Verlustbescheinigung nicht erhalten nach Depotübertrag von Bank A nach B und Kündigung von A?

1 Antwort

Erste Frage: welche Banken sind das? Sind beide Banken in Deutschland?

Zweite Frage: hast Du die Jahressteuerbescheinigung der ursprünglichen Bank erhalten? Damit kommt i.d.R. auch die Verlustbescheinigung für das abgelaufene Jahr.

Dritte Frage: wurden beim Übertrag nur Fonds übertragen und die neue Bank unterstützt nur Fonds? In diesem Fall kann ein Verlusttopf für Aktien nicht übertragen werden. Er sollte automatisch bescheinigt werden.

Sollte sich das nicht klären lassen, hilft nur ein Gespräch mit der Bank A. Diese hat den Verlusttopf und muss ihn bescheinigen. Das ist bei der Auflösung einer Bankverbindung der Standardweg - es sei denn, Du wählst den Weg der Übertragung des Verlusttopfes zur neuen Bank. All das geht aber nur innerhalb von Deutschland, d.h. im Geltungsbereich des Einkommensteuergesetzes.

Herzlichen Dank für Deine tolle Nachricht.

Bei den Banken handelt es sich um deutsche Banken:

Bank A: ING

BANK B: Commerzbank

Es handelt sich um Aktien, keine Fonds.

Tatsächlich habe ich heute von der ING die Rückmeldung bekommen, dass man die Verlustbescheinigung nicht separat bekommt, sondern diese in der Jahressteuerbescheinigung enthalten ist. Also genau wie Du geschrieben hast, vielen Dank :-)

Daraufhin habe ich dies der Commerzbank mitgeteilt. Diese behauptet nun jedoch: “Verluste können generell nur mit einem Wertpapier an eine andere Bank übertragen werden. Dies wurde jedoch von der ING versäumt.“

0
@SonneWonne

Die Aussage der Commerzbank ist korrekt. Verlusttöpfe können nur im Zuge eines Wertpapierübertrags übertragen werden. Die ING hat bei mir auch schon diverse Probleme verursacht... daher habe ich meine Wertpapiere komplett von der ING vor einigen Jahren schon abgezogen.

Die Ausstellung der Verlustbescheinigung ist der Standardfall beim Schließen eines Depots.

1
@gandalf94305

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Gibt es eine Alternative wie ich dennoch die Aktienverluste mit Aktiengewinnen verrechnen kann, damit die Abgeltungssteuer nicht ganz so hoch ausfällt? Meine Aktienverluste waren schon schmerzhaft genug ;-) Nochmals vielen vielen Dank für Ihre Mithilfe!

0
@SonneWonne

An der Verrechenbarkeit sollte sich ja nichts ändern. Nur kannst Du das nicht direkt unterjährig (mangels Verlusttopf), sondern erst mit der Einkommensteuererklärung im Folgejahr durchführen.

0