Kein Klassenfahrt teilnehmen?

2 Antworten

Du sagst leider nicht, ob es sich um eine öffentliche Schule handelt oder um einen sonstigen Träger (z.B. VHS oder ein privates Schulungsunternehmen).

Pflichtveranstaltungen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen dürfen bis auf einen minimalen Unkostenbeitrag nichts kosten. Fallen deutliche Kosten an, so sind diese nur mit Einverständnis der Erziehungberechtigten bzw. volljährigen Schüler durchführbar. Schüler, die nicht an solchen Veranstaltungen teilnehmen, haben regulären Unterricht. Fördervereine oder Klassenkassen können helfen, Engpässe bei einzelnen Schülern zu vermeiden bzw. einen Grundbetrag für jeden Schüler beizusteuern. Kostenpflichtige Kuchenverkäufe oder Angebote wie ein "gesundes Frühstück" sind beliebt, um Geld in die Klassenkasse zu spülen.

Pflichtveranstaltungen an privaten allgemeinbildenden Schulen können zusätzliche Kosten verursachen. Details dazu sind im Vertrag mit der jeweiligen Schule festgelegt.

Pflichtveranstaltungen bei sonstigen Bildungsmaßnahmen sind i.d.R. angekündigt und mit Umfang und Kosten vor Beginn der Bildungsmaßnahme bekannt. Damit besteht ggf. eine vertragliche Pflicht, an der Veranstaltung teilzunehmen und die entsprechenden Kosten zu übernehmen. Beispiel: ein VHS-Kurs, der z.B. 100 EUR kostet und für drei Museumsbesuche incl. Fahrt noch zusätzlich jeweils 50 EUR verlangt. Wird dies zu Beginn bereits ausgewiesen, kann man nicht nur an zwei Besuchen teilnehmen, denn das würde die Kosten für andere Teilnehmer ggf. erhöhen. War die Veranstaltung nicht angekündigt und wurde erst nach Beginn der Bildungsmaßnahme beschlossen, so gilt keine Teilnahmepflicht.

Deine Familie könnte über Bildung und Teilhabe die Kostenerstattung der Fahrten beantragen oder wende Dich an den Förderverein der Schule