wohnrecht als letzter wille ohne grundbucheintrag?

3 Antworten

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1036.html

Diese Vorschrift gilt auch für das Wohnrecht. Der Begünstigte muss sich daran halten und das Grundstück ordnungsgemäß bewirtschaften, wozu er auch gezwungen werden kann.

Im Übrigen läßt sich natürlich wenig zu der Sache sagen. Ich jedenfalls würde die angebliche letztwillige Verfügung ganz genau auf Wirksamkeit überprüfen.

Lasse Dich anwaltlich beraten.

Ein Wohnberechtigter muss natürlich, das Objekt was er bewohnt in Ordnung halten.

Wenn er und Strom und Heizung nicht betreibt, ist das Objekt dem Verfall preisgegeben.

https://emonto.de/was-passiert-wenn-wohnrecht-nicht-genutzt-wird/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Wohnrecht kann man leicht anfechten, wenn er davon nicht Gebrauch macht.