Wird bei Ehegattensplitting für die freiberufliche Tätigkeit des Ehepartners mit einem Gewinn unter 5000€ Einkommenssteuer zu zahlen sein?


01.07.2023, 13:46

erfolgt dann keine Anrechnung des Freibetrags der selbständigen Tätigkeit?

3 Antworten

Es wird bei gemeinsamer Veranlagung das Jahreseinkommen beider Eheleute unter Berücksichtigung des Freibetrages = 2*10908 Euro = 21816 Euro in 2023 versteuert.

Der Freibetrag wird auf jede Einkunftsart angewendet. Hat aber der andere Ehepartner Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit und wurde mit Steuerklasse III besteuert, dann wurde der FB des selbständig tätigen Ehepartners bei der Brmessung der Lohnsteuer bereits berücksichtigt.

Das kommt dann ja wohl auf das Gesamteinkommen an und dazu fehlen jegliche Angaben.

Marion4767 
Fragesteller
 01.07.2023, 13:47

Ich hätte nur gerne gewusst, ob der Freibetrag für die selbständige Tätigkeit nicht angerechnet wird

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