auf deinen Teil des Erbes und die Beerdigung müsstest du dann maximal auch nur anteilweise bezahlen. Alles wird eben durch 3 geteilt wenn ihr 3 Erben seid
Gehe auf Nummer sicher und gehe zum Anwalt!
Erbausschlagung:
Kann mir schwer vorstellen, dass da was gefälscht wurde, denn ein persönliches erscheinen beim Nachlassgericht oder einem Notar ist Pflicht!
Du weißt aber das du als Bruder/Schwester erst etwas erbst wenn es folgende Personen nicht mehr gibt?
Ehefrau vom Bruder
Kinder vom Bruder
Enkel vom Bruder
Elternteil vom Bruder
Pflichtteil für Geschwister: Wann Bruder & Schwester erben (advocado.de)
oder wenn der Bruder ein Testament hinterlassen hat und dich da berücksichtigt.
und noch ein Hinweis, du schreibst dein Bruder hinterlässt ein beträchtliches Erbe, dann braucht auch keiner der Erben oder Nichterben die Beerdigungskosten aus eigener Tasche zahlen, diese Kosten werden einfach vom Erbe genommen und somit haben alle Erben den gleichen Anteil daran.