Hallo,

die einzigste Alternative, die zu den hier schon gemachten, völlig richtigen Aussagen möglich ist, ist sich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen.

Dieser hat als Vertragspartner der Schufa auch die Möglichkeit, eine Eintragung, welche durch ihn initiiert wurde, wieder löschen zu lassen.

Hierfür ist es aber selbstverständlich unumgänglich, dass die offene Forderung mitsamt aller offenen Kosten beglichen wird.

Also solltest Du ein Telefonat mit dem Versandhaus führen. Am besten lässt Du DIch direkt mit dem Forderungsmanagement von denen verbinden und hoffst, dass die sofortige Begleichung der Rechnung diese zur Rücknahme des Eintrages bewegen können. Verpflichtet hierzu sind sie nicht.

Gruß alphabet

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Hallo, also was mir so als erstes einfällt ist, Beantragung eines deutschen Kraftfahrzeugscheines - gegebenenfalls mit TÜV-Gutachten, falls es kein Modell ist, welches auch in Deutschland zu haben ist, TÜV und AU Abnahme und natürlich die Anmeldung an sich. Achten sollte man auch darauf, ob es sich um ein seriösen Verkäufer handelt, da die Nachweise, wie in Deutschland mit dem Kraftfahrzeugschein als Eigentumsnachweis es vielfach im Ausland nicht gibt. Auch muss gewährleistet sein, dass das Fahrzeug nicht gestohlen ist. Gruß alphabet

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Hallo, sollte die Wohnung für Dich nicht nutzbar sein, weil vielleicht im 3. Stock ohne Aufzug oder nicht rollstuhlgerecht, so kann das Sozialamt auf, wie privatier schon sagte, nur auf Antrag hin helfen. Das Ermessen, welches dem Sozialamt zusteht geht in einem solchen Falle unter, denn Deine Möglichkeiten, die Wohnung zu verlassen gehen dann gegen Null. Inwieweit diese Wohnungsfaktoren jedoch vorliegen, muss man dieses dem zuständigen Sachbearbeiter am besten mit allen Unterlagen, Photos der Wohnung und einem Attest eines Arztes über das Vorliegen einer dauerhaften Querschnittlähmung, vorsprechen und eine Übernahmeerklärung vom Sozialamt abfordern.

Der Antrag muss aber vorher gestellt werden, bevor die Wohnung gekündigt oder eine neue angemietet wird.

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Hallo,

eine Verzinsung kommt nach Ablauf von 6 Monaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrages mit 4 % in Betracht. Der Eintritt der Fälligkeit ist aber nicht der Rentenbeginn, sondern das Datum des Rentenbescheides.

Gruß alphabet

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Hallo,

ich vermute einmal, dass Du die Anlage 6 zweimal anlegen musst über jeweils 0,5 Kinder.

ansonsten sehe ich das auch nicht plausibel.

Gruß alphabet

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