Zahlt der Vermieter das oder muss ich das selbst zahlen?

5 Antworten

Wenn Du einen Klempner ohne Rücksprache beim Vermieter beauftragst, dann trägst Du die Kosten alleine.

Wenn überhaupt beteiligt oder übernimmt der das freiwillig, muss dieser aber nicht.

Du hättest diesen Mangel vor einer Reparatur beim Vermieter anmelden müssen/sollen.

Schau in deinen Mietvertrag was da steht zu Kleinreparaturen. Aber selbst, wenn das im Rahmen der Kleinreparaturen ist, melde das dem VM.

Der Klempner war da und hat diese Lappalie nicht direkt repariert? Respekt. Prinzipiell gibt es für Mieter kein Recht auf einen Waschmaschinenanschluss. Aber wenn du einen umgänglichen Vermieter hast, dann sprich doch mit ihm. Vielleicht teilt ihr euch die Kosten einfach. Dann hat jeder was davon. Und ein Ventil und eine Dichtung....das sind doch Peanuts!

Du hast beauftragt ohne den VM zu informieren? War tatsächlich etwas defekt? Was für ein Ventil soll gefehlt haben? Und abgedichtet wird bei dem, der was an den Abfluss anschliest. Ich würde behaupten, du bleibst auf den Kosten sitzen.

wenn du selber etwas irgendwo in Auftrag gibst, ohne VM Auftrag... dann zahlst du das auch selber