Wasserschaden - keine Versicherung will zahlen?

5 Antworten

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Hausversicherung sagt: Wir übernehmen nur die Schäden am Gebäude.

Die Wohngebäudeversicherung (VGV) zahlt auch nur Gebäudeschäden, Mobiliar oder Inventar ist Sache der Hausrat des Menschen, dem die Sachen gehören.

Haftpflichtversicherung "der Dachterrasse" sagt: Unser Mandant ist nicht für den Schaden verantwortlich, deswegen wird nichts gezahlt.

Haftung setzt schuldhaftes, zumindest fahrlässiges Verhalten voraus (§ 823 BGB). Das Ausschütten von Wasser in einen Abfluss ist dessen bestimmungsgemäßer Gebrauch und wenn der Schaden am Dichtungsring nicht bekannt oder bei normaler Nutzung wahrnehmbar war, liegt kein fahrlässiges Verhalten vor und eine Haftung scheidet aus.

Hausratversicherung der "Wohnung unter der Dachterrasse" sagt: Es handelt sich um Planschwasser, deswegen wird nicht gezahlt.

Ob diese Aussage einer gerichtlichen Überprüfung standhält, würde ich doch mal anzweifeln. Das Wasser wurde über das Abwasserrohrsystems des Hauses entsorgt.

Wenn die Schadensumme <= 10.000,- € ist, würde ich dir empfehlen dich an den Ombudsmann zu wenden und eine Schlichtung herbeizuführen. Der Schiedsspruch wäre bei o.g. maximaler Schadenhöhe für den Versicherer rechtlich bindend, für dich nicht.

Grundsätzlich: Du solltest alle Kompositversicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude, Unfall, KFZ, Rechtsschutz) alle 2 Jahre auf den Prüfstand stellen. Ganz oft fehlt in alten oder besonders günstigen Verträgen sinnvolle Klauseln.

Es macht z.B. durchaus Sinn in seiner Hausratversicherung die Bestleistungsgarantie, eine Innovationsklausel und die Allgefahrendeckung mitzuversichern, selbst wenn der Spaß dann vlt 20-30,- € mehr im Jahr kostet.

  • Bestleistungsgarantie heißt, wenn du nachweist, dass irgendein deutscher Versicherer in dem Schadenfall lt. Bedingungen gezahlt hätte, muss dein Versicherer auch zahlen, auch wenn eigentlich keine Deckung besteht
  • Innovationsklausel heißt Leistungsverbesserungen ohne Mehrbetrag in späteren Bedingungsversionen werden automatisch Bestandteil deines Vertrages
  • Allgefahrendeckung weitet den Deckungsumfang über Sturm/Hagel, Leitungswasser, Feuer, Wohnungseinbruchdiebstahl und evtl. Elementargefahren auf alle erdenklichen Schäden aus (meist mit ca. 10% SB).

Die Betreung übernimmt gerne ein Makler für dich ohne zusätzliches Entgelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Insofern kann man wohl am ehesten bei der Hausratversicherung ansetzen, in der wohl Leitungswasserschaden versichert ist. Der Pool wurde ja nicht einfach so ausgekippt, das Abwasser lief über die Leitungen.

Möglicherweise lenkt die Versicherung auch ohne Prozess ein. Oder?

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@Andri123

Ausserdem kann ja kaum der Schädiger gegen die Huasratversicherung des Geschädigten vorgehen. Dem Geschädigten kann es ja eigentlich egal sein, ob sein Schaden vom Schädiger (oben wohnenden Nachbarn) oder einer Versicherung beglichen wird.

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@Andri123

Aber der Schädiger muss nur Zeitwert zahlen. Und das ist bei Mobiliar schnell mal nur ein Zehntel. Dann wird schnell bei der Hausrat nachgebohrt.

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@Andri123

Die eigene HR reguliert zum Wiederbeschaffungswert also was würde Möbel x oder Fernsehr y heute neu kosten.

Die fremde HP reguliert zum Zeitwert, also was wäre Möbel x und Fernsehr y gebraucht heute noch wert.

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Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Als Laie habe ich es ähnlich eingeschätzt und auch die Möglichkeit des Ombudsmann gefunden, war mir aber bisher unsicher, ob das der nächste Schritt sein könnte. Das werde ich jetzt versuchen.

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Naja... wenn ein Schaden durch keine Versicherung abgesichert ist, zahlt der Verursacher.

Ob eine von den o.g. Versicherung zur Zahlung verpflichtet wäre, geht aus den Verträgen hervor. Aus meiner laienhaften Sicht wäre grundsätzlich zumindest alles mit dem Gebäude verbundene (auch Decke/Wand/Boden) durch die Gebäudeversicherung gedeckt.

Bei der Hausrat wurde wohl gespart...

wenn ein Schaden durch keine Versicherung abgesichert ist, zahlt der Verursacher.

Der aber eine Haftpflichtversicherung zu haben scheint deren Aufgabe es ist unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Heißt wenn ich als Geschädigter klage, stehe ich einem Corps aus Anwälten und Gutachtern der gegnerischen Haftpflicht gegenüber.

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@Kevin1905

Aber wenn die Forderung berechtigt ist nur nicht versichert, macht die Haftpflicht ja auch nichts.

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Bei Dachterrasse und Aufblaspool klingelt es bei mir wegen Haftung und Statik

In jeder Pool Gruppe z B in den Socialen Medien wird darüber gesprochen

Bei viele Versicherungen muss der Pool egal ob aufblasbar oder Aufstellpool oder Whirlpool extra gemeldet werden , am besten schriftlich !
Auch ist es möglich den Pool durch einen extra Schlauch zu entleeren nach unten und nicht über den Gulli, der vielleicht für Regenwasser und Putzwasser geeignet ist .

Leider hast Du fahrlässig gehandelt, Du musst zahlen

Wo in den AGB der Hausratversicherung steht der genannte Ausschluss? ( Außerdem - wie definiert sich "Planschwasser" ?? )

Wer ist Versacher - wessen Pool stand auf der Dachterasse bzw. wessen Pool wurde da abgelassen?

Die Hausratversicherung muß für Deine Schäden an den Möbeln usw aufkommen. Für Schäden am Gebäude ist die Gebäudehaftpflicht zuständig, soweit eine abgeschlossen wurde. Alle anderen Versicherungen greifen nicht. Wenn sich beide Versicherungen weigern, wende Dich an den Ombudsmann, der wird den Versicherungen schon beibringen, für welche Schäden sie jeweils aufkommen müssen.