Welche Rechte und Pflichten gelten für mich als Erzieherin, die eine Klasenfahrt begleitet?

2 Antworten

Wenn du dich nicht im Schuldienst befindest, kannst du auch keine Klassenfahrt begleiten, außer du machst es ehrenamtlich. Dann hast du dich den Weisungen der Lehrkraft zu fügen. Einen finanziellen Ausgleich gibt es dann auch nicht. Auf den Klassenfahrten meiner Tochter sind des Öfteren ehrenamtlich Mütter von Kindern anderer Klassen mitgefahren.

Da ich weder angestellte Lehrkraft, noch verbeamtet bin, befinde ich mich nicht im Schuldienst und somit gelten für mich die in den Ländern festgesetzten Regelungen nicht.

Mit wem ist denn Dein Anstellungsvertrag?

Wie ist die Arbeit geregelt? Wer ist Dein Vorgesetzter? Wie sind Deine Arbeitszeiten geregelt?

Falls der Schulleiter diese Aufgaben übertragen wurden, kann er Dir die Extrastunden durch die Klassenfahrt, an anderen Tagen frei geben.

Sonst musst Du das mit Deinem anderwietigen Vorgesetzten besprechen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
masha819 
Fragesteller
 04.03.2023, 10:24

Mein Arbeitsvertrag ist angelehnt an den Tarifvertrag der Länder (TV-L).

Mein Vorgesetzter ist nicht die Schulleitung, sondern mein Arbeitgeber.

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wfwbinder  04.03.2023, 11:34
@masha819

Aha und wer ist Dein Arbeitgeber? Demnach nicht die Schulbehörde, aber irgendwer muss doch gesagt haben, dass Du in der Schule arbeiten sollst udn als was.

Ist denn überhaupt vorgesehen, dass Du auf Klassenfahrten mit fährst? Wer möchte, dass Du mitkommst?

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