Ich will die Eigentumswohnung nach Trennung verkaufen oder umschreiben lassen auf meinen Partner, wie geht das am besten/ klügesten?

1 Antwort

Da ist alles möglich, der Sacherhalt gibt dazu nichts her. Sicher ist nur eines, die Sache wird teuer.

1. Wenn es perfekt läuft, kann Dein Ex die Wohnung gegen übernahme der Schulden übernehmen, Du wirst freigestellt, die Grundschuld auf dem Grundstück der Eltern gelöscht. kostet nur Grunderwerbsteuer auf Deinen Anteil. Diese Lösung halte ich für unwahrscheinlich, denn wenn Dein Ex das hätte erreichen können, wären beim Kauf Deine Eltern nicht erforderlich gewesen.

2. Er kann auf sich eine Vollfinanzierung erreichen, also Ablösung des bisherigen Kredites. sonst wie 1., dann kostet es neben der Grunderwerbsteuer vermutlich die Vorfälligkeitsentschädigung für den bisherigen Kredit.

3. Er kann den Kredit nicht allein auf sich ziehen, oder neu Finanzieren. Dann bleiben entweder Deine Eltern mit der Grundschuld im Risiko, oder es muss verkauft und abgelöst werden.

Der Sachverhalt gibt nichts dazu her, was für diese Bankentscheidung notwendig ist (Einkommen des EX, Wert der ETW, Höhe des KRedites, ggf. weitere Sicherheiten, die der Ex geben kann, Hilfe aus seiner Familie).

Hallo 

Danke für die Antwort. 

Ja damals waren meine Eltern erforderlich. Jedoch hat er mittlerweile selbst die Möglichkeit sich aus seiner Familie helfen zu lassen. Und dort eine andere Grundschuld zu hinterlegen. 

Was bedeutet das wird teuer ? 

Ich weiß immer noch nicht wie ich am besten hier vorgehen kann? 

Welche Entscheidung von ihm oder mir wäre hier am besten? 

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@Kerstin080289

Teuer bedeutet:

1. Kosten für Notar + Grundbuch

2. Grunderwerbsteuer

3. ggf. Vorfälligkeitentschädigung für den Kredit.

Wenn er aus der Familie einen Ersatz für die Grundschuld Deiner Eltern bekommt, wäre das die beste Lösung.

Also die Bank fragen, ob sie das macht, Dich aus der Schuld entlassen und die Grundschuld tauschen.

Vorgehen:

a) die Sache mit der Bank besprechen. Wenn die Entscheidung steht,

b) zum Notar und die ideelle Hälfte der Wohnung übertragen udn die Grundschulden auswechseln.

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@Kerstin080289

Das beste Vorgehen wäre sicher gewesen, sich vor Immobilienerwerb mal Gedanken zu machen, wie ernst einem die gemeinsame mittel- bis langfristige Lebensplanung denn wirklich ist.

Die sinnvollste Entscheidung jetzt wäre sicherlich, wenn ihr beiden euch nochmal zusammensetzt und ernsthaft darüber nachdenkt, ob es langfristig sinnvoll ist, wenn jeder seinen zügellosen Egoismus auslebt oder ob es nicht doch für beide Seiten Vorteile hätte, Kompromisse zu machen, aufeinander zuzugehen und weiter gemeinsam durch's Leben zu gehen. Stärkt nicht nur den Geldbeutel sondern auch Konfliktfähigkeit, Empathie, Rücksicht und die persönliche Integrität.

Was teuer bedeutet hängt davon ab, wieviel die ETW gekostet hat und wieviel davon ihr finanziert habt. Einige Tausender sind es meistens schon.

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Hallo 

Danke für die Antworten. 

Wenn die Wohnung verkauft werden muss 

Fällt hier dann sowas in der Art wie spekulationssteuer an? Oder so etwas ähnliches ? 

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@Kerstin080289

Spekulationssteuer kann nicht anfallen, denn die gibt es nicht.

Ein privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 EStG ist es, aber nach Deinem Sachverhalt gibst Du es gegen Übernahme der Schulden ab. Daher dürfte kein Gewinn entstanden sein. Also keine Einkommensteuer.

Aber die bis zu 6,5 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis reichen doch wohl schon.

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