Wohnung nach Kündigung wegen Eigenbedarf nur ein halbes Jahr bewohnen

4 Antworten

Kann man so willkürlich handeln?

Welche Willkür?

Er hat nach seiner Trennung und denkbarer Zuweisung der Ehewohnung an seine Frau schnell eine Bleibe gebraucht und sich erinnert, eine zu haben. Irgendwann einen nette Freundin kennenlernt und beide haben sich nach 6 Monaten (!) entschlossen, gemeinsam in ihrer Wohnung leben zu wollen. Weil ihr seine nicht gefiel, zu weit entfernt ist, alte Erinnerungen der Ex in der Luft liegen, ...

So sein(es Anwalts) Vortrag vor Gericht.

Was hast dem substattiiert entgegenzusetzen?

Selbst wenn sie sich im Zeitpunkt der Eigenbedarfskündigung schon kannten, wäre sie nicht zu voreiligem "Asyl" verpflichtet, um dir "erhebliche Kosten" oder einen nervaufreibenden Umzug zu ersparen. Die Lebensplanung (Lebensgemeinschaft) deines Ex-Vermieters und seiner Lebensgeafährtin ist nun nicht Gegenstand fremder Interessen, sondern eine höchstpersönliche Entscheidung :-)

Das dürfte IMHO nach knapp 20 Minuten zu einer kostenpflichtigen Klagabweisung führen :-)

G imager761

Der Gesetzgeber sagt garnix, dafür ist die Rechtsprechung desto gesprächiger: Wenn es sich um vorgetäuschten Eigenbedarf handelt, dann kann nicht nur eine Straftat vorliegen, nämlich Betrug, sondern auch Anlaß zur Schadensersatzzahlung bestehen:

www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/eigenbed_vorgesoben.htm

Das Problem ist natürlich der Nachweis. Wäre der Vermieter hier garnicht erst in die Wohnung eingezogen, dann wäre die Sache wohl ziemlich klar. So aber ist natürlich die Frage, ob nicht zwischenzeitlich eine Änderung der Absichten vorliegt und das würde nicht unzulässig sein. Besprech (EB,wieder nörgeln!) das mit dem Mieterverein oder einem Rechtsanwalt. Die Sache ist nicht unproblematisch.

mig112  15.10.2012, 11:52

Hmm, du bist doch alt genug, den Imperativ zu beherrschen!? Andernfalls lese es nach... :-))

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Privatier59  15.10.2012, 12:54
@mig112

Mein Blindenhund, mein Suchhamster und ich werden heute Abend bei einem Glas Schlummerfix über diese bedeutungsvollen Worte nachsinnen.

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imager761  15.10.2012, 20:30

Wenn es sich um vorgetäuschten Eigenbedarf handelt,

Nicht wenn, sondern falls. Und mit seinem Einzug und monatelanger Nutzung ist dies nun schlüssig wiederlegt :-O

G imager761

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Privatier59  15.10.2012, 20:38
@imager761

-O ./.O Lern erst mal -O -O was schlüssig -O-O überhaupt -O-O bedeutet-O und es geht nicht um WIEDERlegt sondern um WIDERlegt.

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Sehe ich an sich wie, im Ergebnis aber doch etwas anders als Privatier59.

Für das Vortäuschen oder gar den Betrug braucht es eine Absicht und die kann ich in dem Fall nicht mal vermuten. Was kann der Vermieter dafür, dass seine neue Freundin nicht in der Nähe seiner Wohnung wohnt? Weiss er bei der Kündigung schon von der neuen Freundin?

Ich denke auch, dass es durchaus sein kann, dass ein Vermieter nicht mal einzieht und er belegen kann, dass zum Zeitpunkt der Eigenbedarfskündigung die Voraussetzungen vorlagen. Freilich gibt es vorgetäuschten Eigenbedarf aber dazu bräuchte es aus meiner Sicht wesentlich mehr Indizien. Allein, dass er selbst eingezogen ist, finde ich ein gutes Argument dagegen.

Servus, leider sagt der Gesetzgeber hier so gut wie nix. Könnte man beweisen, das der Eigenbedarf fälschlich vorgetäuscht wurde, hätte man einen Anspruch auf Schadensersatz. Aber wie will man den Nachweis führen? Besaß der Vermieter seine jetzige Wohnung schon zum damaligen Zeitpunkt? Ich fürchte, das alles führt nicht zum Erfolg, verursacht nur Kosten (Anwalt) und frustierteinen zum Schluß. Hätte gerne mehr Mut gemacht. Gruß Williamsson