Teilungsversteigerung - Miteigentümer zieht nicht aus

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Miczak:

Mit der Verkündung des Zuschlags bist du als Ersteher Eigentümer des Versteigerungsobjekts.

Der vollstreckbare Zuschlagsbeschluss gilt als Räumungstitel.

Wird der Miteigentümer nicht voll befriedigt, kann er gegen dich die Wiederversteigerung veranlassen.

Empfehlung: Steigpreis auflagenfrei zahlen, Räumung veranlassen und  Räumungskosten gegen den Schuldner erforderlichenfalls gerichtich geltend machen.  

Die Auszahlung zu blockieren bis A ausgezogen ist besteht nicht. Sie müssten eine angemessene Frist setzten und nach erfolglosem Ablauf einen Räumungstitel erwirken. 

Würde A ne Frist setzen und nach dieser Räumungsklage, natürlich zu seinen Lasten

Dein Geld geht an die Erbengemeinschaft.

Oder muss die Erbengemeinschaft (der Du auch angehörst) erst Dich verklagen?

Mir scheint, ihr und /oder Du wollt gutes Geld verbraten. 

Bevor hier ein Richter entscheiden muss, wäre eine Einigung (wie auch immer) billiger.