Wie funktioniert die Sterbe-Benachrichtigung und was kann ich tun?

2 Antworten

Ich werde eh nichts erben aber wie kann man das feststellen?

Wieso ? Du bist neben Deinen Halbgeschwistern gleichberechtigt erbberechtigt gewesen. Du hast jetzt erst einmal die Möglichkeit, dich beim Nachlassgericht (letzter Wohnort des Vaters ) zu erkundigen, ob es einen Erbschein gab.

"Das Amt" tritt an Angehörige nur heran, wenn es konkreten Anlaß gibt, zum Beispiel die Bestattung organisiert werden muss.

Da "das Amt" keine Ahnentafeln führt weiß man dort auch nicht die vollständigen Verwandtschaftsverhältnisse.

Ob das Nachlaßgericht Auskunft über das Erbe geben kann ist keineswegs sicher. Sofern nicht besonderer Anlaß besteht wird schon wegen der Kosten kein Erbschein beantragt. Viele Nachlaßfälle werden von den Angehörigen geregelt ohne je beim Nachlaßgericht aktenkundig zu werden.

Natürlich hätte man als Erbberechtigter Anspruch gegen die Erbschaftsbesitzer auf Auskunft über Bestand und Verbleib des Erbes. Diesen Anspruch müßte man dann aber erst einmal, ggf gerichtlich, durchsetzen.